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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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Page - 5 - in Österreichische Bürgerkunde

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Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung eingeschoben, in Verbindung mit der Rechtsprechung auch das Wesen des Zivil- und Strafrechtes in allgemeinen Zügen gekennzeichnet. Über die dritte Staatsfunktion, die Verwaltung, ist so viel zu sagen, daß ich den einzelnen Verwaltungszweigen einen eigenen Hauptteil widmen muß. Bei der Besprechung der Wehrgesetzgebung, der österreichisch- ungarischen Bank und der Sozialversicherung wird auf die Pläne Rücksicht genommen, welche die österreichische Gesetzgebungdemnächstbeschäftigenw^erden. Das Verständnis des Staates setzt die Kenntnis seiner realen Grundlagen voraus. Am schärfsten, wenn auch nicht erschöpfend, werden sie durch statistische Zahlen ausgedrückt. Ich fasse daher die wichtigsten Ergebnisse der österreichischen Statistik in den Tabellen des Anhangeszusammenundergänze sie in einigenPunkten durch internationale Vergleichungen. Diese Tabellen sollen eine Vorstellung von den Größenverhältnissen des Staats- und Gesellschaftslebens geben und zugleich zeigen, welchen Wert die statistische Methode für die Bereicherung unseres Wissens und unserer Einsicht hat. Man schlage sie auf, so oft im Laufe der Darstellung auf sie verwiesen wird, und lerne an ihnen statistische Ausweise lesen und ver- werten. Um den oben angedeuteten Plan in dem engen Rahmen dieses Buches durch- zufüliren, mußte ich mich streng auf dasjenige beschränken, was zum Verständnisse des Staates notwendig ist. Anderes gehört überhaupt nicht in die „Bürgerkunde". Man darf von ihr nicht etwa einen Auszug aus dem Zivil- oder Strafrechte oder eine Einführung in die Volkswirtschaftslehre erwarten. Unzulängliche Mitteilungen hätten keinen Bildungswert und dienten nur dem Scheinwissen. Die Rechtswissen- schaft bleibe den Fachmännern überlassen. Zur Praxis des Rechtslebens anzuleiten ist Sache der juristischen Fachbildung oder doch der Vorbereitung zu den Berufen, die solche Unterweisung erheischen. Die Volkswirtschaftslehre freilich sollte keinem Gebildeten gänzlich unbekannt bleiben. Die Lehrbücher, die ihn am besten in sie einführen, und die Nachschlagewerke, die über jede einzelne Frage verläßliche Auskunft erteüen, finden sich auf Seite 39 angemerkt. Ich hoffe alles so dargestellt zu haben, daß jeder Gebildete dem Vortrage folgenkann. Die staatlichenEinrichtungenund ihr Rechtwerden so weit alsmöglich erklärt aus den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen, aus den Absichten, die sie verfolgen, und aus den Theorien, die für ihre Entstehung oder Auffassung von Wichtigkeit sind. Daraus wird auch die Wechselwirkung zwischen den geseUschaftlichen Triebkräften der Rechtsbildung, dem geltenden Rechte und den theoretischen Lehrmeinungen erhellen. Unparteilichkeit der Darstellung betrachte ich als eine selbstverständliche Pflicht ; bei der Besprechung wichtiger Streitpunkte werden die gegensätzlichen Parteianschauungen streng objektiv einander gegenübei-gestellt. Möge man daraus entnehmen, daß auch die Bestre- bungen der politischen Gegner nicht unbegründet sind und daß die Streitfragen
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Österreichische Bürgerkunde
Title
Österreichische Bürgerkunde
Author
Heinrich Rauchberg
Publisher
Verlag von F. Tempsky
Location
Wien
Date
1911
Language
German
License
PD
Size
16.4 x 24.0 cm
Pages
278
Categories
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