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4Z6 B u t s c t s . — Cadeten.
8 herrschaftlichen Meierhöfen und eben so viel Schafereyen, in welchen
3,500 veredelte Schafe gehalten werden. Man fmdevhier 1 Brauerey,
7 Brannrweinbrennereyen, 25 Mahl-, 2 Loh-, 2 Ohlmühlen und 1 Säge-
mühle, 1 Pottaschensiederey, 3 Ziegelbrennereyen und 13 Wirthshäuser;
3 Pfarren mit 3 Filialen, 6 Schulen und 2 Spitäler. Der Markt B.
mit einem großen, ehedem sehr festen, und jetzt noch sehenswerthen
fürstl. Liechtenstein'schen Schlosse zählt 2,000 Eimv., hat 1 Feintuch-
und Kasimirfabrik, mehrere Woll-, Leinwand-und Kunsiweber.
ButsetS, siebenbürg. Berg. Er besteht aus zwey Bergrücken, die
ein Thal von einander trennt; der südl. größere und höhere gehört zur
Walachey, der nördl. zum Kronstädter District. Seine höchste Spitze
ist 1,360 W. Klafter über die Meeresfiäche erhaben, der Schnee liegt
oben mehrere Jahre hindurch ohne zu zerschmelzen.
Buyel , eine gebleichte Leinwand in Böhmen, H- Ellen breit und
59 Ellen laz^ g - wird in großer Menge nach England und Amerika ver«
sandt.
C.
f auf österr. Münzen, bedeutet den Münzort Prag.
Cadetcn. Die Charge eines k. t. Cadeten ist bloß für wirtliche
Officierssöhne bestimmt, und die Verleihung derselben hängt vom Hof-
kriegsrathe ab. Die k. k. C. werden zwar im Stande bey dem Reguneiits-
stabe geführt, jedoch sind sie bey den Compagnien zugetheilt, und ton-
nen, wenn sie hierzu die Fähigkeit besitzen, zu Unterofficiers-Diensien
verwendet werden, ohne daß jedoch in der für sie ausgemessenen Gage
deßwegen eine Änderung geschieht. — Ein jeder hat sich übrigens nach
derjenigen im Reglement enthaltenen Vorschrift zu verhalten, welche
auf die von ihm bekleidete Charge Bezug nimmt. — Den Negimeitts-
Inhabern wird auch überlassen, außer den für jedes Linien-Infanterie-
Regiment bestimmten, vom Hoftriegsrathe zu ernennenden, 6 taiserl.
C., gebildete, diensttaugliche junge Leute, von welchen sich der Dienst
geschickte Unterofficiere und in der Folge auch bra - hbare Officiere ver-
sprechen kann, als unobligate, auf eigene Kosten sich stellende Privat-
C. aufzunehmen, und assentiren zu lassen. Jedoch darf kein solcher Pri-
vat-Cadet gleich von seinem Eintritts an als Unterofficier verwendet, und
demselben der Stock zu tragen erlaubt werden; sondern diese sind gleich
den übrigen Gemeinen, und dann als Stellvertreter oder Vice-Cor-
porals zu verwenden, und bey erworbenen Kenntnissen in offene Gefrey-
tens-, Corporals- oder Feldwebels-Stellen nur nach Verdienst zu be-
fördern, sonach aber auch in den Stand und in die Gebühr als solche
ordentlich einzubringen und aufzuführen. — Söhne der Beamten und
Honoratioren, sowie andere junge Leute von besserer Bildung, welche
von der Militärstellung nicht befreyet sind, können sich zwar auch gegen
Beyschaffung der Montur ex pi-opriiz stellen, werden bey Vergehen
gleich den C. mit keinen Stockstreichen bestraft, und können mit Unter-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Volume 1
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe A-D
- Volume
- 1
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 788
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie