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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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120 XXIII. Die Staatsbürgerschaft. Für den Staat, dessen Bevölkerung verschiedenen Glaubensbekenntnissen und Volksstämmen angehört, ergeben sich daraus wichtige Probleme: er muß nichtnurdie Stellung des einzelnen Staatsbürgerszum Staate inBezug aufGlaubens- bekenntnis und Volkszugehörigkeit regeln, sondern auch mit den auf der Gemein- schaft des Glaubens und des Volkstums beruhenden und darnach auch politisch gestimmten gesellschaftlichen Gruppen sich auseinandersetzen.i) Daß derartige gesellschaftliche Gruppenvermöge ihrerForderungen an den Staat auch den Keim zur Bildung politischer Parteien^) in sich tragen, versteht sich von selbst. Wegen der Wichtigkeit der konfessionellen, nationalen, be- ruflichen und sozialen Gliederung derBevölkerungfürdas Staats- leben gehört die Kenntnis derstatistischen Ergebnisse hierüber mit zur politischen Bildung. Die wichtigsten derselben werden daher in den Tabellen des Anhanges mitgeteilt. Die Tabelle 6 enthält die Gliederung der österreichischen, ungarischen und bosnischen Bevölkerung nach dem Glaubensbekenntnisse. Auf die Nationalität wird in Österreich aus den Angaben über die Umgangssprache, in Ungarn über die Muttersprache geschlossen. Die einschlägigen Ergebnisse sind für die beiden Reichs- hälften in der oberen Hälfte derTabelle 7, für die einzelnenLänderÖsterreichs in der unteren Hälfte der gleichen Tabelle enthalten. Die Tabelle 8 zeigt die Verteilung der Bevölkerung nach der Größe der Wohnplätze, also auch nach Stadt und Land. Die Tabelle 9 fügt die Altersgliederung in Verbindung mit der Umgangssprache hin- zu; die Abweichungen des Altersaufbaues von Sprache zu Sprache erklären sich nicht nur aus den verschiedenen Geburtenziffern sondern auch aus der Wander- bewegungunddem dadurchbedingtenWechsel der Sprachgemeinschaft. Die Berufs- gliederung nach Ländern ist in der Tabelle 10 enthalten, zu der die Tabelle 11 die internationalen Vergleichsziffern hinzufügt. Die Tabelle 12 stellt endhch die Grund- züge derauf der Stellungim Berufeberuhenden sozialen SchichtungderBevölkerung Österreichs dar. Die Grundlage der Wechselbeziehungen zwischen dem Staatsvolke und dem Staate bildet die Staatsbürgerschaft. Aber ihr Rechtsinhalt erschöpft dieselben nicht. Über die formelle Eingliederung in den Staat hinaus muß der Staat auch sein grundsätzliches Verhältnis zu den Einzelpersonen regeln und zu denwichtigenFragen Stellungnehmen, die sich andenBerührungspunktenzwischen der staatlichen Ordnung und der gesellschaftlichen Bewegung des Staatsvolkes ergeben. Diese Probleme sind durch die Anerkennung sogenannter Freiheits- rechte gelöstworden,wodurchdermoderne Staat die Grenzlinien zwischen seiner Gewalt und dem Bereiche zieht, das, unberührt von staatlichen Eingriffen, der persönlichen Lebensführung und den gesellschaftlichen Bestrebungen frei gehalten werden soU. Bevor hierauf eingegangen wird, ist die Staatsbürgerschaft des näheren zu erörtern. XXIIL Die Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft istdas Recht derMitgliedschaftam Staatsverban.de; aus der Zugehörigkeit zum Staate ergibt sich weiterhin eine Reihe einzelner Berech- tigungen und Verpflichtungen, deren Voraussetzung und Rechtsgrundlage die Staatsbürgerschaft bildet. 1) Vergl. das XXVII. und das XXX. Kapitel. — *) Vergl. oben S. 88 ff.
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Österreichische Bürgerkunde
Title
Österreichische Bürgerkunde
Author
Heinrich Rauchberg
Publisher
Verlag von F. Tempsky
Location
Wien
Date
1911
Language
German
License
PD
Size
16.4 x 24.0 cm
Pages
278
Categories
Geschichte Vor 1918
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