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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Volume 1
Page - 417 -
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Page - 417 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Volume 1

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Bücher Revisionsamter. 417 Swieten, Riegger, Ius t i :c. 1753 ertheilten die Facultäten über die Bücher ihres Faches wieder das Imprimatur, allein Mar ia The- resia machte bald dieser Einrichtungen Ende, und bestellte eine eigene Bücher-Censur-Commission, welche 1732 mit der Studien-Commission vereinigt wurde. Die in den Provinzen eingeführten Bücher-Censur-Com- missionen wurden 1731 aufgehoben, den Länderstetten die Handhabung des Censurwesens anvertraut, und alle zum Druck bestimmten Schrif- ten von Belange der Wiener Censur zugewiesen. Joseph I I . hat die Presse unter sehr gemäßigten Censurgesetzen freygegeben. Seit der fran- zös. Revolution wur^n jedoch in Osterreich die Gränzender Presifreyheir enger gezogen, und die Censur wurde der böhm.-österr. Hofkanzley un- tergeordnet; 1301 wurde der Polizey -Hofstelle die Leitung der Censurgeschäfte übertragen. 1303 fing die Recensurirungs-Commission aller, bis 1792 unter Joseph I I . erlaubten, Bücher an; nach zwey- jähriger Arbeit hatte man über 2,500 Bücher verbothen/ denn unglück- licher Weise waren sehr viele der damahls erschienenen Schriften von einer Art, die bey der leidigen Sucht, unzeitige Gedanken und Aus- sprüche gedruckt zu lesen, bis an Aberwitz gränzte. Am 1. Nov. 1310 trat eine neue Vorschrift für die Leitung der Censur und für das Beneh- men der Censoren in Wirksamkeit, welche durchaus den Charakter einer angemessenen Liberalität an sich trägt. Den Censoren ist es übri- gens zur Pfiicht gemacht, die zum Censuriren eingelaufenen Bücher mir möglichster Schnelligkeit abzufertigen. Professoren und eigentlichen Ge- lehrten werden Bücher thres Faches jener Vorschrift gemäß nie versagt, ausgenommen sie beständen neben ihrer Gehaltlosigkeit bloß aus Schmä- hungen. Die Bücher-Censoren bey der Central-Censur in Wien wer- den von der k. k. Polizey- und Censur-Hofstelle ernannt, welche dabey nicht allein auf Gelehrsamkeit, Kenntnisse und Schärfe der Beurthei- lung, sondern auch auf bewährte Rechtschaffenheit mit Strenge und Überzeugung ihr Augenmerk richtet. Übertretungen der Büchercensur-Vor- schriften sitld nach dem österr. Strafgesetzbuche schwere Polizey-Übertre- tungen, welche in den verschiedenen Fällen theils mit Geldstrafen von 500-^-500 st., theils mit Arreststrafen von 1 — 6 Monathen, gegen Buchhändler und Buchdrucker aber in Wiederhohlu.ngsfällen mit dem Verlust der Gerechtsame des Buchhandels oder der Buchdruckerey ge- ahndet werden. Dieser Verlust und zugleich strenger Arrest von 1 — l> Monathen trifft den Buchhändler und Buchdrucker, wenn das gegen Verboth der B. C. gedruckte oder verkaufte Buch zum Verderbniß der Sittlichkeit gereicht. Diejenigen, die sich zum Ausrufe einzelner Blätter und Flugschriften ohne Erlaubniß der Behörde gebrauchen lassen, wer- den mit Ztägigem Arrest, bey jeder weitern Übertretung aber körperlich bestraft. Alle Übertretungsfälle, in Bezug auf Bücher, Flugschriften und einzelne Blätter, werden aufgleicheArt bey gestochenen und lithogra- phirten Blättern jedes Gegenstandes angesehen. —> In Ungarn leitet der königl. Statthaltereyrath die B. C. Es sind demselben mehrere Bücher- Censoren beygeordnet, und die Handhabung der Censurgesetze überlassen. Bücher-Revistonsamter, sind in Censursachen gewissermaßen die ersten Instanzen, an welche sich die Parteyen unmittelbar zu wenden r. Nat. Encykl.Vd.I. 27
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Volume 1
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe A-D
Volume
1
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
788
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
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