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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Freiwilligkeit derWahl derartiger Kleidung ebenso wie ihre Deutung beein- flussen.36 DieSinngebungdesislamischenSchleiersoffenzulassen, istdamitnichtnur FolgederAnerkennungderRealität, d.i. desBestehensunterschiedlicherKon- texte und damit der Pluralität menschlichen Lebens. Vor allem aber ist es KonsequenzderAnerkennungvonFreiheitsrechteninliberalendemokratischen Staaten,diedurchdieGarantiestaatlicherNeutralitätFreiräumegeradeauchfür solche Interpretationsspielräumeeröffnen.Besondersdeutlichzeigt sichdies– wie imFolgendennäherauszuführen ist –angesichtsdesRechts aufReligions- undWeltanschauungsfreiheit, zu dessen Schutzbereich auch gehört derartige Symbole tragen zukönnen–ebensowiedasRecht sie nicht tragen zumüssen beziehungsweise sie wieder ablegen zu können! Dabei ist angesichts zeitge- nössischer Diskussionen hervorzuheben, dass wenn es auch kein uneinge- schränktesRecht religiöse Symbole zu tragen gibt, eine Einschränkungderar- tigerRechteinjedemFallabereinergutenBegründungundgenauenAbwägung bedarf. 3. Der islamischeSchleierunddasRechtaufReligions-und Weltanschauungsfreiheit Für die Frage nach der Zulässigkeit einen islamischen Schleier in derÖffent- lichkeitzutragenistesvonBedeutungzusehen,dassaufgrunddesUmstandes, dass ein Großteil der islamischen Religionsgelehrten sowie zahlreicheMusli- minnen37 die „Kopfverschleierung für die geschlechtsreife muslimische Frau nachwie vor für obligatorisch“38 halten, der islamische Schleier – innerhalb dieser Interpretationsgemeinschaften (!) – zumZeichenderFrömmigkeit und damit zumAusdruckdereigenenReligiositätwird.39 36 Vgl.hierzuauchYaseminKarakasog˘lu,FrauenmitKopftuchinDeutschland,Bundeszentrale für politische Bildung, 28.06.2005, vgl. http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konflikt stoff-kopftuch/63273/einstieg-in-die-debatte (letzterZugriff: 23.02.2019). 37 Exemplarischkannhierverwiesenwerdenauf:YaseminKarakasog˘lu,Stellungnahmezuden Motiven von jungenMusliminnen inDeutschland für dasAnlegen desKopftuches, Essen 2003. 38 RotraudWielandt,DieVorschriftdesKopftuchtragens fürdiemuslimischeFrau:Grundla- gen und aktueller innerislamischer Diskussionsstand, Vortrag von RotraudWielandt im Rahmen derDeutschen IslamKonferenz 2008, vgl. http://www.deutsche-islam-konferenz. de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/Sonstiges/Wielandt_Kopftuch.html (letzter Zugriff: 01.02.2019). 39 Zur theologischenBegründungsiehez.B.:Bucar:The IslamicVeil, insb.Kapitel 2. IreneKlissenbauer386 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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