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Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 113 -
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Seite - 113 - in Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau

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-*'-) (51 1 Nicht zu sistieren wäre: Die Erhebung und Aufzeichnung der ürundbesitzungen mit der nach dem Steuerfuße des Vervvaltungs- jahres 1845 46 entfallenden Steuerund die Einreihung der Grundbesitzungen in die gesetzlichen Klassen und Verzeichnen der Schuldigkeiten nach dem neuen Gesetze und nach dem bisherigen Bestände. (Ji 12 der In- struktion für die Kreisämterund Bezirkskommissäre, dd. 18.Dezember 1S46. Provinzialgesetzsammlung des Königreichs Galizien und Lodomerien [Lemberg 1819—1848], 141.) -83) (52) »Denn in dieser Form hört man nur unter der Firma des Uberstkanzlers die Meinung des Landesreferehten Hofrats von Zaleski, was doch niemand wünschenswert finden kann.« (Hartig an Kolowrat, 26. Februar 1847, Minister Kolowrat-Akten, Z. 447 ex 1847. St. A.) •-81) (52) Buol als Referent, Hartig und Philipp von Krauss bildeten das engere Konferenzkomitee (Handschreiben an Metternich vom 3. März 1S47, Minister Kolowrat-Akten, Z. 445 ex 1847. St. A.), Inzaghi, Pillers- dorf, Zaleski, Münch, Höniger und Salzgeber das Hofkanzleikomitee, dem der frühere Kreishauptmann Milbacher »pro voto informativo« zu- gezogen werden durfte. (Kabinettschreiben an Inzaghi vom 6. März 1S47, Minister Kolowrat-Akten, 447 ex 1847. Staatsrat, Z. 114g ex 1847. St. A.) -85) (52) Beschränkung der künftigen Robotschuldigkeit auf den nach Abzug der katastralmäßigen Kleingaben erübrigenden Rest des halben Ertrages der untertänigen Besitzungen (aufGrund des provisorischen Katasters und nach Abzug der für den Kulturaufwand veranschlagten Prozente) und ihre Verteilung nach dem Steuergulden. 286) (^22) Die nach dem neuen Gesetz entfallende Schuldigkeit sollte nur dann gelten, wenn sie für den Untertan die günstigere wäre; im anderen Fall bliebe die bisherige in Kraft. (Antrag Krauss.) 28?) (52) Nur Grundbesitzer, von denen bisher die Zugrobot ge- leistet worden sei, müßten sich auch fürder dieser Verpflichtung unter- ziehen, selbst dann, wenn ihre Steuerleistung den zur Begründung der Zugrobotpflicht festgesetzten Betrag nicht erreiche; nur müßte das Verhältnis zwischen Hand- und Zugrobot bestimmt werden, (Antrag Krauss.) -88) (52) Die Grundherrschaften hatten den Wunsch geäußert, die unverändert gebliebenen Kleingaben als ein Kompensationsobjekt für die bei der Regulierung entfallende Robotschuldigkeit zu beanspruchen. Hartig meinte daher, daß man die gänzliche oder teilweise Umwandlung der Kleingaben in Robot durch freiwillige Übereinkommen beider Teile ge- statten und mit Rücksicht auf solche Herrschaften erleichtern könnte, die einen beträchtlichen Robotausfall erleiden \\ürden. "^^) (53) Unentgeltliche (taxfreie) Verwaltung der Rechtspflege in Streitsachen und im adeligen Richteramt und Verbindlichkeit zu unver- zinslicher Unterstützung der Untertanen. Schütter, Aus Österreichs Vormärz. I. 8 IIJ
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
Geschichte Vor 1918
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