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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 â ISBN E-Lib: 9783737011655
FĂŒr den Schutzbereich der Religions- undWeltanschauungsfreiheit ist dies
insofernrelevantalsdiesesMenschenrecht40nichtnurdieFreiheitumfasst sich
eine religiöse oder nicht-religiöseWeltanschauung zu bilden, eine solche zu
wÀhlen oder sich der Wahl zu enthalten, sondern auch die Freiheit seiner
Ăberzeugung alleineund inGemeinschaft, privatund öffentlichAusdruck zu
verleihen.Dabei besteht die â fĂŒrdas freiheitlicheMomentderReligions-und
Weltanschauungsfreiheit zentrale â zweifache (positive und negative) Dimen-
sion des Rechts darin, dass zu derGewĂ€hrleistung darĂŒber hinaus zĂ€hlt, dass
keinMenschgezwungenwerdendarf seinerĂberzeugungAusdruck zuverlei-
hen beziehungsweise an religiösenHandlungen teilzunehmen. So ist auchdas
Recht, seinenGlauben zuwechseln, alsodasRecht aus einerReligionsgemein-
schaftauszutreten,umineineneueeinzutreten,ebensowiedasRechtsichnach
Austritt auseinerGemeinschaftkeineranderenanzuschlieĂen,ausdrĂŒcklich in
Art.9Abs.1derEuropÀischenMenschenrechtskonventionverankert.41
DasTragen eines islamischenSchleiers alsAusdruckder eigenen religiösen
Ăberzeugung fĂ€llt somit in den Schutzbereich der Religions- und Weltan-
schauungsfreiheit.Dabei ist esvonBedeutungzusehen,dassdieszugleichden
ZwangeinderartigesSymbol zu tragenausschlieĂenmuss,dadiepositiveund
die negative Dimension der Religionsfreiheit âgleichrangige Erscheinungsfor-
men des mehrdimensionalen Grundrechts sindâ.42 Daraus folgt zwar nicht
zwingend,dassderislamischeSchleieralsFolgederReligionsfreiheitimmerund
ĂŒberall getragenwerden kann, da das Recht auf Religions- undWeltanschau-
ungsfreiheit nicht absolut gilt, dass aber eineEinschrÀnkungdiesesRechts gut
begrĂŒndet undbeimöglichen SpannungenoderKollisionen, die zwischender
positivenunddernegativenDimensionderReligionsfreiheitentstehenkönnen,
âimWege ,praktischerKonkordanzâ (K.Hesse)zueinemschonendenAusgleich
zubringenâ43sind.DemzufolgemussauchbeieinerKollisionvonGrundrechten
dasHauptaugenmerk darauf liegen eine Lösung zu finden, die die Verwirkli-
chung beider Rechte so gut wie möglich gewÀhrleistet. Eine Begrenzung der
Grundrechte bedarf also einer besonderen PrĂŒfung und einer Achtung des
VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeitsprinzips.
40 Garantiert inArt. 9 der EuropÀischenMenschenrechtskonvention, demArt. 18. des Inter-
nationalen Pakts ĂŒber bĂŒrgerliche und politische Rechte 1966 und in der Verfassung der
VereinigtenStaatendurchdieVerankerungdesRechtsaufReligionsfreiheitindieser,vgl.z.B.
EuropÀischeMenschenrechtskonvention,Art. 18,vgl.https://www.echr.coe.int/Documents/
Convention_DEU.pdf (letzterZugriff: 15.04.2019).
41 Vgl.IreneKlissenbauer,DasRingenumReligionsfreiheit.DiePositionenvonJohnCourtney
MurrayundFethullahGĂŒlen imVergleich, ReligionsRecht imDialog 19,Wien 2015, S. 41.
42 Ebd.
43 RichardPotz/BrigitteSchinkele,Religionsrecht imĂberblick,2.ĂŒberarb.Aufl.,Wien2007,
S. 31.
Religions-undWeltanschauungsfreiheit alsTeil derFrauenrechte 387
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
BeitrÀge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- BeitrÀge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. KirchschlÀger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik