Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Page - 476 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 476 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft

Image of the Page - 476 -

Image of the Page - 476 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft

Text of the Page - 476 -

© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Bill Jefferson5 und der Berliner Philosoph Moses Mendelssohn anerkannten keineStaatsreligionmehr, sondernakzeptiertennurdas individuelleGewissen des Einzelnen.Mit dem „First Amendment“ von 1797,6 das die Staatsreligion verbot, begann die neue Zeitepoche des Religionsverfassungsrechts. Die Reli- gionsfreiheitdesIndividuumsfanddefinitivEingangindieVerfassungen,z.B.in dieSchweizerVerfassungvon1874. Seitherhabenineiner liberalenDemokratiealleBürgerinnenundBürgerdas Grundrecht auf freieWahl ihrer religiösen, später auchweltanschaulichenZu- gehörigkeit. Unabhängig von der jeweiligen Religionszughörigkeit bindet alle diePflicht,diesäkularenPrinzipieneinesRechtsstaateszuakzeptieren,d.h.also auch jene „Leitlinien einer Neutralitätskonzeption“,7 die „die religiöse und ethischeNeutralität des Staates“8 vorschreiben.DieseGrundsätze sollten Bür- gerinnen und Bürger aus ihremGlaubensverständnis heraus begründen und verantwortenkönnen. DiePhilosophiederAufklärungentwickelt verschiedeneKonzeptederTole- ranzundderReligionsfreiheit. Sie entwirftVorstellungeneinermultireligiösen Gesellschaft, in welcher Angehörige einer Minderheitenreligion die gleichen bürgerlichen Rechte erhalten wie die Gläubigen der Mehrheitsreligion.9 Der Philosoph Mendelssohn wendet sich vom bisherigen Konzept „Kirche und Staat“10bzw.„StaatundReligion“11abundstelltdiebisdatoneueFrage,wemdie demZweitenVatikanischenKonzil1965durchdieKonzilserklärungDignitatishumanaedie Religionsfreiheit lehramtlichanerkannt. 4 „Madisonbelievedthisapproachwasrequiredinordertoprotectthechurchfromthestate.“ Vgl. Stüssi,ModelsofReligiousFreedom,S. 88–96,hier: S. 93. 5 „ToJefferson’smind, religioustolerancewasbestachievedby,buildingawallof separation betweenChurchandState.“Stüssi,ModelsofReligiousFreedom,S.92. 6 „Congressshallmakenolawrespectinganestablishmentofreligion,norprohibitingthefree exercise thereof.“Stüssi,ModelsofReligiousFreedom,S. 92. 7 Vgl. LorenzEngi,Die religiöseundethischeNeutralität des Staates, TheoretischerHinter- grund, dogmatischerGehalt undpraktischeBedeutung einesGrundsatzes des schweizeri- schenStaatsrechts,Zürich2017,S. 120–137. 8 Vgl.Ebd. 9 Vgl.Mendelssohn, Jerusalem,Berlin1783bzw.Hamburg2005. 10 DerersteEntwurfvonMendelssohn,Jerusalem,S. 29,beginntmitdemSatz:„Kircheu.Staat. Grenzstreitigkeit zwischendenselbenhat schrecklicheUebelverursachet.“ „InseinenBrie- fenüberToleranz legter[JohnLocke]dieDefinitionzuGrund:EinStaatseieineGesellschaft vonMenschen,diesichvereinigen,umihrezeitlicheWohlfahrtgemeinschaftlichzubefördern. Hierausfolgtalsdannganznatürlich,dassderStaatsichumdieGesinnungenderBürger,ihre ewigeGlückseligkeitbetreffend,garnichtzubekümmern,sondernjedenzuduldenhabe,der sich bürgerlich gut aufführt, das heisst seinen Mitbürgern, in Absicht ihrer zeitlichen Glückseligkeit,nichthinderlich ist.“Ebd.S. 37 11 DiedefinitiveFassungvonMendelssohn,Jerusalem,S. 33,beginntmit„StaatundReligion– bürgerlicheundgeistlicheVerfassung–weltlichesundkirchlichesAnsehen–dieseStützen desgesellschaftlichenLebens […]“. AdrianLoretan476 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
back to the  book Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft"
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben