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Vor 1918
Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 126 -
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33ß) (66) Resolution (auf einen Vortrag Inzaghis vom iS. August 1847), dd. Schönbrunn, 29. September 1847. (Staatskonferenz, Z. 813 ex 1847. St. A.) Der Kreishauptmann von Stanislau, Wilhelm Freiherr von Krieg-Hochfelden, wurde in der gleichen Eigenschaft nach Krakau versetzt und Graf Deym zum Hofrat ernannt. ^3') (66) »Ich kann nicht umhin, die A. H. Aufmerksamkeit der höchsten Staatsverwaltung auf den gewichtigen Gegenstand des vor- liegenden Vortrages zu lenken. Die Ausmerzung des Code Napoleon aus dem Krakauer Gebiet kann nicht geschwind genug stattfinden, denn dessen Fortbestehen wirkt unvermeidHch wie eine Vergiftungsanstalt auf die Monarchie, wie dieß der Fall in Preußen und den deutschen Staaten gewesen ist, wo selbst in den Gebieten auf dem linken Rheinufer diese Gesetzgebung bei- behalten wurde. Der Code Napoleon ist die Grundlage einer gänzlich von der Unsrigen verschiedenen gesellschaftlichen Stellung: entweder muß dieser Code.x oder diese Stellung weichen, vereinigen lassen sie sich nicht. Von Beibehaltung des Code Napoleon im Krak. Gebiet ist auch nicht die Rede. Ich lenke indeß die A. H. Aufmerksamkeit auf die schnellest mögliche Eliminirung desselben und ich gestehe nicht ein- zusehen, warum bei der Reorganisierung des Crakauer Gemeinwesens auch nur irgend eine andere Rücksicht auf die französische Gesetzgebung zu nehmen wäre als die Fürsorge ihrer Handhabung bei den betreffen- den Gerichtsstellen bis zum Ersatz dieser Stellen — eine Maßregel, die nicht geschwind genug zu treffen ist. Daß die den Code Napoleon er- setzende oesterr. bürgerliche Gesetzgebung keine rückwirkende Kraft zu haben vermöchte, dieß versteht sich von selbst. Ich sehe nicht ein, warum, in der alleinigen Erwartung der Organi- sirung der Gerichtsstellen, d. h. ihrer Besetzung, die Universitätslehre sich ferner mit der französ. Gesetzgebung zu befassen habe. Diese Lehre geht allein auf die Zukunft und mit der nächsten hat sie selbst nichts gemein, und in der nächsten Zukunft wird die Organisation der neuen Gerichtsstellen wohl in Aussicht stehen Wird durch die fortgesetzte Lehre der französischen Gesetzgebung nicht der Wahn im polnischen Publikum Nahrung finden, als dürfte die- selbe am Ende wie ein noli me tangere von Seite der Regierung behan- delt werden? Hieraus würde bei der am Ende erfolgenden Einziehung dieser Gesetzgebung ein Lärm im Publikum— nicht in dem österreichi- schen, aber in dem polnisch-französisch-liberal gesinnten entstehen, wie bei der Incorporation des Krakauer Gebiets selbst. Sollten S. M. auf dem Antrage, wie er in dem der A. E. steht, beharren, so würde ich a. u. den Vorschlag beifügen, daß der Termin für das Fortbestehen des dermaligen gesetzlichen Verfahrens direkt und laut ausgesprochen und kund gemacht werde.« (Votum des Fürsten Metternich vom 26. Septem- 126
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
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