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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
vonStaatundKirchezuentfernen.4 IhreForderungnacheinemAbschiedvom
Kreuz entspricht einem schleichenden Akzeptanzverlust des Christentums in
denspätmodernenGesellschaftenWesteuropas,derdurchdieskandalösenFälle
von sexuellemMissbrauch durch Priester, Bischöfe und Kardinäle sowie die
systemischeVertuschungdieserDeliktenocheinmal einenzusätzlichenSchub
erhalten hat. Auch ist klar, dass Lehrende und Studierende an derUniversität
Wien unterschiedliche religiöseÜberzeugungen undweltanschauliche Orien-
tierungenmitbringen.NichtnurAgnostikerundbekennendeAtheistendĂĽrften
Schwierigkeitenmit demKreuz haben. Auch fĂĽr Juden undMuslime ist das
KreuzeinambivalentesSymbol,wieeinehistorisch sensibilisierteund interre-
ligiös ausgerichteteTheologienichtbestreitenwird. ImkulturellenGedächtnis
der Judenhallt derGottesmordvorwurf, der erstmals vonMelitovonSardes in
derMitte des 2. Jahrhunderts5 erhobenwurde, bis heute nach, und imkollek-
tiven Erinnerungshaushalt der Muslime sind die KreuzzĂĽge des Mittelalters
nochimmerpräsent.DieEntscheidungderUniversitätsleitung,gegenüberallen
ReligionenundWeltanschauungeneineHaltungderÄquidistanzeinzunehmen,
erschienvordiesemHintergrundnachvollziehbar.
Dennoch bleibt Unbehagen. Das Kreuz ist das zentrale Symbol des Chris-
tentums, der akademischen Theologie an den staatlichenUniversitäten ist es
aufgegeben, den Ereigniszusammenhang von Leben, Tod und Auferweckung
JesuvordemHintergrundkritischerAnfragendeutendzuerschlieĂźenunddie
humanisierende Kraft dermemoria passionis in Erinnerung zu rufen. Daran
erinnertdasZeichendesKreuzes indenHörsälenderTheologie.Die ineinigen
europäischenLändernkontroversdiskutierte Frage, obKreuze inKlassenzim-
mernangebrachtwerdendürfenodernicht,hatderEuropäischeGerichtshoffür
Menschenrechte imMärz 2011demErmessensspielraumdes jeweiligenUnter-
zeichnerstaatesderEuropäischenMenschenrechtskonventionüberlassen,dabei
aber festgestellt, dasKreuz sei „einpassives Symbol“.Österreichische Juristen
mögenbeurteilen, ob sichdiesesUrteil analog aufHörsäle an staatlichenUni-
versitätenübertragen lässt. Das Prinzip derReligionsfreiheitmüsste in jedem
Fall gewahrtbleiben.Eskannnichtdie staatlicheAutorität sein, diedenRaum
mit christlichenSymbolenausstattet.Allenfalls ist esmöglich, dass siederka-
tholischenTheologiedieseMöglichkeitgewährt.DieserWegaberwurdeinWien
nicht beschritten, obwohl er der Freundschaftsklausel imArtikel 22 des Kon-
4 Auf dieser Linie konnte derKommentar vonDietmarNeuwirth, Kaumzu glauben. Bis vor
Kurzemgab es anderUniWienKreuze anderWand. Jetzt sind sieweg, in:Die Presse am
25.02.2018, gelesenwerden.DazumeineReplik: Jan-Heiner TĂĽck,UniWienohneKreuze:
SindRektorensakrosankt?, in:DiePresseam01.03.2018.
5 Vgl.dazumeinenVersuch: Jan-HeinerTĂĽck,Gottesmord?DiePaschahomiliedesMelitovon
Sardes,in:IKaZCommunio47/2018,S. 200–205,sowieHansjörgaufderMauer,DieOsterfeier
inderaltenKirche,ausdemNachlasshrsg.vonR.MeßnerundW.G.Schöpf,Münster2003.
Jan-HeinerTĂĽck434
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik