Page - 113 - in Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
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-*'-) (51 1 Nicht zu sistieren wäre: Die Erhebung und Aufzeichnung
der ürundbesitzungen mit der nach dem Steuerfuße des Vervvaltungs-
jahres 1845 46 entfallenden Steuerund die Einreihung der Grundbesitzungen
in die gesetzlichen Klassen und Verzeichnen der Schuldigkeiten nach
dem neuen Gesetze und nach dem bisherigen Bestände. (Ji 12 der In-
struktion für die Kreisämterund Bezirkskommissäre, dd. 18.Dezember 1S46.
Provinzialgesetzsammlung des Königreichs Galizien und Lodomerien
[Lemberg 1819—1848], 141.)
-83) (52) »Denn in dieser Form hört man nur unter der Firma des
Uberstkanzlers die Meinung des Landesreferehten Hofrats von Zaleski,
was doch niemand wünschenswert finden kann.« (Hartig an Kolowrat,
26. Februar 1847, Minister Kolowrat-Akten, Z. 447 ex 1847. St. A.)
•-81) (52) Buol als Referent, Hartig und Philipp von Krauss bildeten
das engere Konferenzkomitee (Handschreiben an Metternich vom 3. März
1S47, Minister Kolowrat-Akten, Z. 445 ex 1847. St. A.), Inzaghi, Pillers-
dorf, Zaleski, Münch, Höniger und Salzgeber das Hofkanzleikomitee,
dem der frühere Kreishauptmann Milbacher »pro voto informativo« zu-
gezogen werden durfte. (Kabinettschreiben an Inzaghi vom 6. März 1S47,
Minister Kolowrat-Akten, 447 ex 1847. Staatsrat, Z. 114g ex 1847. St. A.)
-85) (52) Beschränkung der künftigen Robotschuldigkeit auf den
nach Abzug der katastralmäßigen Kleingaben erübrigenden Rest des
halben Ertrages der untertänigen Besitzungen (aufGrund des provisorischen
Katasters und nach Abzug der für den Kulturaufwand veranschlagten
Prozente) und ihre Verteilung nach dem Steuergulden.
286) (^22) Die nach dem neuen Gesetz entfallende Schuldigkeit sollte
nur dann gelten, wenn sie für den Untertan die günstigere wäre; im
anderen Fall bliebe die bisherige in Kraft. (Antrag Krauss.)
28?) (52) Nur Grundbesitzer, von denen bisher die Zugrobot ge-
leistet worden sei, müßten sich auch fürder dieser Verpflichtung unter-
ziehen, selbst dann, wenn ihre Steuerleistung den zur Begründung der
Zugrobotpflicht festgesetzten Betrag nicht erreiche; nur müßte das
Verhältnis zwischen Hand- und Zugrobot bestimmt werden, (Antrag
Krauss.)
-88) (52) Die Grundherrschaften hatten den Wunsch geäußert, die
unverändert gebliebenen Kleingaben als ein Kompensationsobjekt für die
bei der Regulierung entfallende Robotschuldigkeit zu beanspruchen. Hartig
meinte daher, daß man die gänzliche oder teilweise Umwandlung der
Kleingaben in Robot durch freiwillige Übereinkommen beider Teile ge-
statten und mit Rücksicht auf solche Herrschaften erleichtern könnte,
die einen beträchtlichen Robotausfall erleiden \\ürden.
"^^) (53) Unentgeltliche (taxfreie) Verwaltung der Rechtspflege in
Streitsachen und im adeligen Richteramt und Verbindlichkeit zu unver-
zinslicher Unterstützung der Untertanen.
Schütter, Aus Österreichs Vormärz. I. 8 IIJ
Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Title
- Aus Österreichs Vormärz
- Subtitle
- Galizien und Krakau
- Author
- Hanns Schlitter
- Publisher
- AMALTHEA- VERLAG
- Location
- Zürich - Leipzig - Wien
- Date
- 1920
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 12.0 x 18.89 cm
- Pages
- 148
- Keywords
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Categories
- Geschichte Vor 1918