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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
AmmeistenĂśbereinstimmungbesteht hierbei in der Forderung nachVer-
einbarkeitmit demKindeswohl, also einer guten körperlichenund seelischen
Entwicklung der so gezeugten Kinder. Beim Kindeswohl handelt es sich um
einenGesichtspunkt,derauchschonfrĂĽherBeachtunggefundenhat,etwa,wenn
es um die BegrĂĽndung fĂĽr die Verbote von heterologer Befruchtung, Eizell-
spende, Leihmutterschaft u. a.m. ging.DenndieseBegrĂĽndungen fĂĽrVerbote
hobenauf eineGefährdungdesKindeswohls ab, bewirkt durchdie (vonvorn-
herein inKauf genommene) SpaltungderMutterschaft in eine genetischeund
eine biologische. Da sich dieseAnnahmedurch inzwischen angestellteUnter-
suchungen empirisch nicht bestätigen ließ, entfällt der stärksteGrund für das
Verbot. Richtig bleibt gleichwohl die grundsätzliche Forderung, dass die Er-
zeugung vonEmbryonen imRahmenvon In-vitro-Fertilisationunddiemedi-
zinische UnterstĂĽtzung zum Schwangerwerden nur unter Bedingungen statt-
finden sollen, unter denen die FĂĽrsorgebeziehungmit einer Frau/Mutter ge-
währleistetunddieeigentlicheMotivation ist.
Dennochwirddort,wo inderneuerenLiteraturaufdenAspektdesKindes-
wohlsnähereingegangenwird,häufigauchaufdierechtslogischeSchwierigkeit
aufmerksamgemacht18,dassdasWohlergeheneinesKindes imZusammenhang
mit fortpflanzungsmedizinischenHilfen eine zukĂĽnftige und auĂźerdemziem-
lichunbestimmteGröße ist und seineBeachtung argumentativdarauf hinaus-
laufenkönnte,dassdasKind,dessenWohlgeschütztwerdensoll, erstgarnicht
entstünde; nur reale Kinder könnten aber Träger von grundrechtlichen
SchutzansprĂĽchen sein, nicht niemals existierende Personen. In der Verfas-
sungstheoriebehilftmansichhiermitdemKonstrukt einer „Vorwirkung“der
Grundrechte, alsomit der Beachtlichkeit der Rechte, die einemKind im Fall
seiner Geburt zustehenwĂĽrden.Was in den diesbezĂĽglichen juristischen Er-
wägungenerstaunlicherweisenichtvorkommt,istdieinderSozialethikimZuge
pädagogischer und vor allem ökologischer Diskussionen ausgebildete Figur
advokatorisch, also stellvertretend, zurSprachegebrachterAnsprĂĽcheund In-
teressen.19DemEinwandder notorischenUnkonkretheit desBegriffs desKin-
deswohls kannwenigstens der erfolgreicheVersuch entgegengehaltenwerden,
18 Koppernock,DasGrundrecht auf bioethische Selbstbestimmung, S. 154; Spickhoff /MĂĽl-
ler-Terpitz, Medizinrecht, 2018, GG Art. 6 Rn.13; Hartmut KreĂź, Rechtssicherheit und
vorwirkendeKinderrechte.EinkĂĽnftigesGesetzzurFortpflanzungsmedizinimKontextdes
Transplantationsgesetzes, in:DerGynäkologe 51/2018, S. 627–632;Kersten,Regulierungs-
auftrag fĂĽr den Staat, S. 1250f.; Coester-Waltjen, ReproduktiveAutonomie aus rechtlicher
Sicht in:Wiesemann / Simon (Hg.), Patientenautonomie, S. 229f.;Wapler, Reproduktive
Autonomie in:Baer /Sacksofsky(Hg.),Autonomie imRecht, S. 212.
19 IndiesemSinnetwaSigridGraumann,FortpflanzungsmedizinausethischerSicht–alteund
neue Fragen, in: Marcus DĂĽwell / Klaus Steigleder (Hg.), Bioethik. Eine EinfĂĽhrung,
Frankfurt a.M.2003, S. 246–257,hier: S. 248f.
Rechtauf reproduktiveAutonomie 421
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik