Page - 126 - in Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Image of the Page - 126 -
Text of the Page - 126 -
33ß) (66) Resolution (auf einen Vortrag Inzaghis vom iS. August
1847), dd. Schönbrunn, 29. September 1847. (Staatskonferenz, Z. 813
ex 1847. St. A.) Der Kreishauptmann von Stanislau, Wilhelm Freiherr
von Krieg-Hochfelden, wurde in der gleichen Eigenschaft nach Krakau
versetzt und Graf Deym zum Hofrat ernannt.
^3') (66) »Ich kann nicht umhin, die A. H. Aufmerksamkeit der
höchsten Staatsverwaltung auf den gewichtigen Gegenstand des vor-
liegenden Vortrages zu lenken.
Die Ausmerzung des Code Napoleon aus dem Krakauer Gebiet
kann nicht geschwind genug stattfinden, denn dessen Fortbestehen wirkt
unvermeidHch wie eine Vergiftungsanstalt auf die Monarchie, wie dieß
der Fall in Preußen und den deutschen Staaten gewesen ist, wo selbst
in den Gebieten auf dem linken Rheinufer diese Gesetzgebung bei-
behalten wurde. Der Code Napoleon ist die Grundlage einer gänzlich
von der Unsrigen verschiedenen gesellschaftlichen Stellung: entweder muß
dieser Code.x oder diese Stellung weichen, vereinigen lassen sie sich nicht.
Von Beibehaltung des Code Napoleon im Krak. Gebiet ist auch
nicht die Rede. Ich lenke indeß die A. H. Aufmerksamkeit auf die
schnellest mögliche Eliminirung desselben und ich gestehe nicht ein-
zusehen, warum bei der Reorganisierung des Crakauer Gemeinwesens
auch nur irgend eine andere Rücksicht auf die französische Gesetzgebung
zu nehmen wäre als die Fürsorge ihrer Handhabung bei den betreffen-
den Gerichtsstellen bis zum Ersatz dieser Stellen — eine Maßregel, die
nicht geschwind genug zu treffen ist. Daß die den Code Napoleon er-
setzende oesterr. bürgerliche Gesetzgebung keine rückwirkende Kraft zu
haben vermöchte, dieß versteht sich von selbst.
Ich sehe nicht ein, warum, in der alleinigen Erwartung der Organi-
sirung der Gerichtsstellen, d. h. ihrer Besetzung, die Universitätslehre
sich ferner mit der französ. Gesetzgebung zu befassen habe. Diese Lehre
geht allein auf die Zukunft und mit der nächsten hat sie selbst nichts
gemein, und in der nächsten Zukunft wird die Organisation der neuen
Gerichtsstellen wohl in Aussicht stehen
Wird durch die fortgesetzte Lehre der französischen Gesetzgebung
nicht der Wahn im polnischen Publikum Nahrung finden, als dürfte die-
selbe am Ende wie ein noli me tangere von Seite der Regierung behan-
delt werden? Hieraus würde bei der am Ende erfolgenden Einziehung
dieser Gesetzgebung ein Lärm im Publikum— nicht in dem österreichi-
schen, aber in dem polnisch-französisch-liberal gesinnten entstehen, wie
bei der Incorporation des Krakauer Gebiets selbst. Sollten S. M. auf
dem Antrage, wie er in dem der A. E. steht, beharren, so würde ich
a. u. den Vorschlag beifügen, daß der Termin für das Fortbestehen des
dermaligen gesetzlichen Verfahrens direkt und laut ausgesprochen und
kund gemacht werde.« (Votum des Fürsten Metternich vom 26. Septem-
126
Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Title
- Aus Österreichs Vormärz
- Subtitle
- Galizien und Krakau
- Author
- Hanns Schlitter
- Publisher
- AMALTHEA- VERLAG
- Location
- Zürich - Leipzig - Wien
- Date
- 1920
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 12.0 x 18.89 cm
- Pages
- 148
- Keywords
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Categories
- Geschichte Vor 1918