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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Freiwilligkeit derWahl derartiger Kleidung ebenso wie ihre Deutung beein-
flussen.36
DieSinngebungdesislamischenSchleiersoffenzulassen, istdamitnichtnur
FolgederAnerkennungderRealität, d.i. desBestehensunterschiedlicherKon-
texte und damit der Pluralität menschlichen Lebens. Vor allem aber ist es
KonsequenzderAnerkennungvonFreiheitsrechteninliberalendemokratischen
Staaten,diedurchdieGarantiestaatlicherNeutralitätFreiräumegeradeauchfür
solche Interpretationsspielräumeeröffnen.Besondersdeutlichzeigt sichdies–
wie imFolgendennäherauszuführen ist –angesichtsdesRechts aufReligions-
undWeltanschauungsfreiheit, zu dessen Schutzbereich auch gehört derartige
Symbole tragen zukönnen–ebensowiedasRecht sie nicht tragen zumüssen
beziehungsweise sie wieder ablegen zu können! Dabei ist angesichts zeitge-
nössischer Diskussionen hervorzuheben, dass wenn es auch kein uneinge-
schränktesRecht religiöse Symbole zu tragen gibt, eine Einschränkungderar-
tigerRechteinjedemFallabereinergutenBegründungundgenauenAbwägung
bedarf.
3. Der islamischeSchleierunddasRechtaufReligions-und
Weltanschauungsfreiheit
Für die Frage nach der Zulässigkeit einen islamischen Schleier in derÖffent-
lichkeitzutragenistesvonBedeutungzusehen,dassaufgrunddesUmstandes,
dass ein Großteil der islamischen Religionsgelehrten sowie zahlreicheMusli-
minnen37 die „Kopfverschleierung für die geschlechtsreife muslimische Frau
nachwie vor für obligatorisch“38 halten, der islamische Schleier – innerhalb
dieser Interpretationsgemeinschaften (!) – zumZeichenderFrömmigkeit und
damit zumAusdruckdereigenenReligiositätwird.39
36 Vgl.hierzuauchYaseminKarakasog˘lu,FrauenmitKopftuchinDeutschland,Bundeszentrale
für politische Bildung, 28.06.2005, vgl. http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konflikt
stoff-kopftuch/63273/einstieg-in-die-debatte (letzterZugriff: 23.02.2019).
37 Exemplarischkannhierverwiesenwerdenauf:YaseminKarakasog˘lu,Stellungnahmezuden
Motiven von jungenMusliminnen inDeutschland für dasAnlegen desKopftuches, Essen
2003.
38 RotraudWielandt,DieVorschriftdesKopftuchtragens fürdiemuslimischeFrau:Grundla-
gen und aktueller innerislamischer Diskussionsstand, Vortrag von RotraudWielandt im
Rahmen derDeutschen IslamKonferenz 2008, vgl. http://www.deutsche-islam-konferenz.
de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/Sonstiges/Wielandt_Kopftuch.html (letzter
Zugriff: 01.02.2019).
39 Zur theologischenBegründungsiehez.B.:Bucar:The IslamicVeil, insb.Kapitel 2.
IreneKlissenbauer386
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik