Page - 102 - in Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Image of the Page - 102 -
Text of the Page - 102 -
2i6j i^^gj Die Kommission hatte, einem Vorschlag Zaleskis gemäß
(vgl. Mises, 119), die Aufhebung der sogenannten weiten Fuhren (Patent
vom 16. Juni 1786) und der den Dominien bisher gegen Vergütung zuge-
standenen Aushilfstage (Verordnung vom g. August 1786) beantragt.
"") (39) Man hatte hinsichtlich des Zeitpunktes, in welchem die
beantragte Maßregel in Kraft treten sollte, folgenden Resolutionsentwurf
vorgeschlagen: ». . . finde Ich . . . die Anordnung zu treffen, daß das
Jahr 1846 noch in dem bisherigen Stande belassen und die Frohne in dem
vorschriftsmäßigen Umfange festgehalten werde. Zur Beobachtung einer
thunlichen Mäßigung liegt es den Kreisämtern ob, in jenen Fällen, wo
sich bei der Forderung von Naturalfrohnen Schwierigkeiten zeigen sollten,
vermittelnd einzuschreitenund eine gütliche Ausgleichung unter Rücksicht-
nahme auf sonst etwa vorhandene Ausgleichungsprojekte zu erzielen, oder
mit Vorbehalt nachträglich geltend zu machender Vergütungs-Ansprüche
eine Entscheidung zu fällen, deren Vollziehung" durch keinen Recurs sus-
pendirt werden könnte.« (Ad Staatskonferenz Z. 491 ex 1846. St. A.)—
Der Hofkammerpräsident Baron Kübeck hätte einem freiwilligen Über-
einkommen zwischen Grundherren und Untertanen und nicht einer impe-
rativen Aufhebung der herrschaftlichen Rechte den Vorzug gegeben.
Entschloß man sich aber zu einer solchen, dann haftete, seinem Dafür-
halten nach, das Land Galizien für die Entschädigung, die »zur Ver-
meidung aller Konflikte« von der Regierung durch Besteuerung herein-
gebracht werden mußte. (»Bemerkungen« Kübecks vom 31. März 1846.
Ibidem.)
-"^) (40) »Die Geltendmachung der Frohnrechte in den nachbar-
lichen Provinzen dürfte baldigst — so heißt es in Kolowrats Votum —
auf bedeutende Hindernisse stoßen und die ohnehin boshaft verbreitete
Meinung des Landvolks, die Frohnen werden dereinst umsonst nachge-
sehen werden, von neuem belebt werden.« (Ad Staatskonferenz Z. 491
ex 1846. St. A.)
-^3) (40) Kolowrat unterbreitete dem Kaiser folgenden Resolutions-
entwurf: ». . . Was die in dem 4"^" Punkte des Vortrages (des Obersten
Kanzlers vom 31. März) und die in dem daselbst berufenen Aufsatze ent-
haltenen Vorschläge betrifft, so bin Ich zwar geneigt, die gänzliche oder
theilweise Umgestaltung der unentgeldlichen Frohne in eine Geldleistung
und Lohnarbeit, oder nach Umständen in ein Äquivalent mittelst einer
Abgabe von Getreide oder mittelst anderer zur Ausgleichung geeigneter
Gegenstände für Galizien zu bewilligen, finde jedoch vorher anzuordnen,
daß über die wesentlichen Bestimmungen dieser Vorschläge, dann über
die Frage wegen Zulässigkeit eines theilweisen Fortbestandes der Natural-
frohne und über die stufenweise Ausführung der ganzen Maßregel die
Äußerungen und Modifikations-Andeutungen der Landesbehörde eingeholt
werde . . .« (Ad Staatskonferenz, Z. 491 ex 1846. St. A.)
102
Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Title
- Aus Österreichs Vormärz
- Subtitle
- Galizien und Krakau
- Author
- Hanns Schlitter
- Publisher
- AMALTHEA- VERLAG
- Location
- Zürich - Leipzig - Wien
- Date
- 1920
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 12.0 x 18.89 cm
- Pages
- 148
- Keywords
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Categories
- Geschichte Vor 1918