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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Bill Jefferson5 und der Berliner Philosoph Moses Mendelssohn anerkannten keineStaatsreligionmehr, sondernakzeptiertennurdas individuelleGewissen des Einzelnen.Mit dem „First Amendment“ von 1797,6 das die Staatsreligion verbot, begann die neue Zeitepoche des Religionsverfassungsrechts. Die Reli- gionsfreiheitdesIndividuumsfanddefinitivEingangindieVerfassungen,z.B.in dieSchweizerVerfassungvon1874. Seitherhabenineiner liberalenDemokratiealleBürgerinnenundBürgerdas Grundrecht auf freieWahl ihrer religiösen, später auchweltanschaulichenZu- gehörigkeit. Unabhängig von der jeweiligen Religionszughörigkeit bindet alle diePflicht,diesäkularenPrinzipieneinesRechtsstaateszuakzeptieren,d.h.also auch jene „Leitlinien einer Neutralitätskonzeption“,7 die „die religiöse und ethischeNeutralität des Staates“8 vorschreiben.DieseGrundsätze sollten Bür- gerinnen und Bürger aus ihremGlaubensverständnis heraus begründen und verantwortenkönnen. DiePhilosophiederAufklärungentwickelt verschiedeneKonzeptederTole- ranzundderReligionsfreiheit. Sie entwirftVorstellungeneinermultireligiösen Gesellschaft, in welcher Angehörige einer Minderheitenreligion die gleichen bürgerlichen Rechte erhalten wie die Gläubigen der Mehrheitsreligion.9 Der Philosoph Mendelssohn wendet sich vom bisherigen Konzept „Kirche und Staat“10bzw.„StaatundReligion“11abundstelltdiebisdatoneueFrage,wemdie demZweitenVatikanischenKonzil1965durchdieKonzilserklärungDignitatishumanaedie Religionsfreiheit lehramtlichanerkannt. 4 „Madisonbelievedthisapproachwasrequiredinordertoprotectthechurchfromthestate.“ Vgl. Stüssi,ModelsofReligiousFreedom,S. 88–96,hier: S. 93. 5 „ToJefferson’smind, religioustolerancewasbestachievedby,buildingawallof separation betweenChurchandState.“Stüssi,ModelsofReligiousFreedom,S.92. 6 „Congressshallmakenolawrespectinganestablishmentofreligion,norprohibitingthefree exercise thereof.“Stüssi,ModelsofReligiousFreedom,S. 92. 7 Vgl. LorenzEngi,Die religiöseundethischeNeutralität des Staates, TheoretischerHinter- grund, dogmatischerGehalt undpraktischeBedeutung einesGrundsatzes des schweizeri- schenStaatsrechts,Zürich2017,S. 120–137. 8 Vgl.Ebd. 9 Vgl.Mendelssohn, Jerusalem,Berlin1783bzw.Hamburg2005. 10 DerersteEntwurfvonMendelssohn,Jerusalem,S. 29,beginntmitdemSatz:„Kircheu.Staat. Grenzstreitigkeit zwischendenselbenhat schrecklicheUebelverursachet.“ „InseinenBrie- fenüberToleranz legter[JohnLocke]dieDefinitionzuGrund:EinStaatseieineGesellschaft vonMenschen,diesichvereinigen,umihrezeitlicheWohlfahrtgemeinschaftlichzubefördern. Hierausfolgtalsdannganznatürlich,dassderStaatsichumdieGesinnungenderBürger,ihre ewigeGlückseligkeitbetreffend,garnichtzubekümmern,sondernjedenzuduldenhabe,der sich bürgerlich gut aufführt, das heisst seinen Mitbürgern, in Absicht ihrer zeitlichen Glückseligkeit,nichthinderlich ist.“Ebd.S. 37 11 DiedefinitiveFassungvonMendelssohn,Jerusalem,S. 33,beginntmit„StaatundReligion– bürgerlicheundgeistlicheVerfassung–weltlichesundkirchlichesAnsehen–dieseStützen desgesellschaftlichenLebens […]“. AdrianLoretan476 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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