Page - 205 - in Österreichische Bürgerkunde
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XLV. Der Verkehr. 205
errichtet worden sind, die unter Verzicht auf Gewinn entweder ausschließlich
Hypothekarkredit oder auch Kommunal-, Meliorations- und Eisenbahnkredit
gewähren und mitunter auch noch andere Bankgeschäfte in gemeinnütziger Absicht
betreiben. Für die von den Landesbanken ausgegebenen Schuldbriefe leisten die
betreffenden Länder Garantie.
4. Märkte und Börsen.
Zu den Eimichtungen, die den Verkehr fördern, gehören auch die Märkte
und Börsen. Die Märkte werden in Österreich durch die Gewerbeordnung ge-
regelt. Nach dem Grundsatze der Marktfreiheit ist jedermann berechtigt, die
Märkte mit den im freien Verkelir gestatteten Waren zu beziehen. Doch gibt es
auch Spezialmärkte, die nur für gewisse Warengattungen bestimmt sind. Infolge
der modernen Entwickelung des Handelsverkehres haben die Märkte viel von
ihrer früheren Bedeutung verloren.
Desto wichtiger sind die B ö r s e n geworden. Börsen sind Märkte, auf welchen
Wertpapiere (Effekten) und vertretbareWaren gehandelt werden. Von den anderen
Märkten unterscheiden sie sich dadurch, daß die Gegenstände des Börsenverkehres
auf demMarkte nicht vorhanden und auch nicht individuell, sondern nur der Art
nach bestimmt sind. Das ermöglicht eine jedem Wechsel der Marktlage sich an-
schmiegende Kursbildung, nach der sich auch alle anderen Kreise richten, die in
solchen Waren Geschäfte machen; aber auch die Ausbildung des Terminhandels,
bei welchem Abschluß und Erfüllung des Vertrages auseinanderfallen und auf
die Änderung der Marktlage wäkrend der Zwischenzeit spekuliert wird. Nach den
beiden Hauptarten der börsenfähigen Waren werden Wertpapier-(Effekten-
oder Fonds-)börsen und Waren-(Produkten-)börsen unterschieden. In Österreich
besitzen die Börsen eine korporative Organisation (Börsenkammern), die unter
staatlicher Aufsicht steht. Enichtung und Statuten der Börsen bedürfen staat-
licher Genehmigung; über die Zulassung neuer Wertpapiere zum Börsenverkehr
entscheidet der Finanzminister; Regierungskommissäre überwachen die Börsen
und insbesondere die Feststellung der Kurse^).
Die Anschauungen über den volkswktschaftlichen Nutzen der Börsen-
spekulation sind geteilt. Die einen nehmen an, daß das Gegenspiel der Hausse-
und der Baissepartei die Preise der jeweiligen Marktlage richtig anpasse und durch
die Berücksichtigung der zukünftigen Preisgestaltung auf die Güterversorgung
regelnd einwirke. Die anderen behaupten, daß die Schäden überwiegen, die durch
die Ausschreitungen der Spekulation und die Beteiligung unberufener Kreise ver-
ursacht werden. In Österreich ist die letztere Meinung insofern durchgedrungen,
als der börsenmäßige Terminhandel mit Getreide und Mühlenfabrikaten gesetzlich
verboten ist.
5. Das Transportwesen.
Indem wü" uns nunmehr den Verkehrseimichtungen zuwenden, welche die
Beförderung von Personen, Gütern und Nachrichten bezwecken, betreten wir
ein Gebiet, wo der technische Fortschritt verbunden mit der Kunst der Organi-
1) Effekten- und Warenbörsen bestehen in Wien, Prag und Triest, Produktenbörsen in Wien,
Prag, Linz, Graz und Czernowitz; in Aussig gibt es eine Börse für Elbefrachten. In Ungarn haben
die Effektenbörse und die Produktenbörse in Budapest große Wichtigkeit erlaugt.
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Österreichische Bürgerkunde
- Title
- Österreichische Bürgerkunde
- Author
- Heinrich Rauchberg
- Publisher
- Verlag von F. Tempsky
- Location
- Wien
- Date
- 1911
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.4 x 24.0 cm
- Pages
- 278
- Categories
- Geschichte Vor 1918