Page - 118 - in Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
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Das Komitee stellte, was die Errichtunj^ landesfürstlicher Instanzen be-
traf, den Antrag, die einschlägigen Akten dem Grafen Stadion nach Lem-
berg zur Äußerung zu übermitteln. (Protokoll ad Staatskonierenz, Z, 54g
ex 1847. St. A.)
^'') (56) Es war nämlich angeordnet worden, daß der Abzug des
katastralmäßigen Wertes der Kleingaben von der Hälfte des reinen Grund-
erträgnisses in concreto für die ganze Provinz und demgemäß auch die
Ausmittlung der künftigen Robotschuldigkeit auf den gesamten unter-
tänigen Grundbesitz erfolgen solle.
*'^) (56) Resolution vom 17. April 1847. Dies galt nur für den Fall,
daß die Anträge der Landeskommission mit den Hauptgrundsätzen der
Robotregulierung und den weiteren Bestimmungen der Verordnung vom
17. April übereinstimmten. Unter dieser Voraussetzung wollte man dem
Grafen Stadion auch gestatten, nötigenfalls eine provisorische Maßregel
über Verteilung der gemeindeweisen ausgemittelten Robotschuldigkeit auf
die einzelnen Grundbesitzer zu treffen.
^'^) (56) Der gemeindeweise Abzug konnte übrigens nur erfolgen,
wenn man den tatsächlichen Bestand der Kleingaben in jeder Gemeinde
festsetzte. Kraft kaiserlicher Entschließungen vom 17. April und z. Juni
1847 war jedoch diese Verifizierung ausdrücklich untersagt.
320) (^^56) Hartig bemerkte, daß man bei ungefähr 6000 Gemeinden
den Katastralwert der Kleingaben ermitteln und vom Grundertrage einer
jeden einzelnen Gemeinde abziehen müßte.
''^) (56) Hartigs Vortrag an den Kaiser vom 15. Juni 1847. (Staats-
konferenz, Z. 549 ex 1847. St. A.) Danach sollte von der Ermittlung und
dem Abzug der Kleingaben nach Gemeinden Abstand genommen, Stadion
jedoch unter den vom Komitee gestellten Bedingungen (Anm. 318) zur
teilweisen Durchführung der Robotregulierung ermächtigt werden, bevor
noch die kaiserliche Entschließung über die Anträge der Landeskommis-
sion erfloß; ebenso sollte ihm gestattet sein, die gleichfalls von der Kom-
mission beantragte provisorische Maßregel zu treffen.
322j (56) Resolution (nach Kolowrats Entwurf), dd. Schönbrunn,
21.Juni 1847. (Staatskonferenz, Z. 549 ex 1S47. St. A.) Kabinettschreiben
an Stadion (nach Hartigs Entwurf) vom 28. desselben Monats. (Staats-
konferenz, Z. 583 ex 1847. St. A.) Der Präsident der Hofkommission in
Justizgesetzsachen Graf Taaffe wurde aufgefordert, eine gesetzliche Vor.
Schrift (für Galizien) über die Konfinierung staatsgefährlicher Personen
auszuarbeiten; als Länder, in die sie abgeschoben werden sollten, kamen
in Betracht: die Bukowina, Steiermark, Illyrien, das Küstenland und das
Fiumaner Littorale. (Kabinettschreiben an Taaffe vom 28. Juni 1S47.
Ibidem.)
323) (^56) Graf Stadion traf am i. August in Lemberg ein.
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Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Title
- Aus Österreichs Vormärz
- Subtitle
- Galizien und Krakau
- Author
- Hanns Schlitter
- Publisher
- AMALTHEA- VERLAG
- Location
- Zürich - Leipzig - Wien
- Date
- 1920
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 12.0 x 18.89 cm
- Pages
- 148
- Keywords
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Categories
- Geschichte Vor 1918