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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 stehen.Wennes inÖsterreich rechtsstaatlich zugeht, darf der Staat nicht erzwingen, dass sichdieAABFdemIslamgesetz unterwirft.Vielmehrmüsse eine juristischeLö- sunggesuchtwerden,unterwelchenBedingungeneszweiAlevitischeGruppierungen inÖsterreichgebenkann.“30 DerVerwaltungsgerichtshofWienhat am30.1.2019denAntragderAABFum dieAnerkennungalseigenständigeGlaubensgemeinschaftmitderBegründung abgelehnt,dassdievorgelegteLehreinweitenTeilenwortidentmitdergesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft „Islamische Alevitische Glaubensgemein- schaftÖsterreich“ sei.31 ImHintergrund all dieser Entscheidungen steht das immer noch von den alten konstantinischen Verhältnissen geprägte paternalistische Verhältnis des österreichischen Staates zu denReligionsgemeinschaften. EinAusdruckdafür istdasneueIslamgesetzvon2015,dasdasVerhältniszudenAlevitenimRahmen des Islamgesetzes behandelt und so religiöse Unterschiede einebnet, um aus staatlicher Sicht alles leichter handhabbar zu machen. Bezeichnend ist eine Aussage des langjährigen Leiters des österreichischen Kultusamtes Oliver Henhapel in einem Interview mit Zeynep Arslan aus dem Jahre 2010: „In Deutschlandkann jeder seine eigene islamischeReligionsgemeinschaft haben, wie erwill und auch sich bezeichnenwie erwill. Und ich sehe das nicht ganz unkritisch. InUngarngibtesmittlerweile200–300Religionsgesellschaften,weil sieeinenRegelungsmechanismus,wieeineVereinsanmeldunghaben.“32Ausder Perspektive bürokratischer Pragmatik ist eine solche Aussage verständlich. Paternalistischistesaber,wennHenhapeldenStaatumdes„Religionsfriedens“ willen als „Marktregulierungsbehörde“ einfordert.33Die hierarchisch struktu- rierte katholische Kirche ist hier als Idealbild eines staatlichen Partners vor- ausgesetzt:„Esistnichtganzsoeinfach.VorallembeiReligionsgemeinschaften wieder Islamund Judentum,die keine hierarchischenKonstruktionenhaben. BeidenKatholiken istdasklar. ,Romhatentschieden,dieSache istbeendet‘.“34 UmReligionsfreiheit zu gewähren,müssen solcheVorstellungen überwunden werden.Esistnicht legitim,dassderösterreichischeStaat imKonfliktzwischen verschiedenen alevitischen Strömungen selbst Partei ergreift.35Die indirekte Bevorzugung jenerGruppe, die der türkischenReligionspolitikmit ihrer sehr 30 Aksünger, Situation,S. 179. 31 https://religion.orf.at/stories/2961904/ (letzterZugriff: 24.06.2019). 32 Zit.nachArslan,Ethnie, S. 203. 33 Zit. nach ZeynepArslan, Die anatolischenAlevitInnen in der Diaspora: AmBeispiel der AlevitischenMinderheit inÖsterreich, Dissertation an derUniversitätWien, Fakultät für Sozialwissenschaften,Wien2010,S. 272. 34 Zit.nach:Arslan,AlevitInnen inderDiaspora,S. 272. 35 Hammer,Aleviten,S. 16f. Religionsfreiheit inÖsterreich:EinkritischerBlick 355 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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