Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Lexika
National-Enzyklopädie
Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Volume 1
Page - 241 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 241 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Volume 1

Image of the Page - 241 -

Image of the Page - 241 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Volume 1

Text of the Page - 241 -

B e h ö r d e n . 24! dehnung Statt. — Jeder Chef hat hier seine eigene Kanzley, in welcher alle die Geschäfte verhandelt werden, welche sich ihrer Natur nach nicht zum langsamern und öffentlichen collegialischen Gang eignen.— Ge- schäftsgang der politischen Unterbehörden in den deutsch- böhmisch-galizischen Erblanden. In den Städten sind die Ma- gistrate, wo sie organisirt sind, die erste Instanz. Auf dem Lande, wo- zu auch alle Städte ohne organisirte Magistrate zu zählen sind, ist das Amt des Gutsbesitzers (gewöhnlich Wirthschaftsamt genannt) die erste Instanz. Daher repräsentiren auf eine merkwürdige Art alle Oberbe^ amte der Oüterbesitzer in der Regel eine doppelte Person. Einmahl sind sie gleichsam Staatsbeamte erster Instanz, und haben als solche, auf Aufrechthaltung der Gesetze innerhalb des Gutes oder der Herrschaft und auf Ausführung der höheren Orts erhaltenen Befehle mit Verantwort- lichkeit, ohne dafür besonders bezahlt zu werden, oder eigener Vor- züge zu genießen, zu wachen. Anderntheils sind sie die vom Gutsherrn bezahlten, und ganz von ihm abhängenden Diener, da sie in erster Ei- genschaft eigentlich nur seine Rechte ausüben. Sie sind als erste Instanz äusierst wichtige Hauptorgane zwischen Regierung und Volk, — fast die einzigen Führer des letztern, und Auskunftgeber für die erstere in allen politischen, Militär-, Bildungs-, Steuerangelegenheiten und im Nirth- schaftswesen selbst. — Sowohl die Wirthschaftsämter, als die Magistrate und die Grundobrigkeiten selbst, stehen unter dem Kreisamte, als näch- ster Instanz. Da die deutsch- böhmisch- galizischen Erblande in Kreise ge- theilt sind (z. B. Böhmen in 16, Mähren in6), so hat jeder Kreis sein eigenes Kreisamt als dirigirende Behörde. Chef ist der Kreishauptmann/ der mit dem ihm zugetheilten Personale (vorzüglich mit den 3—4 Kreis- commiffären, zuweilen auch mit einem Vice-Kreishauptmann) das Re- giment im ganzen Kreise eben so, nur mit höherer Gewalt fühn, wie der Oberbeamte auf seiner Herrschaft. Diese Kreisämter sind die Zwischen- organe der Landesregierungen und Gubernien auf der einen, und der Magistrate und Wirthschaftsämter auf der andern Seite. Sie verlaut- baren die Verordnungen der Regierung, haben die Kreise zu bereisen, und zu dem Ende (den II.^März 1734) eine außerordentliche Instruction erhalten, deren Erfüllung zur genauesten Landeskenntniß und zu den segenvollsten Resultaten führen muß. Ganz besonders aber sind sie die schützende Behörde der Unterthanen gegen Eingriffe und Bedrückungen der Grundobrigkeiten und die erste schiedsrichterliche Instanz bey ent- standenen Mißhelligkeiten zwischen Beyden. Merkwürdig ist, daß hier die Collegial - Verfassung der höheren B. aufhört) keine Sitzungen Statt sinden, keine Stimmenmehrheit entscheidet, sondern der Kreis- hauptmann, welcher die Urtheile seiner Commissäre gänzlich refor- miren kann, nur allein für seine Verfügungen verantwortlich ist. — Von den Kreisämtern geht der Recurs an die Landesgubernien oder Re- gierungen; von diesen an die vereinigte Hofkanzley, und von dieser zu- letzt an den Kaiser selbst, der durch das Organ des Staatsrathes in letzter Instanz entscheidet. Die italienischen Provinzen haben, eine gleich- artige Kreiseinrichtung und Kreisverwaltung. — Im Rechtszuge hat der Adel, die Geistlichkeit, der landesfürstl. Fiscus, und der Freysasse, Oesterr. Nat. Encykl. Bd. I. * 16
back to the  book Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Volume 1"
Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Volume 1
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe A-D
Volume
1
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
788
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische National-Enzyklopädie