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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 gungdesAntragsdesDachverbandesnochzusätzlicherschwert.28Diegesetzli- cheAnerkennung ermöglicht es, dass die IslamischenAlevitennun sowie die anderen anerkanntenKirchenundReligionsgesellschaftenReligionsunterricht anöffentlichenSchulenerteilen. Auchdie kurdischenAleviten erreichten2013 alsAlt-AlevitischeGlaubens- gemeinschaft inÖsterreichdieAnerkennungalsBekenntnisgemeinschaft.Ab- gelehntwurdehingegen am11.Mai 2015derAntrag der „FöderationderAle- viten Gemeinden inÖsterreich“ (AABF). Diese Ablehnung erfolgte unter Be- rufung auf das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften (BekGG §5Abs. 2), wonach sowohl der Name der Religionsgemeinschaft als auch deren Lehre sich nicht genügend von bereits anerkannten Religionsgesellschaften unterscheiden würde. Hier kam jenes Ausschließlichkeitsprinzip zur Anwendung, das der Verfassungsgerichtshof 2010 imBlickaufden Islameigentlich schonzurückgewiesenhatte.29Damit ist eine rechtlich bedenkliche Privilegierung der anerkanntenAlevitischenGlau- bensgemeinschaft gegeben.Wenn der religionspolitische Hintergrund in der Türkeimitbedachtwird,hatsichhierderösterreichischeStaatzugunsten jener Strömung entschieden, die sich der türkischen Re-Islamisierung gegenüber stärkeröffneteundjeneGruppezurückgewiesen,dieaufgrundderlangjährigen UnterdrückungundNichtanerkennungsichgegenübereinerEinbindung in is- lamischeStrukturenverweigerte.AusderSichtderReligionsfreiheitwardaseine sehr bedenkliche Entscheidung. Aufgrundder durchaus problematischenTat- sache, dass das neue Islamgesetz von 2015 auch die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaftmiteinbezieht (§16–17) und gemäß §31Abs. 3 Vereine aufzulösen sind,die sichnichtdenErfordernissendesGesetzes anpassen, sind die Vereine der „Föderation der AlevitenGemeinden inÖsterreich“ in ihrem Bestand und religiösen Aktivitäten bedroht. Konkret liegt mir ein Brief des Kultusamtes imösterreichischenBundeskanzleramt vomOktober 2018vor, in demeineralevitischenGemeindeinTirolvorgeschriebenwird,„dieVerbreitung der religiösenLehrederAlevitischenGlaubensgemeinschaft“undalleweiteren religiösen Aktivitäten sofort zu unterlassen. Zu Recht haben die beiden Gut- achterundReligionsrechtsexpertenRichardPotzundBrigitte Schinkele schon 2016 fürdieAABFbetont, „dass der Versuch, die AABF unter die Schirmherrschaft der IAGÖ bzw. ALEVI zu assimilieren, in einem eindeutigen Widerspruch zur österreichischen Verfassung (Art. 2StGG,Art. 7B-VG)undzurEuropäischenMenschenrechtskonvention(Art. 9) 28 Stefan Hammer, Die Aleviten im österreichischen Religionsrecht – ein Kampf umAner- kennung. Der schwere Abschied vom Ausschließlichkeitsgrundsatz, in: öarr 65/1/2018, S. 1–17,hier: S. 10f. 29 Hammer,Aleviten,S. 4. WolfgangPalaver354 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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