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43N Bürgerstand. — Bukowina.
Eimv., und tragt allein einen jahrlichen Miethzins von 74/000 fl.
Über die Interessen des Fondes berathet die aus einem erwählten Wiener
Magistratsrathe, und acht der wohlhabendsten, schon durch ihre Nahmen
den Bürgern bewahrt achtbaren Mannern bestehende Bürgerspitals-Wirth-
schafts-Commifsion. Die unmittelbare Verwaltung übt ein vollkommen
organisirtes Amr (Spirtelamt), die Oberleitung aber der Wiener Stadt«
maaistrat, und die n. ö. Landesregierung aus. — Gleiche Tendenz mit
dieser Anstalt, jedoch hiervon ganz abgesondert, hat auch der Bürger«
ladsfond (Hausarmen-Bürgerlade). Die Einkünfte desselben bestehe::
aus dem Zinserträgnisse des schönen Fondshauses (Stadt, Wollzeile Nr.
793) den Interessen von mehr als 150,000 fl. öffentlichen, dem Fonde
eigenthümlichen Staatspapieren, bestimmten Legaten, Innungsbey-
trägen, gewissen polirischen Strafen, Vermächtnissen u. s. w.; zusam-
men jährlich bey 9,400 fl., und es werden hiervon 540 Personen mit
monathlichen 3 fi. berheilt. — Gewöhnlich treten diese Pfründner bey
größerer Gebrechlichkeit in die B.s - Versorgung ein.
Bürgerstand, begreift die Classe derjenigen Einwohner von
Städten und Marktflecken in sich, deren Rechte in der Betreibung von
Gewerben, in dem Genusse von Privilegien ihres Wohnortes und in
dem Besitze unbeweglicher Güter des dortigen Iurisdictions-Bezirkes
bestehen. Landgüter mit herrschaftlichem Rechte kann ein unadeliger Bür-
ger in der Regel nicht besitzen. Jedoch ist der Übergang aus dem Bür-
ger- in den Adelstand mit erworbenen wesentlichen Verdiensten um den
Staat, in keiner Art erschwert. Personen, welche das bey dem Magi-
strate oder Marktgerichte angesuchte Bürgerrecht erhalten, haben den
Bürgereid abzulegen, die Bürgertaxe zu bezahlen, sich in die Bürger-
lade (Bürgerbuch) einschreiben zu lassen, den Bürgerzettel (das Atte^
über die geschehene Eintragung in das Bürgerbuch) zu lösen, und die
Bürgersteuer zu bezahlen. Nicht jeder Gewerbrreibende muß Bürger
seyn, denn es gibt Beschäftigungen, womit das Bürgerrecht nicht noth-
wendig verbunden ist.
Bürgstein (eigentlich Birkstein), böhm. Herrschaft im Leitme-
ritzev Kreise. Die 14,550 Einw. in einer freyen Schutzstadt (Ha ida) und
26 Dörfern beschäftigen sich nebst der Leinen-Kunstweberey und der Baum-
wollenzeug-Weberey mit Kattun- und Spiegelfabrication, mit Glas-
Verschönerung in verschiedenen Arten, endlich mit Glashandel, welcher von
besonderer Bedeutsamkeit ist, und in die entferntesten Gegenden sich verbrei-
tet. Im Dorfe B. ist ein, 1730 erbautes herrschaftliches Schloß mit
einem Garten, eine Pfarrkirche und ein Spital, die Hauptdirection
der herrschaftl. (gräfl. Kinsky'schen) Spiegelfabrik. Auf einem isolirten
Sandsteinfelsen, Einsiedlerstein genannt, auf welchen man, seiner senk-
rechten, stellenweise sogar überhängenden Felswände wegen, nur durch
einen, im Innern desselben ausgehauenen treppenartigen Aufgang ge-
langen kann, sind die Überreste des alten Schlosses B. , aus wenigem
Mauerwerke bestehend, noch sichtbar.
Bukowina, Czernowitzer Kreis, auch Bulowiner Kreis, in
Galizien, macht jetzt den südöstlichsten Tbeil dieser Provinz aus, ge-
hörte aber früher zur Moldau, und vor den letzten zwey Decennien des
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Volume 1
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe A-D
- Volume
- 1
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 788
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie