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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1
Seite - 436 -
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Seite - 436 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1

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4Z6 B u t s c t s . — Cadeten. 8 herrschaftlichen Meierhöfen und eben so viel Schafereyen, in welchen 3,500 veredelte Schafe gehalten werden. Man fmdevhier 1 Brauerey, 7 Brannrweinbrennereyen, 25 Mahl-, 2 Loh-, 2 Ohlmühlen und 1 Säge- mühle, 1 Pottaschensiederey, 3 Ziegelbrennereyen und 13 Wirthshäuser; 3 Pfarren mit 3 Filialen, 6 Schulen und 2 Spitäler. Der Markt B. mit einem großen, ehedem sehr festen, und jetzt noch sehenswerthen fürstl. Liechtenstein'schen Schlosse zählt 2,000 Eimv., hat 1 Feintuch- und Kasimirfabrik, mehrere Woll-, Leinwand-und Kunsiweber. ButsetS, siebenbürg. Berg. Er besteht aus zwey Bergrücken, die ein Thal von einander trennt; der südl. größere und höhere gehört zur Walachey, der nördl. zum Kronstädter District. Seine höchste Spitze ist 1,360 W. Klafter über die Meeresfiäche erhaben, der Schnee liegt oben mehrere Jahre hindurch ohne zu zerschmelzen. Buyel , eine gebleichte Leinwand in Böhmen, H- Ellen breit und 59 Ellen laz^ g - wird in großer Menge nach England und Amerika ver« sandt. C. f auf österr. Münzen, bedeutet den Münzort Prag. Cadetcn. Die Charge eines k. t. Cadeten ist bloß für wirtliche Officierssöhne bestimmt, und die Verleihung derselben hängt vom Hof- kriegsrathe ab. Die k. k. C. werden zwar im Stande bey dem Reguneiits- stabe geführt, jedoch sind sie bey den Compagnien zugetheilt, und ton- nen, wenn sie hierzu die Fähigkeit besitzen, zu Unterofficiers-Diensien verwendet werden, ohne daß jedoch in der für sie ausgemessenen Gage deßwegen eine Änderung geschieht. — Ein jeder hat sich übrigens nach derjenigen im Reglement enthaltenen Vorschrift zu verhalten, welche auf die von ihm bekleidete Charge Bezug nimmt. — Den Negimeitts- Inhabern wird auch überlassen, außer den für jedes Linien-Infanterie- Regiment bestimmten, vom Hoftriegsrathe zu ernennenden, 6 taiserl. C., gebildete, diensttaugliche junge Leute, von welchen sich der Dienst geschickte Unterofficiere und in der Folge auch bra - hbare Officiere ver- sprechen kann, als unobligate, auf eigene Kosten sich stellende Privat- C. aufzunehmen, und assentiren zu lassen. Jedoch darf kein solcher Pri- vat-Cadet gleich von seinem Eintritts an als Unterofficier verwendet, und demselben der Stock zu tragen erlaubt werden; sondern diese sind gleich den übrigen Gemeinen, und dann als Stellvertreter oder Vice-Cor- porals zu verwenden, und bey erworbenen Kenntnissen in offene Gefrey- tens-, Corporals- oder Feldwebels-Stellen nur nach Verdienst zu be- fördern, sonach aber auch in den Stand und in die Gebühr als solche ordentlich einzubringen und aufzuführen. — Söhne der Beamten und Honoratioren, sowie andere junge Leute von besserer Bildung, welche von der Militärstellung nicht befreyet sind, können sich zwar auch gegen Beyschaffung der Montur ex pi-opriiz stellen, werden bey Vergehen gleich den C. mit keinen Stockstreichen bestraft, und können mit Unter-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Band 1
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe A-D
Band
1
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
788
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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