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38 VII. Die Staats- und Gesellschaftswissenschaften.
Zudem positiven Verwaltungsrechte tritt als theoretische Kunstlehre dieVer-
waltungslehre; sie bezeichnet die durch die öffenthche Verwaltung zu
lösenden Aufgaben und zeigt, wie sie am besten durchgeführt werden^).
Man spricht daneben auch von Politik. Im wissenschaftlichen Sinne be-
zeichnet man damit die Aufstellung und theoretische Begründung bestimmter
staathcher Ziele und die Lelu-e von den Mitteln und Wegen, um sie zu erreichen.
Die Staatslelu'e erklärt das Bestehende, die Politik als Wissenschaft zeigt,
was sein soll und wie es erreicht werden kann ; sie ist eine Kunstlehre. Die Politik
als S t a a t s k u n s t ist die hierauf gerichtete praktische Tätigkeit. Auch sie
sollte stets von wissenschaftlicher Einsicht geleitet sein. Staatslelu^e und theore-
tische Pohtik hängen eng miteinander zusammen und sind bis in die neueste Zeit
gemeinsam behandelt worden^).
Gilt das Staatsrecht für den einzelnen Staat, so enthält dasVölkerrecht
die Kechtsregeln für den gegenseitigen Verkelu- der Staaten. Es vereinigt die zivili-
sierten Staaten zur Völkerrechtsgemeinschaft. Obwohl die ilu- zugehörigen Staaten
keine höchste Zwangsgewalt über sich haben, ist das Völkerrecht doch positives,
für jene Staaten maßgebendes Eecht. Seine verbindliche Kraft beruht auf dem
mit den Fortschrittender Gesittung stetigwachsendengemeinsamen Rechtsbewußt-
sein. Die Lehi'e von jenen Eechtsregeln macht die Völkerrechtswissenschaft, ab-
gekürzt gleichfalls „Völkerrecht" genannt, aus^).
Die bisher erwähnten Staatswissenschaften betreffen die Staaten als solche.
In einem weiteren Sinne rechnet man dazu aber auch eine Reihe von Wissens-
zweigen, welche die Volks- und Staatswirtschaft betreffen und unter der Bezeich-
nungpolitischeÖkonomie zusammengefaßt werden. Wofern die Volks-
^) Das Staatsrecht der einzelnen Staaten findet sich in dem Sammelwerke ,,Das
öffentliche Recht der Gegenwart" monographisch dargestellt. Hieraus sind insbesondere
zu nennen: Band X. Das österreichische Staatsrecht von Dr. J. Ulb r i c h, Tübingen 1909,
und Band XL Ungarisches Verfassungsrecht von Dr. H. M a r c z a 1 i und Ungarisches Verwal-
tungsrecht von Dr. DesiderMarkus (derzeit noch in Vorbereitung). Zu weitergehender Beleh-
rung werden empfohlen: Dr. Franz Hauke, Grundriß desVerfassungsrechtes aus ,,Grundriß
des österreichischen Rechtes", Leipzig 1905 und Dr. R u d o 1 f von H e r rn r i 1 1, Handbuch
des österreichischen Verfassungsrechtes, Tübingen 1909. Ein für den Fachmann unentbehrliches
und für jeden am öffentlichen Leben Beteiligten nützliches Nachschlagewerk ist das ,,Öster rei-
chische Staatswörterbuc h", herausgegeben von Dr. ErnstM i s ch 1 e rund Dr. Josef
Ulbrich, 2. Auflage, 4 Bände. Wien 1905—1909. — °) Lesenswerte Werke über
Politik sind : A. C. D ah 1m a n n, Die Politik auf den Grund und das Maß der gegebenen
Zustände zurückgeführt. 2. Auflage, 1. Band, Leipzig 1847. Anton M e n g e r, Neue
Staatslehre, 3. Auflage, Jena 1906 (Darstellung von einem radikalen sozialistischen und
vielfach utopistischen Standpunkte aus). Heinrich von Treitschke, Politik.
Vorlesungen, gehalten an der Universität zu Berlin, herausgegeben von Max Cornicelius.
2 Bände, 2. Auflage, Berlin 1899 (Darstellung vom konservativen Standpunkte aus). Ein aus-
gezeichnetes Nachschlagebuch ist das im Auftrage der Görres-Gesellschaft zur Pflege
der Wissenschaft im katholischen Deutschland von Julius Bachern herausgegebene
„Staatslexikon". 2. Auflage, 5 Bände, 1901—1904. (3. Auflage im Erscheinen.)
— 2) Eine vortreffliche Einführung bietet das Lehrbuch des Völkerrechtes von Dr. Alphons
Rivier, 2. Auflage, Stuttgart 1899. Zu weitergehender Belehrung werden die Lehrbücher von
Franz von L i s z t (6. Auflage), Berlin 1910 und E. v.U 1 1m a n n, Neubearbeitung von 1908.
empfohlen.
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Österreichische Bürgerkunde
- Title
- Österreichische Bürgerkunde
- Author
- Heinrich Rauchberg
- Publisher
- Verlag von F. Tempsky
- Location
- Wien
- Date
- 1911
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.4 x 24.0 cm
- Pages
- 278
- Categories
- Geschichte Vor 1918