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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 EmbryoundMutter ist sogrundlegendundnachhaltig,dassausnahmslos jeder MenschKind einer bestimmtengenetischenMutter und einesbestimmtenge- netischenVaterssowieeinerbestimmtenbiologischenMutterbleibt,egalwiedie imAnschluss folgende sozialeElternschaft organisiert gewesenseinmag.Dass dieAbstammungallesanderealsunbedeutendundvernachlässigbarist, istauch vondenintensivenundzumTeil jahrelangenBemühungenvonKindern,diebei nichtgenetischenbzw.nichtbiologischenElternaufgewachsensind,bekanntund wirdinzahlreichenLändernlängst inGestalteineseigenenRechtsanspruchsauf KenntnisdereigenenAbstammungals einemTeilder Identität anerkannt.9 Schließlich fällt kritischauchdieTatsache insGewicht, dass „Kinderhaben“ eine höchst komplexe und zeitlich lang andauernde Gesamthandlung ist. Die Fokussierung auf den Akt des „Bestellens“ ist, gleich ob er sexuell oder mit medizinischer Unterstützung erfolgt, nur ein Aufmerken auf den wichtigen Schritt der Inauguration, der aberdurchdieChiffrierungmit demBegriff „re- produktiveAutonomie“ inGefahr gerät, anderewesentlicheDimensionendes „Kinderhabens“ wie Erziehung, Fürsorge, das Leben miteinander Teilen, Wahrnehmung und (förderliche, im schlechten Fall auch störende) Einfluss- nahmeaufdiekörperliche,seelische, sozialeundintellektuelleEntwicklungdes Kindes, auszublenden. Vondaherwäre ernsthaft zu erwägen, obdasRecht, Kinder zubekommen, rechtssystematisch tatsächlich derGruppe der subjektiven Freiheitsrechte des Individuumszugeordnetwerdenmuss,oderobesnichtangemessenerwäre, es einer eigenenGruppevongemeinschaftlich ausgeübtenFreiheitsrechtenzuzu- teilen. KeinedermirbekanntenMenschenrechtskonventionenundVerfassungstexte selbst enthält bislang ein explizites Grundrecht auf Reproduktion oder Fort- pflanzung.Das steht indeutlichemGegensatz zuderTatsache, dassdieseAus- drucksweise inder jüngerenverfassungsrechtlichenLiteraturdurchwegüblich ist10.DiesozialethischaberdurchausberechtigteundsinnvolleFrage,obessich beidiesemabgeleitetenGrundrechtinWirklichkeitnichtumeinduales(ähnlich wie das Rechts zur Eheschließung) oder ein gemeinschaftlich ausgeübtes Grundrecht (ähnlichwie dieRechte aufMeinungsfreiheit undVersammlungs- 9 Zur Schicksalhaftigkeit undUnverlierbarkeit familiärerHerkunftsbeziehungen und ihren moralischenKonsequenzen s. dieAusführungenvonBarbaraBleisch,Warumwirunseren Elternnichts schulden,München2018. 10 Sehr entschieden für die reproduktive Selbstbestimmung alsKonkretisierungdes Persön- lichkeitsrechts plädieren etwa: Jens Kersten, Regulierungsauftrag für den Staat; Wapler, Reproduktive Autonomie, in: Baer / Sacksofsky (Hg.), Autonomie im Recht. Für ein Grundrecht auf bioethische Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlich- keitsrechts plädiert schon früh: Martin Koppernock, Das Grundrecht auf bioethische Selbstbestimmung: Zur Rekonstruktion des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Baden- Baden1997,S. 95f., S. 131–158u.a. Rechtauf reproduktiveAutonomie 417 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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