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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 AmmeistenÜbereinstimmungbesteht hierbei in der Forderung nachVer- einbarkeitmit demKindeswohl, also einer guten körperlichenund seelischen Entwicklung der so gezeugten Kinder. Beim Kindeswohl handelt es sich um einenGesichtspunkt,derauchschonfrüherBeachtunggefundenhat,etwa,wenn es um die Begründung für die Verbote von heterologer Befruchtung, Eizell- spende, Leihmutterschaft u. a.m. ging.DenndieseBegründungen fürVerbote hobenauf eineGefährdungdesKindeswohls ab, bewirkt durchdie (vonvorn- herein inKauf genommene) SpaltungderMutterschaft in eine genetischeund eine biologische. Da sich dieseAnnahmedurch inzwischen angestellteUnter- suchungen empirisch nicht bestätigen ließ, entfällt der stärksteGrund für das Verbot. Richtig bleibt gleichwohl die grundsätzliche Forderung, dass die Er- zeugung vonEmbryonen imRahmenvon In-vitro-Fertilisationunddiemedi- zinische Unterstützung zum Schwangerwerden nur unter Bedingungen statt- finden sollen, unter denen die Fürsorgebeziehungmit einer Frau/Mutter ge- währleistetunddieeigentlicheMotivation ist. Dennochwirddort,wo inderneuerenLiteraturaufdenAspektdesKindes- wohlsnähereingegangenwird,häufigauchaufdierechtslogischeSchwierigkeit aufmerksamgemacht18,dassdasWohlergeheneinesKindes imZusammenhang mit fortpflanzungsmedizinischenHilfen eine zukünftige und außerdemziem- lichunbestimmteGröße ist und seineBeachtung argumentativdarauf hinaus- laufenkönnte,dassdasKind,dessenWohlgeschütztwerdensoll, erstgarnicht entstünde; nur reale Kinder könnten aber Träger von grundrechtlichen Schutzansprüchen sein, nicht niemals existierende Personen. In der Verfas- sungstheoriebehilftmansichhiermitdemKonstrukt einer „Vorwirkung“der Grundrechte, alsomit der Beachtlichkeit der Rechte, die einemKind im Fall seiner Geburt zustehenwürden.Was in den diesbezüglichen juristischen Er- wägungenerstaunlicherweisenichtvorkommt,istdieinderSozialethikimZuge pädagogischer und vor allem ökologischer Diskussionen ausgebildete Figur advokatorisch, also stellvertretend, zurSprachegebrachterAnsprücheund In- teressen.19DemEinwandder notorischenUnkonkretheit desBegriffs desKin- deswohls kannwenigstens der erfolgreicheVersuch entgegengehaltenwerden, 18 Koppernock,DasGrundrecht auf bioethische Selbstbestimmung, S. 154; Spickhoff /Mül- ler-Terpitz, Medizinrecht, 2018, GG Art. 6 Rn.13; Hartmut Kreß, Rechtssicherheit und vorwirkendeKinderrechte.EinkünftigesGesetzzurFortpflanzungsmedizinimKontextdes Transplantationsgesetzes, in:DerGynäkologe 51/2018, S. 627–632;Kersten,Regulierungs- auftrag für den Staat, S. 1250f.; Coester-Waltjen, ReproduktiveAutonomie aus rechtlicher Sicht in:Wiesemann / Simon (Hg.), Patientenautonomie, S. 229f.;Wapler, Reproduktive Autonomie in:Baer /Sacksofsky(Hg.),Autonomie imRecht, S. 212. 19 IndiesemSinnetwaSigridGraumann,FortpflanzungsmedizinausethischerSicht–alteund neue Fragen, in: Marcus Düwell / Klaus Steigleder (Hg.), Bioethik. Eine Einführung, Frankfurt a.M.2003, S. 246–257,hier: S. 248f. Rechtauf reproduktiveAutonomie 421 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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