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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
EmbryoundMutter ist sogrundlegendundnachhaltig,dassausnahmslos jeder
MenschKind einer bestimmtengenetischenMutter und einesbestimmtenge-
netischenVaterssowieeinerbestimmtenbiologischenMutterbleibt,egalwiedie
imAnschluss folgende sozialeElternschaft organisiert gewesenseinmag.Dass
dieAbstammungallesanderealsunbedeutendundvernachlässigbarist, istauch
vondenintensivenundzumTeil jahrelangenBemühungenvonKindern,diebei
nichtgenetischenbzw.nichtbiologischenElternaufgewachsensind,bekanntund
wirdinzahlreichenLändernlängst inGestalteineseigenenRechtsanspruchsauf
KenntnisdereigenenAbstammungals einemTeilder Identität anerkannt.9
Schließlich fällt kritischauchdieTatsache insGewicht, dass „Kinderhaben“
eine höchst komplexe und zeitlich lang andauernde Gesamthandlung ist. Die
Fokussierung auf den Akt des „Bestellens“ ist, gleich ob er sexuell oder mit
medizinischer Unterstützung erfolgt, nur ein Aufmerken auf den wichtigen
Schritt der Inauguration, der aberdurchdieChiffrierungmit demBegriff „re-
produktiveAutonomie“ inGefahr gerät, anderewesentlicheDimensionendes
„Kinderhabens“ wie Erziehung, Fürsorge, das Leben miteinander Teilen,
Wahrnehmung und (förderliche, im schlechten Fall auch störende) Einfluss-
nahmeaufdiekörperliche,seelische, sozialeundintellektuelleEntwicklungdes
Kindes, auszublenden.
Vondaherwäre ernsthaft zu erwägen, obdasRecht, Kinder zubekommen,
rechtssystematisch tatsächlich derGruppe der subjektiven Freiheitsrechte des
Individuumszugeordnetwerdenmuss,oderobesnichtangemessenerwäre, es
einer eigenenGruppevongemeinschaftlich ausgeübtenFreiheitsrechtenzuzu-
teilen.
KeinedermirbekanntenMenschenrechtskonventionenundVerfassungstexte
selbst enthält bislang ein explizites Grundrecht auf Reproduktion oder Fort-
pflanzung.Das steht indeutlichemGegensatz zuderTatsache, dassdieseAus-
drucksweise inder jüngerenverfassungsrechtlichenLiteraturdurchwegüblich
ist10.DiesozialethischaberdurchausberechtigteundsinnvolleFrage,obessich
beidiesemabgeleitetenGrundrechtinWirklichkeitnichtumeinduales(ähnlich
wie das Rechts zur Eheschließung) oder ein gemeinschaftlich ausgeübtes
Grundrecht (ähnlichwie dieRechte aufMeinungsfreiheit undVersammlungs-
9 Zur Schicksalhaftigkeit undUnverlierbarkeit familiärerHerkunftsbeziehungen und ihren
moralischenKonsequenzen s. dieAusführungenvonBarbaraBleisch,Warumwirunseren
Elternnichts schulden,München2018.
10 Sehr entschieden für die reproduktive Selbstbestimmung alsKonkretisierungdes Persön-
lichkeitsrechts plädieren etwa: Jens Kersten, Regulierungsauftrag für den Staat; Wapler,
Reproduktive Autonomie, in: Baer / Sacksofsky (Hg.), Autonomie im Recht. Für ein
Grundrecht auf bioethische Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlich-
keitsrechts plädiert schon früh: Martin Koppernock, Das Grundrecht auf bioethische
Selbstbestimmung: Zur Rekonstruktion des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Baden-
Baden1997,S. 95f., S. 131–158u.a.
Rechtauf reproduktiveAutonomie 417
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik