Seite - 387 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Für den Schutzbereich der Religions- undWeltanschauungsfreiheit ist dies
insofernrelevantalsdiesesMenschenrecht40nichtnurdieFreiheitumfasst sich
eine religiöse oder nicht-religiöseWeltanschauung zu bilden, eine solche zu
wählen oder sich der Wahl zu enthalten, sondern auch die Freiheit seiner
Überzeugung alleineund inGemeinschaft, privatund öffentlichAusdruck zu
verleihen.Dabei besteht die – fürdas freiheitlicheMomentderReligions-und
Weltanschauungsfreiheit zentrale – zweifache (positive und negative) Dimen-
sion des Rechts darin, dass zu derGewährleistung darüber hinaus zählt, dass
keinMenschgezwungenwerdendarf seinerÜberzeugungAusdruck zuverlei-
hen beziehungsweise an religiösenHandlungen teilzunehmen. So ist auchdas
Recht, seinenGlauben zuwechseln, alsodasRecht aus einerReligionsgemein-
schaftauszutreten,umineineneueeinzutreten,ebensowiedasRechtsichnach
Austritt auseinerGemeinschaftkeineranderenanzuschließen,ausdrücklich in
Art.9Abs.1derEuropäischenMenschenrechtskonventionverankert.41
DasTragen eines islamischenSchleiers alsAusdruckder eigenen religiösen
Überzeugung fällt somit in den Schutzbereich der Religions- und Weltan-
schauungsfreiheit.Dabei ist esvonBedeutungzusehen,dassdieszugleichden
ZwangeinderartigesSymbol zu tragenausschließenmuss,dadiepositiveund
die negative Dimension der Religionsfreiheit „gleichrangige Erscheinungsfor-
men des mehrdimensionalen Grundrechts sind“.42 Daraus folgt zwar nicht
zwingend,dassderislamischeSchleieralsFolgederReligionsfreiheitimmerund
überall getragenwerden kann, da das Recht auf Religions- undWeltanschau-
ungsfreiheit nicht absolut gilt, dass aber eineEinschränkungdiesesRechts gut
begründet undbeimöglichen SpannungenoderKollisionen, die zwischender
positivenunddernegativenDimensionderReligionsfreiheitentstehenkönnen,
„imWege ,praktischerKonkordanz‘ (K.Hesse)zueinemschonendenAusgleich
zubringen“43sind.DemzufolgemussauchbeieinerKollisionvonGrundrechten
dasHauptaugenmerk darauf liegen eine Lösung zu finden, die die Verwirkli-
chung beider Rechte so gut wie möglich gewährleistet. Eine Begrenzung der
Grundrechte bedarf also einer besonderen Prüfung und einer Achtung des
Verhältnismäßigkeitsprinzips.
40 Garantiert inArt. 9 der EuropäischenMenschenrechtskonvention, demArt. 18. des Inter-
nationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte 1966 und in der Verfassung der
VereinigtenStaatendurchdieVerankerungdesRechtsaufReligionsfreiheitindieser,vgl.z.B.
EuropäischeMenschenrechtskonvention,Art. 18,vgl.https://www.echr.coe.int/Documents/
Convention_DEU.pdf (letzterZugriff: 15.04.2019).
41 Vgl.IreneKlissenbauer,DasRingenumReligionsfreiheit.DiePositionenvonJohnCourtney
MurrayundFethullahGülen imVergleich, ReligionsRecht imDialog 19,Wien 2015, S. 41.
42 Ebd.
43 RichardPotz/BrigitteSchinkele,Religionsrecht imÜberblick,2.überarb.Aufl.,Wien2007,
S. 31.
Religions-undWeltanschauungsfreiheit alsTeil derFrauenrechte 387
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik