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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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212 XLVI. Die soziale Fürsorge. Armen womöglich wieder erwerbfähig zu machen. Der Erfolg hängt ganz von der Eignung der ehrenamtlich bestellten Pfleger ab. 3. Die Sozialversicherung. Das Wesen aller Versicherung besteht darin, daß die Gesamtheit der von einer Gefahr Bedrohten für den Schaden aufkommt, den die von ihr tatsächlich Betroffenen erleiden. Die hiefür erforderlichen Beträge werden durch Beiträge der Versicherten (Prämien) aufgebracht. Nach der Art der Gefahren werden Sach- schaden- und Vermögensversicherung (Feuer-, Transport-, Hagel-, Vieh-, Ein- bruchs-, Hypotheken- und Rückversicherung), Lebensversicherung (auf den Todes- fall oder Erlebensfall, zu eigenen Gunsten oder zugunsten Dritter, insbesondere der Witwen und Waisen, Kapitals- oder Rentenversicherung), endlich Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit infolge von Kranklieit, Unfall, Invalidität oder Alter unterschieden. Der wirtschaftliche Nutzen der Versicherung besteht darin, daß die Prämien aus dem Einkommen entnommen werden, während der ungedeckte Schaden das Vermögen, die Erwerbsfähigkeit oder den Unterhalt der Versicherten träfe, also viel schwerer zu tragen wäre. Alle Versicherung belastet die Gegenwart, um vor den Folgen größerer zukünftiger Schädigungen zu sichern. Als Träger der Gefahr tritt bei den auf Gegenseitigkeit beruhenden Versicherungsanstalten die Gesamtheit der Versicherten, bei den Versicherungsunternehmungen aber entweder privates Kapital oder eine öffentliche Körperschaft ein, im ersteren Falle in der Regel mit, im letzteren Falle ohne Gewinnabsicht^). Zur Errichtung von privaten Versicherungsanstalten ist in Österreich eine staatliche Konzession erforderlich. DassogenannteVersicherungs- regulativ, eine Verordnung des Ministeriums des Innern aus dem Jahre 1896, stellt Bestimmungen für die Errichtung, den Geschäftsgang und die Überwachung der Versicherungsanstalten auf, um die Einhaltung ihrer Verbindlichkeiten zu sichern und die Interessen der Versicherten zu wahren. Durch die Sozialversicherung wird der Versicherungsgedanke in den Dienst der Sozialreform gestellt: die Arbeiter und Personen in ähnlicher Stellung sollen nach dem Versicherungsprinzip vor den verhängnisvollen Folgen von Krankheit, Unfällen, Invalidität und Alter geschützt werden-). Auch die Versorgung von Witwen und Waisen wird angestrebt, die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit wenigstens theoretisch erwogen. Durch die Arbeiterversicherung werden einige der wichtigsten Ursachen der sozialen Not beseitigt oder doch in ihrer Wirkung abgeschwächt. Im Gegensatze zur Privatversicherung ist sie eine *) Die Summe derVersicherungen gegen Feuersgefahr betrug Ende 1906 in Österreich 27"6 Milliarden Kronen. Über den Stand der privaten Lebensversicherung in diesem Jahre unterrichten die folgenden Ziffern: Versicherte Versicherungssumme Personen in Millionen Kronen Kapitalsversicherung auf den Todesfall . . . 33.907 612-5 Kapitalsversicherung auf den Erlebensfall . . 240.711 439*1 Gemischte Kapitalsversicherung 547.710 1601*6 Rentenversicherung 21.537 151 *) Vergl. C. Witowski, „Die Arbeiterversicherung in den Kulturstaaten" (Sammlung Kösel), 1910.
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Österreichische Bürgerkunde
Title
Österreichische Bürgerkunde
Author
Heinrich Rauchberg
Publisher
Verlag von F. Tempsky
Location
Wien
Date
1911
Language
German
License
PD
Size
16.4 x 24.0 cm
Pages
278
Categories
Geschichte Vor 1918
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