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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Freiwilligkeit derWahl derartiger Kleidung ebenso wie ihre Deutung beein- flussen.36 DieSinngebungdesislamischenSchleiersoffenzulassen, istdamitnichtnur FolgederAnerkennungderRealität, d.i. desBestehensunterschiedlicherKon- texte und damit der Pluralität menschlichen Lebens. Vor allem aber ist es KonsequenzderAnerkennungvonFreiheitsrechteninliberalendemokratischen Staaten,diedurchdieGarantiestaatlicherNeutralitätFreiräumegeradeauchfür solche Interpretationsspielräumeeröffnen.Besondersdeutlichzeigt sichdies– wie imFolgendennäherauszuführen ist –angesichtsdesRechts aufReligions- undWeltanschauungsfreiheit, zu dessen Schutzbereich auch gehört derartige Symbole tragen zukönnen–ebensowiedasRecht sie nicht tragen zumüssen beziehungsweise sie wieder ablegen zu können! Dabei ist angesichts zeitge- nössischer Diskussionen hervorzuheben, dass wenn es auch kein uneinge- schränktesRecht religiöse Symbole zu tragen gibt, eine Einschränkungderar- tigerRechteinjedemFallabereinergutenBegründungundgenauenAbwägung bedarf. 3. Der islamischeSchleierunddasRechtaufReligions-und Weltanschauungsfreiheit Für die Frage nach der Zulässigkeit einen islamischen Schleier in derÖffent- lichkeitzutragenistesvonBedeutungzusehen,dassaufgrunddesUmstandes, dass ein Großteil der islamischen Religionsgelehrten sowie zahlreicheMusli- minnen37 die „Kopfverschleierung für die geschlechtsreife muslimische Frau nachwie vor für obligatorisch“38 halten, der islamische Schleier – innerhalb dieser Interpretationsgemeinschaften (!) – zumZeichenderFrömmigkeit und damit zumAusdruckdereigenenReligiositätwird.39 36 Vgl.hierzuauchYaseminKarakasog˘lu,FrauenmitKopftuchinDeutschland,Bundeszentrale für politische Bildung, 28.06.2005, vgl. http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konflikt stoff-kopftuch/63273/einstieg-in-die-debatte (letzterZugriff: 23.02.2019). 37 Exemplarischkannhierverwiesenwerdenauf:YaseminKarakasog˘lu,Stellungnahmezuden Motiven von jungenMusliminnen inDeutschland für dasAnlegen desKopftuches, Essen 2003. 38 RotraudWielandt,DieVorschriftdesKopftuchtragens fürdiemuslimischeFrau:Grundla- gen und aktueller innerislamischer Diskussionsstand, Vortrag von RotraudWielandt im Rahmen derDeutschen IslamKonferenz 2008, vgl. http://www.deutsche-islam-konferenz. de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/Sonstiges/Wielandt_Kopftuch.html (letzter Zugriff: 01.02.2019). 39 Zur theologischenBegründungsiehez.B.:Bucar:The IslamicVeil, insb.Kapitel 2. IreneKlissenbauer386 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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