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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - BeitrÀge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 FĂŒr den Schutzbereich der Religions- undWeltanschauungsfreiheit ist dies insofernrelevantalsdiesesMenschenrecht40nichtnurdieFreiheitumfasst sich eine religiöse oder nicht-religiöseWeltanschauung zu bilden, eine solche zu wĂ€hlen oder sich der Wahl zu enthalten, sondern auch die Freiheit seiner Überzeugung alleineund inGemeinschaft, privatund öffentlichAusdruck zu verleihen.Dabei besteht die – fĂŒrdas freiheitlicheMomentderReligions-und Weltanschauungsfreiheit zentrale – zweifache (positive und negative) Dimen- sion des Rechts darin, dass zu derGewĂ€hrleistung darĂŒber hinaus zĂ€hlt, dass keinMenschgezwungenwerdendarf seinerÜberzeugungAusdruck zuverlei- hen beziehungsweise an religiösenHandlungen teilzunehmen. So ist auchdas Recht, seinenGlauben zuwechseln, alsodasRecht aus einerReligionsgemein- schaftauszutreten,umineineneueeinzutreten,ebensowiedasRechtsichnach Austritt auseinerGemeinschaftkeineranderenanzuschließen,ausdrĂŒcklich in Art.9Abs.1derEuropĂ€ischenMenschenrechtskonventionverankert.41 DasTragen eines islamischenSchleiers alsAusdruckder eigenen religiösen Überzeugung fĂ€llt somit in den Schutzbereich der Religions- und Weltan- schauungsfreiheit.Dabei ist esvonBedeutungzusehen,dassdieszugleichden ZwangeinderartigesSymbol zu tragenausschließenmuss,dadiepositiveund die negative Dimension der Religionsfreiheit „gleichrangige Erscheinungsfor- men des mehrdimensionalen Grundrechts sind“.42 Daraus folgt zwar nicht zwingend,dassderislamischeSchleieralsFolgederReligionsfreiheitimmerund ĂŒberall getragenwerden kann, da das Recht auf Religions- undWeltanschau- ungsfreiheit nicht absolut gilt, dass aber eineEinschrĂ€nkungdiesesRechts gut begrĂŒndet undbeimöglichen SpannungenoderKollisionen, die zwischender positivenunddernegativenDimensionderReligionsfreiheitentstehenkönnen, „imWege ,praktischerKonkordanz‘ (K.Hesse)zueinemschonendenAusgleich zubringen“43sind.DemzufolgemussauchbeieinerKollisionvonGrundrechten dasHauptaugenmerk darauf liegen eine Lösung zu finden, die die Verwirkli- chung beider Rechte so gut wie möglich gewĂ€hrleistet. Eine Begrenzung der Grundrechte bedarf also einer besonderen PrĂŒfung und einer Achtung des VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeitsprinzips. 40 Garantiert inArt. 9 der EuropĂ€ischenMenschenrechtskonvention, demArt. 18. des Inter- nationalen Pakts ĂŒber bĂŒrgerliche und politische Rechte 1966 und in der Verfassung der VereinigtenStaatendurchdieVerankerungdesRechtsaufReligionsfreiheitindieser,vgl.z.B. EuropĂ€ischeMenschenrechtskonvention,Art. 18,vgl.https://www.echr.coe.int/Documents/ Convention_DEU.pdf (letzterZugriff: 15.04.2019). 41 Vgl.IreneKlissenbauer,DasRingenumReligionsfreiheit.DiePositionenvonJohnCourtney MurrayundFethullahGĂŒlen imVergleich, ReligionsRecht imDialog 19,Wien 2015, S. 41. 42 Ebd. 43 RichardPotz/BrigitteSchinkele,Religionsrecht imÜberblick,2.ĂŒberarb.Aufl.,Wien2007, S. 31. Religions-undWeltanschauungsfreiheit alsTeil derFrauenrechte 387 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben BeitrÀge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
BeitrÀge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. KirchschlÀger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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