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Vor 1918
Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 102 -
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2i6j i^^gj Die Kommission hatte, einem Vorschlag Zaleskis gemäß (vgl. Mises, 119), die Aufhebung der sogenannten weiten Fuhren (Patent vom 16. Juni 1786) und der den Dominien bisher gegen Vergütung zuge- standenen Aushilfstage (Verordnung vom g. August 1786) beantragt. "") (39) Man hatte hinsichtlich des Zeitpunktes, in welchem die beantragte Maßregel in Kraft treten sollte, folgenden Resolutionsentwurf vorgeschlagen: ». . . finde Ich . . . die Anordnung zu treffen, daß das Jahr 1846 noch in dem bisherigen Stande belassen und die Frohne in dem vorschriftsmäßigen Umfange festgehalten werde. Zur Beobachtung einer thunlichen Mäßigung liegt es den Kreisämtern ob, in jenen Fällen, wo sich bei der Forderung von Naturalfrohnen Schwierigkeiten zeigen sollten, vermittelnd einzuschreitenund eine gütliche Ausgleichung unter Rücksicht- nahme auf sonst etwa vorhandene Ausgleichungsprojekte zu erzielen, oder mit Vorbehalt nachträglich geltend zu machender Vergütungs-Ansprüche eine Entscheidung zu fällen, deren Vollziehung" durch keinen Recurs sus- pendirt werden könnte.« (Ad Staatskonferenz Z. 491 ex 1846. St. A.)— Der Hofkammerpräsident Baron Kübeck hätte einem freiwilligen Über- einkommen zwischen Grundherren und Untertanen und nicht einer impe- rativen Aufhebung der herrschaftlichen Rechte den Vorzug gegeben. Entschloß man sich aber zu einer solchen, dann haftete, seinem Dafür- halten nach, das Land Galizien für die Entschädigung, die »zur Ver- meidung aller Konflikte« von der Regierung durch Besteuerung herein- gebracht werden mußte. (»Bemerkungen« Kübecks vom 31. März 1846. Ibidem.) -"^) (40) »Die Geltendmachung der Frohnrechte in den nachbar- lichen Provinzen dürfte baldigst — so heißt es in Kolowrats Votum — auf bedeutende Hindernisse stoßen und die ohnehin boshaft verbreitete Meinung des Landvolks, die Frohnen werden dereinst umsonst nachge- sehen werden, von neuem belebt werden.« (Ad Staatskonferenz Z. 491 ex 1846. St. A.) -^3) (40) Kolowrat unterbreitete dem Kaiser folgenden Resolutions- entwurf: ». . . Was die in dem 4"^" Punkte des Vortrages (des Obersten Kanzlers vom 31. März) und die in dem daselbst berufenen Aufsatze ent- haltenen Vorschläge betrifft, so bin Ich zwar geneigt, die gänzliche oder theilweise Umgestaltung der unentgeldlichen Frohne in eine Geldleistung und Lohnarbeit, oder nach Umständen in ein Äquivalent mittelst einer Abgabe von Getreide oder mittelst anderer zur Ausgleichung geeigneter Gegenstände für Galizien zu bewilligen, finde jedoch vorher anzuordnen, daß über die wesentlichen Bestimmungen dieser Vorschläge, dann über die Frage wegen Zulässigkeit eines theilweisen Fortbestandes der Natural- frohne und über die stufenweise Ausführung der ganzen Maßregel die Äußerungen und Modifikations-Andeutungen der Landesbehörde eingeholt werde . . .« (Ad Staatskonferenz, Z. 491 ex 1846. St. A.) 102
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
Geschichte Vor 1918
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