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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1
Seite - 430 -
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43N Bürgerstand. — Bukowina. Eimv., und tragt allein einen jahrlichen Miethzins von 74/000 fl. Über die Interessen des Fondes berathet die aus einem erwählten Wiener Magistratsrathe, und acht der wohlhabendsten, schon durch ihre Nahmen den Bürgern bewahrt achtbaren Mannern bestehende Bürgerspitals-Wirth- schafts-Commifsion. Die unmittelbare Verwaltung übt ein vollkommen organisirtes Amr (Spirtelamt), die Oberleitung aber der Wiener Stadt« maaistrat, und die n. ö. Landesregierung aus. — Gleiche Tendenz mit dieser Anstalt, jedoch hiervon ganz abgesondert, hat auch der Bürger« ladsfond (Hausarmen-Bürgerlade). Die Einkünfte desselben bestehe:: aus dem Zinserträgnisse des schönen Fondshauses (Stadt, Wollzeile Nr. 793) den Interessen von mehr als 150,000 fl. öffentlichen, dem Fonde eigenthümlichen Staatspapieren, bestimmten Legaten, Innungsbey- trägen, gewissen polirischen Strafen, Vermächtnissen u. s. w.; zusam- men jährlich bey 9,400 fl., und es werden hiervon 540 Personen mit monathlichen 3 fi. berheilt. — Gewöhnlich treten diese Pfründner bey größerer Gebrechlichkeit in die B.s - Versorgung ein. Bürgerstand, begreift die Classe derjenigen Einwohner von Städten und Marktflecken in sich, deren Rechte in der Betreibung von Gewerben, in dem Genusse von Privilegien ihres Wohnortes und in dem Besitze unbeweglicher Güter des dortigen Iurisdictions-Bezirkes bestehen. Landgüter mit herrschaftlichem Rechte kann ein unadeliger Bür- ger in der Regel nicht besitzen. Jedoch ist der Übergang aus dem Bür- ger- in den Adelstand mit erworbenen wesentlichen Verdiensten um den Staat, in keiner Art erschwert. Personen, welche das bey dem Magi- strate oder Marktgerichte angesuchte Bürgerrecht erhalten, haben den Bürgereid abzulegen, die Bürgertaxe zu bezahlen, sich in die Bürger- lade (Bürgerbuch) einschreiben zu lassen, den Bürgerzettel (das Atte^ über die geschehene Eintragung in das Bürgerbuch) zu lösen, und die Bürgersteuer zu bezahlen. Nicht jeder Gewerbrreibende muß Bürger seyn, denn es gibt Beschäftigungen, womit das Bürgerrecht nicht noth- wendig verbunden ist. Bürgstein (eigentlich Birkstein), böhm. Herrschaft im Leitme- ritzev Kreise. Die 14,550 Einw. in einer freyen Schutzstadt (Ha ida) und 26 Dörfern beschäftigen sich nebst der Leinen-Kunstweberey und der Baum- wollenzeug-Weberey mit Kattun- und Spiegelfabrication, mit Glas- Verschönerung in verschiedenen Arten, endlich mit Glashandel, welcher von besonderer Bedeutsamkeit ist, und in die entferntesten Gegenden sich verbrei- tet. Im Dorfe B. ist ein, 1730 erbautes herrschaftliches Schloß mit einem Garten, eine Pfarrkirche und ein Spital, die Hauptdirection der herrschaftl. (gräfl. Kinsky'schen) Spiegelfabrik. Auf einem isolirten Sandsteinfelsen, Einsiedlerstein genannt, auf welchen man, seiner senk- rechten, stellenweise sogar überhängenden Felswände wegen, nur durch einen, im Innern desselben ausgehauenen treppenartigen Aufgang ge- langen kann, sind die Überreste des alten Schlosses B. , aus wenigem Mauerwerke bestehend, noch sichtbar. Bukowina, Czernowitzer Kreis, auch Bulowiner Kreis, in Galizien, macht jetzt den südöstlichsten Tbeil dieser Provinz aus, ge- hörte aber früher zur Moldau, und vor den letzten zwey Decennien des
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Band 1
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe A-D
Band
1
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
788
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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