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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Für den Schutzbereich der Religions- undWeltanschauungsfreiheit ist dies insofernrelevantalsdiesesMenschenrecht40nichtnurdieFreiheitumfasst sich eine religiöse oder nicht-religiöseWeltanschauung zu bilden, eine solche zu wählen oder sich der Wahl zu enthalten, sondern auch die Freiheit seiner Überzeugung alleineund inGemeinschaft, privatund öffentlichAusdruck zu verleihen.Dabei besteht die – fürdas freiheitlicheMomentderReligions-und Weltanschauungsfreiheit zentrale – zweifache (positive und negative) Dimen- sion des Rechts darin, dass zu derGewährleistung darüber hinaus zählt, dass keinMenschgezwungenwerdendarf seinerÜberzeugungAusdruck zuverlei- hen beziehungsweise an religiösenHandlungen teilzunehmen. So ist auchdas Recht, seinenGlauben zuwechseln, alsodasRecht aus einerReligionsgemein- schaftauszutreten,umineineneueeinzutreten,ebensowiedasRechtsichnach Austritt auseinerGemeinschaftkeineranderenanzuschließen,ausdrücklich in Art.9Abs.1derEuropäischenMenschenrechtskonventionverankert.41 DasTragen eines islamischenSchleiers alsAusdruckder eigenen religiösen Überzeugung fällt somit in den Schutzbereich der Religions- und Weltan- schauungsfreiheit.Dabei ist esvonBedeutungzusehen,dassdieszugleichden ZwangeinderartigesSymbol zu tragenausschließenmuss,dadiepositiveund die negative Dimension der Religionsfreiheit „gleichrangige Erscheinungsfor- men des mehrdimensionalen Grundrechts sind“.42 Daraus folgt zwar nicht zwingend,dassderislamischeSchleieralsFolgederReligionsfreiheitimmerund überall getragenwerden kann, da das Recht auf Religions- undWeltanschau- ungsfreiheit nicht absolut gilt, dass aber eineEinschränkungdiesesRechts gut begründet undbeimöglichen SpannungenoderKollisionen, die zwischender positivenunddernegativenDimensionderReligionsfreiheitentstehenkönnen, „imWege ,praktischerKonkordanz‘ (K.Hesse)zueinemschonendenAusgleich zubringen“43sind.DemzufolgemussauchbeieinerKollisionvonGrundrechten dasHauptaugenmerk darauf liegen eine Lösung zu finden, die die Verwirkli- chung beider Rechte so gut wie möglich gewährleistet. Eine Begrenzung der Grundrechte bedarf also einer besonderen Prüfung und einer Achtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. 40 Garantiert inArt. 9 der EuropäischenMenschenrechtskonvention, demArt. 18. des Inter- nationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte 1966 und in der Verfassung der VereinigtenStaatendurchdieVerankerungdesRechtsaufReligionsfreiheitindieser,vgl.z.B. EuropäischeMenschenrechtskonvention,Art. 18,vgl.https://www.echr.coe.int/Documents/ Convention_DEU.pdf (letzterZugriff: 15.04.2019). 41 Vgl.IreneKlissenbauer,DasRingenumReligionsfreiheit.DiePositionenvonJohnCourtney MurrayundFethullahGülen imVergleich, ReligionsRecht imDialog 19,Wien 2015, S. 41. 42 Ebd. 43 RichardPotz/BrigitteSchinkele,Religionsrecht imÜberblick,2.überarb.Aufl.,Wien2007, S. 31. Religions-undWeltanschauungsfreiheit alsTeil derFrauenrechte 387 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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