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jedoch »die Wahrnehmung des Zeitpunktes, \vo dies möghch sein werde,
und die Benutzung ihres patriotischen Anerbietens vorbehalte*. Die
Folge war, daß (am 20. Mai 1844) vier polnische Edelleute (Fürst Leo
Sapieha, die Grafen Dzieduszycki und Fedro und Ritter von Wasilewski)
um die Bewilligung ansuchten, eine Aktiengesellschaft gründen zu dürfen,
die das Kapital zum Bau einer Eisenbahn von Bochnia nach Lemberg
und Brod\- einerseits und an den Dniester anderseits verschaffen sollte.
Das Landesgubernium und die Hofkanzlei befürworteten diese Eingabe.
Der Hofkammerpräsident und Graf Hartig sprachen sich jedoch gegen
das Privatunternehmen aus. Auch Kolowrat pflichtete ihnen bei und der
Kaiser beschloß daher, am 18. Dezember 1844, daß der Staat den Bau
in Angriff zu nehmen habe. (Staatskonferenzakt Z. 804 ex 1844. Staats-
Archiv.)
35) (10) So wurden gemäß einer kaiserlichen Entschließung vom
II. März 1845 dem Domestikalfonds 500 fl. C.-M. zur Abfassung einer
polnischen Grammatik für Volksschulen entnommen. Die Regierung
selbst steuerte außerdem 300 fl. bei.
'^) (10) Vortrag der Vereinigten Hofkanzlei, dd. 22. Jänner 1S44.
»über das Gesuch der galizischen Stände aus dem Landtage 1841 '42 um
Einführung der polnischen Sprache bei den dortländigen Gerichtsver-
handlungen«. (Staatsratsakt Z. 727 ex 1844. St. A.)
3') (10) Laut kaiserlicher Entschließung vom 2. April 1844 hatten
sich die Landrechte und Appellationsgerichte wie bisher der lateinischen
und der deutschen Sprache zu bedienen; bei den Patrimonial- und
Magistratsgerichten war den Parteien der Gebrauch der polnischen und
der deutschen Sprache ohnehin freigestellt, deren sich auch diese Be-
hörden in ihren Erlassen zu bedienen pflegten. Davon sollte nicht abge-
gangen werden. (Ibidem.) Die Stände wurden auch in der Folge auf
diese Resolution verwiesen. (Kaiserliche Entschließung vom 11. März 1S45.
Staatsrat, Z. 6071 ex 1844. St. A.)
3^) (ig) Kaiserliche Entschließung vom 28. Jänner 1S35.
•'3) (11) Schon Kaiser Franz hatte, am 9. Mai 1834, resolviert, daß
bloß Rädelsführer, Rückfällige und kompromittierte öffentliche Beamte
zur Verantwortung gezogen werden sollten. Kaiser Ferdinand ließ an
keinem dieser Schuldigen die gesetzliche Strafe vollziehen. Nach Abschluß
der letzten Hochverratsuntersuchung verfielen kraft einer kaiserlichen
Entschließung vom i. Jänner 1845 von 51 zum Tod Verurteilten nur
acht der zeitlichen Strafe, allen übrigen wurde sie nachgesehen.
*") (11) Dieser Antrag des Landesuntermarschalls Wasilewski war
mit 86 gegen 15 Stimmen zum Beschluß erhoben worden.
**) (12) So hatte er sich im Jahre 1S36 für die Erhaltung der
Patrimonialgerichtsbarkeit und daher gegen die Organisierung erster
Instanzen ausgesprochen. »Selbe wären— so schrieb er am 29. November
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Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Title
- Aus Österreichs Vormärz
- Subtitle
- Galizien und Krakau
- Author
- Hanns Schlitter
- Publisher
- AMALTHEA- VERLAG
- Location
- Zürich - Leipzig - Wien
- Date
- 1920
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 12.0 x 18.89 cm
- Pages
- 148
- Keywords
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Categories
- Geschichte Vor 1918