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Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
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jedoch »die Wahrnehmung des Zeitpunktes, \vo dies möghch sein werde, und die Benutzung ihres patriotischen Anerbietens vorbehalte*. Die Folge war, daß (am 20. Mai 1844) vier polnische Edelleute (Fürst Leo Sapieha, die Grafen Dzieduszycki und Fedro und Ritter von Wasilewski) um die Bewilligung ansuchten, eine Aktiengesellschaft gründen zu dürfen, die das Kapital zum Bau einer Eisenbahn von Bochnia nach Lemberg und Brod\- einerseits und an den Dniester anderseits verschaffen sollte. Das Landesgubernium und die Hofkanzlei befürworteten diese Eingabe. Der Hofkammerpräsident und Graf Hartig sprachen sich jedoch gegen das Privatunternehmen aus. Auch Kolowrat pflichtete ihnen bei und der Kaiser beschloß daher, am 18. Dezember 1844, daß der Staat den Bau in Angriff zu nehmen habe. (Staatskonferenzakt Z. 804 ex 1844. Staats- Archiv.) 35) (10) So wurden gemäß einer kaiserlichen Entschließung vom II. März 1845 dem Domestikalfonds 500 fl. C.-M. zur Abfassung einer polnischen Grammatik für Volksschulen entnommen. Die Regierung selbst steuerte außerdem 300 fl. bei. '^) (10) Vortrag der Vereinigten Hofkanzlei, dd. 22. Jänner 1S44. »über das Gesuch der galizischen Stände aus dem Landtage 1841 '42 um Einführung der polnischen Sprache bei den dortländigen Gerichtsver- handlungen«. (Staatsratsakt Z. 727 ex 1844. St. A.) 3') (10) Laut kaiserlicher Entschließung vom 2. April 1844 hatten sich die Landrechte und Appellationsgerichte wie bisher der lateinischen und der deutschen Sprache zu bedienen; bei den Patrimonial- und Magistratsgerichten war den Parteien der Gebrauch der polnischen und der deutschen Sprache ohnehin freigestellt, deren sich auch diese Be- hörden in ihren Erlassen zu bedienen pflegten. Davon sollte nicht abge- gangen werden. (Ibidem.) Die Stände wurden auch in der Folge auf diese Resolution verwiesen. (Kaiserliche Entschließung vom 11. März 1S45. Staatsrat, Z. 6071 ex 1844. St. A.) 3^) (ig) Kaiserliche Entschließung vom 28. Jänner 1S35. •'3) (11) Schon Kaiser Franz hatte, am 9. Mai 1834, resolviert, daß bloß Rädelsführer, Rückfällige und kompromittierte öffentliche Beamte zur Verantwortung gezogen werden sollten. Kaiser Ferdinand ließ an keinem dieser Schuldigen die gesetzliche Strafe vollziehen. Nach Abschluß der letzten Hochverratsuntersuchung verfielen kraft einer kaiserlichen Entschließung vom i. Jänner 1845 von 51 zum Tod Verurteilten nur acht der zeitlichen Strafe, allen übrigen wurde sie nachgesehen. *") (11) Dieser Antrag des Landesuntermarschalls Wasilewski war mit 86 gegen 15 Stimmen zum Beschluß erhoben worden. **) (12) So hatte er sich im Jahre 1S36 für die Erhaltung der Patrimonialgerichtsbarkeit und daher gegen die Organisierung erster Instanzen ausgesprochen. »Selbe wären— so schrieb er am 29. November 76
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
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