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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Gerade die unterschiedlichen Beispiele lassen aber auch deutlichwerden, das
derartigeVerbote auf konkrete SituationenundOrte abstellenmĂĽssen, so der
denMenschenrechten inhärentenForderung,Menschenrechte nicht gegenein-
ander auszuspielen, Rechnung getragenwerden soll. Die daraus folgende not-
wendige Einzelfallabwägung erscheint umsodringlicher als bei all diesenDis-
kussionen–nebender politischenDimensionderartigerDebatten–die Frage
hinzukommt, inwieweit Frauen (vor allemMädchen) tatsächlich frei sind den
islamischenSchleierzutragenbeziehungsweiseabzulegen.SichdieserFragezu
widmen ist Teilbereich auch eines Einsatzes fĂĽr Frauenrechte. Aus ihremGe-
sichtspunktsindbesonders jeneFällezuproblematisieren, indenendasTragen
eines islamischenSchleiersFrauenunterZwangvorgeschriebenist.Wodiesder
Fall ist, erweist sich der islamische Schleier –wenn auchnicht für alle Frauen
ausschließlich–der Intentionderpolitischenund/oder religiösenMachthaber
nachstets alsMittel, FrauenausderĂ–ffentlichkeit auszugrenzen.51
EinderartigesVorgehen–auchdies ist angesichts zeitgenössischerDiskus-
sionenbesonders zubetonen–verstößt nichtnurgegendie indenMenschen-
rechtenfestgeschriebeneGleichberechtigungvonMännernundFrauen,sondern
auchgegendasRechtaufReligions-undWeltanschauungsfreiheit.Nichtzuletzt
ausdiesemGrundträgteinezumTeilausdiesenproblematischenVerhältnissen
vonFrauenabgeleitetePriorisierungvonFrauenrechtengegenĂĽberdemRecht
auf Religions- undWeltanschauungsfreiheit nicht dazu bei Frauen vorUnter-
drĂĽckungundDiskriminierungzuschĂĽtzen.52Vielmehr schadet einederartige
Hierarchisierung – wie im Folgenden darzustellen ist – letztlich den Men-
schenrechten als solchen und damit auch allen Frauen (undMännern), nicht
zuletzt weil eine solche Gegenüberstellung zahlreicheMissverständnisse hin-
sichtlichderbeidenRechtsbereicheaufweist.
51 SieheetwadieGesetzeslage imIran,woauchein„schlechtgetragener“Hijabz.T.geahndet
wird,vgl. etwaBucar,PiousFashion,S. 24–73.
52 Zur Hierarchisierung dieser siehe: Anne Jenichen, Frauenrechte und Religionsfreiheit in
Europa – ein Plädoyer für Versöhnung statt Hierarchisierung, in: Karrieren und Lebens-
welten – Irritationen, Dynamiken, Strategien 6/3/2014, S. 139–146; Roger Trigg, Equality,
Freedom&Religion,Oxford2013;AbdelfattahAmor,StudyonFreedomofReligionorBelief
and theStatusofWomen in theLightofReligionandTraditions,Report submittedbyMr.
AbdelfattahAmor, SpecialRapporteur, in accordancewithCommissiononHumanRights
resolution 2001/42, vgl. https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G08/110/35/
PDF/G0811035.pdf?OpenElement (letzterZugriff: 12.02.2019).
IreneKlissenbauer390
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik