Page - 227 - in Österreichische Bürgerkunde
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L. Die einzelnen Skuem. 227
Was nun die einzelnen Personalsteuern anbelangt, so werden durch die Er-
werb s t e u e r die Erträge aus Erwerbsunternehmungen und auf Gewinn ge-
richteten Beschäftigungen (mit Ausschluß der Land- und Forstwirtschaft und
der im Dienstverhältnisse gegen Sold und Lohn ausgeübten Beschäftigungen)
getroffen. Die Erwerbsteuer zerfällt in zwei trotz der Gleichheit des Namens durch-
aus verschiedene Steuern, je nachdem die besteuerten Unternehmungen der öffent-
lichen Rechnungslegung unterliegen oder nicht. Die letzteren werden von der
allgemeinen Erwerbsteuer erfaßt. Dieselbe ist kontingentiert: die Erwerbsteuer-
hauptsumme— ursprünglich 35"46 Millionen Kronen jährlich— wurde auf Grund
der früheren Steuerleistung der Steuerpflichtigen na^h Nachlaß von 22'5Vo gebildet
sie erhöht sich jährlich um \"2PIq. Diese Summe wird zunächst auf Steuergesell-
schaften verteilt, zu welchen die Steuerträger jedes Veranlagungsbezirkes nach der
Höhe ihrer Steuerleistung (in vier Klassen) zusammengefaßt werden. Die Gesell-
schaftskontingente werden weiterhin von ehrenamtlich aus Steuerträgern ge-
bildeten Kommissionen auf Grund der von den Steuerpflichtigen abzugebenden
Erklärungen nach dem Verhältnisse der durch Betriebsumfang und Betriebserfolg
gegebenen mittleren Ertragsfähigkeit der Gewerbe und Beschäftigungen auf die
einzelnen Steuerpflichtigen verteilt.
Anders verhält es sich mit derErwerbsleuer der zur öffent-
lichenRechnungslegungverpflichtetenUnternehmungen(Aktien-
gesellschaften, Gewerkschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Ge-
sellschaften mit beschränkter Haftung, Sparkassen, Versicherungsvereine u. s. w.).
Hier bildet der durch die bilanzmäßigen Überschüsse erzielte undnach bestimmten
Regeln auszuweisende jährliche Reinertrag die Besteuerungsgrundlage. Der Steuer-
fuß wurde nicht ermäßigt; er beträgt in der Regel lOVo des steuerpflichtigen Rein-
ertragesund auf keinen Fall weniger als Einsvom Tausend des Anlagekapitales^). Es
bestehen jedoch Ermäßigungen für Sparkassen und Erwerbs- und Wirtschafts-
genossenschaften wegen ilirer sozialpolitischen Nützlichkeit, auch für kleinere
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, um diese Assoziationsform zu ermutigen.
Anderseits wü'd die Erwerbsteuer solcher Aktiengesellschaften, welche mehr als
lOVo ^^ Dividende verteilt haben, durch eine Dividendensteuer im Ausmaße von
2, beziehungsweise (bei mehr als 15Vo Dividende) von 4Vo erhöht. Die Veranlagung
erfolgt rein bureaukratisch auf Grund dervon den Unternehmungen zu erstattenden
Bekenntnisse.
Der Rentensteuer unterliegen alle jene Bezüge aus Vermögensobjekten
oder Vermögensrechten, welche nicht schon unmittelbar durch eine andere Ertrags-
steuer getroffen sind. Der normale Steuerfuß ist auf 27© festgesetzt. Mit10%werden
solche Effekten besteuert, die schon vor der Reform von 1896 die gleiche Last
zu tragen hatten. Von den Zinsen von Spareinlagen und von Pfandbriefen gemein-
nütziger Hypothekarinstitute sind nur l*57o an Steuer zu entrichten.
Den Kernpunkt der Steuerreform von 1896 bildet die Einführung der Per-
sonaleinkommensteuer. Sie ergänzt die Ertragsteuern, indem sie sämt-
liche Reinerträge, die eine Wirtschaft im Jahre erzielt, zusammenfaßt und vermöge
der progi-essiven Gestaltung des Steuerfußes (bei kleineren Einkommen auch durch
1) Versicherungsgesellschaften auf G^enseitigkeit werden mit l'/oo der Jahresnettoprämicn
besteuert.
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Österreichische Bürgerkunde
- Title
- Österreichische Bürgerkunde
- Author
- Heinrich Rauchberg
- Publisher
- Verlag von F. Tempsky
- Location
- Wien
- Date
- 1911
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.4 x 24.0 cm
- Pages
- 278
- Categories
- Geschichte Vor 1918