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biografiA. - Lexikon österreichischer Frauen, Volume 2, I – O
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K | Kauer1598 Mario, Antoni, Franzl), der später hingerichtet wird, in ihren Wohnungen im 21. Bezirk. H. K. hat auch Kontakt zu Vinko Platajs und Juliane Kellner aus der Südsteiermark, die sich als Kuriere an der Literaturverbreitung innerhalb Österreichs beteiligen. Am 5. Juli 1943 schlägt die Gestapo zu. H. K. und ihre erst 14-jährige Tochter Edith  – sie ab- solviert gerade das letzte Hauptschuljahr und ist bereits seit sieben Jahren Ballettschülerin in der Wiener Staatsoper  – werden verhaftet und einem Verhör unterzogen. Laut Gestapo-Pro- tokoll hat Edith nie Religionsunterricht besucht und ist von ihren Eltern religiös erzogen worden. Die Gestapo stellt fest, dass sie „trotz ihres jugendlichen Alters von ihren Eltern derart im Sinne der Lehre der verbotenen Sekte der IBV beeinflusst ist, dass sie den heutigen Existenzkampf des Deutschen Volkes als ein großes Unrecht bezeichnet. Sie steht ebenfalls auf dem Standpunkt auf Grund des 5. Gebotes Gottes jede Arbeit, die für die Verteidigung des Reiches notwendig ist, abzulehnen. Sie wurde zur weltanschaulichen Schulung im ns. Sinne, an die Dienststelle der Jugendgerichtshilfe in Wien III, Rüdengasse Nr. 7, zur Unter- bringung in einem ns. Heim, überstellt.“ (Abschlussbericht Gestapo Wien vom 26. Juli 1943). H.s Mutter, Marie Tautz, stirbt am 10. Juli 1943 an den Folgen eines Schlaganfalls. H.s Ehemann Josef Kauer wird nicht verhaftet, da er plausibel machen kann kein Zeuge Jehovas zu sein und bereit ist, Militärdienst zu leisten. Trotz dieser bedrückenden Umstände, bleibt H. bei den Verhören standhaft. Am 27. August 1943 wird sie von einem Sondergericht in Wien zu „nur“ acht Monaten Gefängnis wegen Betätigung für die IBV verurteilt, die sie unter Anrechnung der Untersuchungshaft in Wien verbüßt. Allerdings werden die Ermittlungen fortgesetzt. Am 22. Februar 1944 wird sie von der Gestapo ins Polizeigefängnis München-Stadelheim überstellt und trifft dort auf Vin- ko Platajs und Juliane Kellner. Während ihrer Haft erkennt H. K. bei den umfangreichen und mit Schlägen verbundenen Verhören auch Narciso Riet wieder, den bei ihr mehrmals auf Besuch gewesenen „Franzl“. Auch hier im Gefängnis fühlt sie sich durch seine Worte ermuntert. Es kommt schließlich zu einer umfangreichen Anklage vor dem Volksgerichtshof. Am 29. August 1944 wird H. K. vom Volksgerichtshof in Berlin zu fünf Jahren Zuchthaus ver- urteilt. Der Hauptanklagepunkt besteht darin, dass sie Kontakte zu mehreren „Funktionä- ren“ der Zeugen Jehovas, v. a. Narciso Riet und Johann Hörstgen (beide aus dem Gebiet Mühlheim/Ruhr), Vinko Platajs und Juliane Kellner (aus Leibnitz) gehabt habe und von diesen verbotene „wehrkraftzersetzende“ Bibelforscher-Literatur erhalten bzw. an sie wei- tergegeben habe: „Die IBV fordert ihre Anhänger auf, jeden Wehrdienst, ja darüber hinaus jede Dienstleistung für Kriegszwecke, wie den Luftschutzdienst und die Rüstungsarbeit zu verweigern. [ …] Die Einstellung der IBV zum nationalsozialistischen Reich und zum Wehrdienst war den Angeklagten auch bekannt. Durch ihre Hände sind eine ganze Anzahl von Schriften im Laufe der Zeit gegangen. [ …] Die Angeklagte Kauer ist allerdings wegen ihrer damaligen Tätigkeit für die IBV bereits durch Urteil des Sondergerichts in Wien vom 27. 8. 1943 mit acht Monaten Gefängnis bestraft. Die Verurteilung erfolgte aber nur wegen eines Teils ihrer Straftat, nämlich wegen ihrer Beziehungen zu Hörstgen und Riet, da sie den wirklichen Umfang ihrer Tat verschwiegen hat. […] Auf Wehrkraftzersetzung steht grundsätzlich die Todesstrafe. […] Auf Grund des persönlichen Eindrucks der beiden An- geklagten und ihres Verhaltens in der Hauptverhandlung ist der Senat zu der Überzeugung
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biografiA. Lexikon österreichischer Frauen, Volume 2, I – O
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
biografiA.
Subtitle
Lexikon österreichischer Frauen
Volume
2, I – O
Editor
Ilse Korotin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79590-2
Size
17.4 x 24.5 cm
Pages
1026
Category
Lexika
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