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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
stehen.Wennes inÖsterreich rechtsstaatlich zugeht, darf der Staat nicht erzwingen,
dass sichdieAABFdemIslamgesetz unterwirft.Vielmehrmüsse eine juristischeLö-
sunggesuchtwerden,unterwelchenBedingungeneszweiAlevitischeGruppierungen
inÖsterreichgebenkann.“30
DerVerwaltungsgerichtshofWienhat am30.1.2019denAntragderAABFum
dieAnerkennungalseigenständigeGlaubensgemeinschaftmitderBegründung
abgelehnt,dassdievorgelegteLehreinweitenTeilenwortidentmitdergesetzlich
anerkannten Religionsgemeinschaft „Islamische Alevitische Glaubensgemein-
schaftÖsterreich“ sei.31
ImHintergrund all dieser Entscheidungen steht das immer noch von den
alten konstantinischen Verhältnissen geprägte paternalistische Verhältnis des
österreichischen Staates zu denReligionsgemeinschaften. EinAusdruckdafür
istdasneueIslamgesetzvon2015,dasdasVerhältniszudenAlevitenimRahmen
des Islamgesetzes behandelt und so religiöse Unterschiede einebnet, um aus
staatlicher Sicht alles leichter handhabbar zu machen. Bezeichnend ist eine
Aussage des langjährigen Leiters des österreichischen Kultusamtes Oliver
Henhapel in einem Interview mit Zeynep Arslan aus dem Jahre 2010: „In
Deutschlandkann jeder seine eigene islamischeReligionsgemeinschaft haben,
wie erwill und auch sich bezeichnenwie erwill. Und ich sehe das nicht ganz
unkritisch. InUngarngibtesmittlerweile200–300Religionsgesellschaften,weil
sieeinenRegelungsmechanismus,wieeineVereinsanmeldunghaben.“32Ausder
Perspektive bürokratischer Pragmatik ist eine solche Aussage verständlich.
Paternalistischistesaber,wennHenhapeldenStaatumdes„Religionsfriedens“
willen als „Marktregulierungsbehörde“ einfordert.33Die hierarchisch struktu-
rierte katholische Kirche ist hier als Idealbild eines staatlichen Partners vor-
ausgesetzt:„Esistnichtganzsoeinfach.VorallembeiReligionsgemeinschaften
wieder Islamund Judentum,die keine hierarchischenKonstruktionenhaben.
BeidenKatholiken istdasklar. ,Romhatentschieden,dieSache istbeendet‘.“34
UmReligionsfreiheit zu gewähren,müssen solcheVorstellungen überwunden
werden.Esistnicht legitim,dassderösterreichischeStaat imKonfliktzwischen
verschiedenen alevitischen Strömungen selbst Partei ergreift.35Die indirekte
Bevorzugung jenerGruppe, die der türkischenReligionspolitikmit ihrer sehr
30 Aksünger, Situation,S. 179.
31 https://religion.orf.at/stories/2961904/ (letzterZugriff: 24.06.2019).
32 Zit.nachArslan,Ethnie, S. 203.
33 Zit. nach ZeynepArslan, Die anatolischenAlevitInnen in der Diaspora: AmBeispiel der
AlevitischenMinderheit inÖsterreich, Dissertation an derUniversitätWien, Fakultät für
Sozialwissenschaften,Wien2010,S. 272.
34 Zit.nach:Arslan,AlevitInnen inderDiaspora,S. 272.
35 Hammer,Aleviten,S. 16f.
Religionsfreiheit inÖsterreich:EinkritischerBlick 355
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik