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Vor 1918
Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 118 -
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Das Komitee stellte, was die Errichtunj^ landesfürstlicher Instanzen be- traf, den Antrag, die einschlägigen Akten dem Grafen Stadion nach Lem- berg zur Äußerung zu übermitteln. (Protokoll ad Staatskonierenz, Z, 54g ex 1847. St. A.) ^'') (56) Es war nämlich angeordnet worden, daß der Abzug des katastralmäßigen Wertes der Kleingaben von der Hälfte des reinen Grund- erträgnisses in concreto für die ganze Provinz und demgemäß auch die Ausmittlung der künftigen Robotschuldigkeit auf den gesamten unter- tänigen Grundbesitz erfolgen solle. *'^) (56) Resolution vom 17. April 1847. Dies galt nur für den Fall, daß die Anträge der Landeskommission mit den Hauptgrundsätzen der Robotregulierung und den weiteren Bestimmungen der Verordnung vom 17. April übereinstimmten. Unter dieser Voraussetzung wollte man dem Grafen Stadion auch gestatten, nötigenfalls eine provisorische Maßregel über Verteilung der gemeindeweisen ausgemittelten Robotschuldigkeit auf die einzelnen Grundbesitzer zu treffen. ^'^) (56) Der gemeindeweise Abzug konnte übrigens nur erfolgen, wenn man den tatsächlichen Bestand der Kleingaben in jeder Gemeinde festsetzte. Kraft kaiserlicher Entschließungen vom 17. April und z. Juni 1847 war jedoch diese Verifizierung ausdrücklich untersagt. 320) (^^56) Hartig bemerkte, daß man bei ungefähr 6000 Gemeinden den Katastralwert der Kleingaben ermitteln und vom Grundertrage einer jeden einzelnen Gemeinde abziehen müßte. ''^) (56) Hartigs Vortrag an den Kaiser vom 15. Juni 1847. (Staats- konferenz, Z. 549 ex 1847. St. A.) Danach sollte von der Ermittlung und dem Abzug der Kleingaben nach Gemeinden Abstand genommen, Stadion jedoch unter den vom Komitee gestellten Bedingungen (Anm. 318) zur teilweisen Durchführung der Robotregulierung ermächtigt werden, bevor noch die kaiserliche Entschließung über die Anträge der Landeskommis- sion erfloß; ebenso sollte ihm gestattet sein, die gleichfalls von der Kom- mission beantragte provisorische Maßregel zu treffen. 322j (56) Resolution (nach Kolowrats Entwurf), dd. Schönbrunn, 21.Juni 1847. (Staatskonferenz, Z. 549 ex 1S47. St. A.) Kabinettschreiben an Stadion (nach Hartigs Entwurf) vom 28. desselben Monats. (Staats- konferenz, Z. 583 ex 1847. St. A.) Der Präsident der Hofkommission in Justizgesetzsachen Graf Taaffe wurde aufgefordert, eine gesetzliche Vor. Schrift (für Galizien) über die Konfinierung staatsgefährlicher Personen auszuarbeiten; als Länder, in die sie abgeschoben werden sollten, kamen in Betracht: die Bukowina, Steiermark, Illyrien, das Küstenland und das Fiumaner Littorale. (Kabinettschreiben an Taaffe vom 28. Juni 1S47. Ibidem.) 323) (^56) Graf Stadion traf am i. August in Lemberg ein. 118
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
Geschichte Vor 1918
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