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Österreichische Bürgerkunde
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XLV. Der Verkehr. 205 errichtet worden sind, die unter Verzicht auf Gewinn entweder ausschließlich Hypothekarkredit oder auch Kommunal-, Meliorations- und Eisenbahnkredit gewähren und mitunter auch noch andere Bankgeschäfte in gemeinnütziger Absicht betreiben. Für die von den Landesbanken ausgegebenen Schuldbriefe leisten die betreffenden Länder Garantie. 4. Märkte und Börsen. Zu den Eimichtungen, die den Verkehr fördern, gehören auch die Märkte und Börsen. Die Märkte werden in Österreich durch die Gewerbeordnung ge- regelt. Nach dem Grundsatze der Marktfreiheit ist jedermann berechtigt, die Märkte mit den im freien Verkelir gestatteten Waren zu beziehen. Doch gibt es auch Spezialmärkte, die nur für gewisse Warengattungen bestimmt sind. Infolge der modernen Entwickelung des Handelsverkehres haben die Märkte viel von ihrer früheren Bedeutung verloren. Desto wichtiger sind die B ö r s e n geworden. Börsen sind Märkte, auf welchen Wertpapiere (Effekten) und vertretbareWaren gehandelt werden. Von den anderen Märkten unterscheiden sie sich dadurch, daß die Gegenstände des Börsenverkehres auf demMarkte nicht vorhanden und auch nicht individuell, sondern nur der Art nach bestimmt sind. Das ermöglicht eine jedem Wechsel der Marktlage sich an- schmiegende Kursbildung, nach der sich auch alle anderen Kreise richten, die in solchen Waren Geschäfte machen; aber auch die Ausbildung des Terminhandels, bei welchem Abschluß und Erfüllung des Vertrages auseinanderfallen und auf die Änderung der Marktlage wäkrend der Zwischenzeit spekuliert wird. Nach den beiden Hauptarten der börsenfähigen Waren werden Wertpapier-(Effekten- oder Fonds-)börsen und Waren-(Produkten-)börsen unterschieden. In Österreich besitzen die Börsen eine korporative Organisation (Börsenkammern), die unter staatlicher Aufsicht steht. Enichtung und Statuten der Börsen bedürfen staat- licher Genehmigung; über die Zulassung neuer Wertpapiere zum Börsenverkehr entscheidet der Finanzminister; Regierungskommissäre überwachen die Börsen und insbesondere die Feststellung der Kurse^). Die Anschauungen über den volkswktschaftlichen Nutzen der Börsen- spekulation sind geteilt. Die einen nehmen an, daß das Gegenspiel der Hausse- und der Baissepartei die Preise der jeweiligen Marktlage richtig anpasse und durch die Berücksichtigung der zukünftigen Preisgestaltung auf die Güterversorgung regelnd einwirke. Die anderen behaupten, daß die Schäden überwiegen, die durch die Ausschreitungen der Spekulation und die Beteiligung unberufener Kreise ver- ursacht werden. In Österreich ist die letztere Meinung insofern durchgedrungen, als der börsenmäßige Terminhandel mit Getreide und Mühlenfabrikaten gesetzlich verboten ist. 5. Das Transportwesen. Indem wü" uns nunmehr den Verkehrseimichtungen zuwenden, welche die Beförderung von Personen, Gütern und Nachrichten bezwecken, betreten wir ein Gebiet, wo der technische Fortschritt verbunden mit der Kunst der Organi- 1) Effekten- und Warenbörsen bestehen in Wien, Prag und Triest, Produktenbörsen in Wien, Prag, Linz, Graz und Czernowitz; in Aussig gibt es eine Börse für Elbefrachten. In Ungarn haben die Effektenbörse und die Produktenbörse in Budapest große Wichtigkeit erlaugt.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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