Page - 121 - in Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
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liehe Expositur als Organ des Kreisamtes ihren Sitz hatte; sie bestand
aus einem Kommissär und einem Kanzlisten.
^^') (5'l) Stadion berechnete, daß die Kosten schier eine Million be-
tragen würden, wobei er die Haftung für Steuergestion und Waisenver-
waltung nicht in Anschlag brachte. (Schreiben an Krieg vom 7. August
1846. Ad Minister Kolowrat-Akten, Z. 2321 ex 1846. St. A.)
343) (5q) Siehe S. 100, Anm. 206.
''*'*) (59) Diesen wollte Rudolf Stadion folgende Agenden zuweisen:
die Grundbuchführung, das adelige Richteramt, die Klagen in Streit-
sachen, sobald die Schuld eingestanden sei, die Exekution usw., also das-
selbe, was ihnen bereits das Hofdekret vom 21. August 1787 eingeräumt
hatte.
^''^) (59) DieJustiziäre eines jeden Kreises sollten unter dem Vorsitz
des Landrates das Kreisgericht bilden.
^^'') (59) Vortrag Stadions, dd. Lemberg, 13. Dezember 1846. (Mi-
nister Kolowrat-Akten, Z. 2321 ex 1846. St. A.) Dies war der letzte Be-
richt, den Stadion als Hofkommissär erstattete; am i. Jänner 1847 über-
nahm er wieder die Leitung des mährisch-schlesischen Guberniums.
^*') (59) Hartig, Buol und Pilgram. (Minister Kolowrat-Akten,
Z. 2321 ex 1846. St. A.)
3^8) (5g) Antrag des Staats- und Konferenzrates Pilgram vom 6. Jän-
ner 1847.
349) (59) In ihren Wirkungskreis sollten auch noch folgende Agenden
fallen :Die Gerichtsbarkeit inGrundbuchsachen ihresBezirkesund die Grund-
buchführung. Den Grundherrschaften würde man das adelige Richteramt,
die Vergleichsverhandlungen und Rechtssachen überlassen, bei denen der
Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 10 Gulden nicht über-
schreite; deshalb sollte den Justiziären nur die Bewilligung sämtlicher
Exekutionen und der Rechtsmittel, ferner die Revision und Bestätigung
der von den Dominien im adeligen Richteramt vorgenommenen Haupt-
akte zugewiesen werden.
^'^°) (59) Mit den für die Justiziäre ausgesprochenen Befugnissen
und für die ihnen zuzuweisenden Landbezirke; »in pomoerio urbis«
(Weichbild) bliebe ihre Gerichtsbarkeit unverändert.
^''^' (59) Diese neuen Kreisgerichte sollten die Ziviljurisdiktion der
Landrechte quoad personalia, dann auch in anderen Streitsachen aus-
üben, sobald diese nicht mehr in den Wirkungskreis der Magistrate und
Justizämter fielen; ferner in Realsachen über die adeligen Güter des
Kreises, für die ein landtäfliches Amt zu bestellen wäre und wohin auch
die einzelnen kleinen Edelsitze einzutragen wären; endlich über Klagen
der Untertanen gegen ihre Obrigkeiten, falls sie sich nicht im politischen
Wege austragen ließen; nur müßte da der betreffende Kreishauptmann
mit der politischen Vertretung betraut werden. Im I>emberger Kreis
Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Title
- Aus Österreichs Vormärz
- Subtitle
- Galizien und Krakau
- Author
- Hanns Schlitter
- Publisher
- AMALTHEA- VERLAG
- Location
- Zürich - Leipzig - Wien
- Date
- 1920
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 12.0 x 18.89 cm
- Pages
- 148
- Keywords
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Categories
- Geschichte Vor 1918