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874 D a m p f sch i f f f a h r t.
erhielten den 17. April 1823 ein 3jährig?s Privilegium auf ihre Ver-
besserung in dem Baue der Schiffe überhaupt und der Dampfschiffe in?-
besondere.— Das k. k. privilegirte erste Donau-Dampfschiff Franz I.
wurde im Herbste 1330 vom, Stapel gelassen. Es ist elegant für Rei-
sende eingerichtet/ und befuhr seit dieser Zeit den Donaustrom" von
Wien bis Pesth undvon Pesth nach Sem l i n , dann bis Moldawa
abwärts/ wie auch von dort aufwärts. Die jedesmahlige Abfahrt dieses
Schiffes von Wien oder Pesth ward regelmäßig in den Zeitungen
dieser Städte angezeigt, was auch gegenwärtig bey erweiterter D. fortan
geschieht, damit man sich Plätze bestellen, oder Versendungen durch
Verwendung an die Schiffsbureaus zu Wien , Preßburg, Raab^,
Pesth, Neusatz und Sem l in machen könne. Die Preise sind
mäßig, jedem Reisenden ist gestattet, 30 Pfund Gepäcke unenrgeld-
lich mit sich zu nehmen, für höheres Gewicht wird für das Pfund
1 Kreuzer C. M. bezahlt. In Betreff bedeutenderer Versendungen er-
halten die Kaufleute nach Verwendung an die Schiffsbureaus noch ge-
mäßigtere Preise, die Verschiffung von Meubeln und leichten Waaren
von großem Umfange wird nach Schätzung übernommen, jede Waare,
welche zur Versendung über die Gränze bestimmt ist, muß einen Tag
vor Abfahrt des Schiffes, mit gehöriger zollämtlicher Expedition und
Bolleten versehen, dem Schiffsagenten übergeben werden; dem Gepäcke
der Reisenden darf keine Art Waare beygegeben seyn. Briefe mitzu-
nehmen, ist den Reisenden ebenfalls untersagt und jede Contrebande
wird nach den Gesetzen bestraft. Die Reisenden von Osterreich nach Un-
garn müssen mit den gehörigen Pässen und Linienpassirscheinen versehen
seyn. In einem eigenen Tariffe sind jene Orter angegeben, bey welchen
die Reisenden während der Fahrt des Schiffes ein- und ausgeschifft
werden, indessen bequemt sich die Direction auch in ungewöhnlichen
Fällen den Wünschen der Reisenden, wenn nicht etwa deren Ausfüh-
rung mit Gefahr verbunden ist. Die Plätze werden gleich bey der Auf-
nahme bezahlt, wogegen den Reisenden eine Aufnahmscharte eingehän-
digt wird; Rückzahlung findet nur in dem Falle Statt, wenn Elemen-
tarereignisse die Abfahrt des Schiffes zur bestimmten Zeit verhindern.
Kinder unter 10 Jahren, so wie Militärpersonen ohne Grad zahlen
nur die Hälfte des Platzes, Officiere jedoch den ganzen Platz. Noch
gehört zur Ordnung des Schiffes, daß das Tabakrauchen nur auf dem
Verdecke gestattet ist, und Hunde oder andere Thiere, wenn sie mit-
genommen werden, auf dem Verdecke angehangen bleiben müssen.
Die Capitäne und Conducteurs sind überhaupt angewiesen, die auf den
Schiffen vorgeschriebene Ordnung und Reinlichkeit zu erhalten. An
Bord des Schiffes befindet sich auch eine Restauration mit festgesetzten
Preisen. (Seit kurzem befährt auch ein zweites, wohleingerichtetes und
schön gebautes Dampfschiff: Ungarn, die Donau.) Zur Beförderung
der nunmehr regelmäßigen D. von Preß bürg aus ist vertragsmäßig
durch die D.s-Gesellschaft dafür gesorgt, daß ordentlich ausgestattete
Schiffe in Wien bereit stehen, in denen die Reisenden sammt ihren
Effecten nach P>eßburg geführt werden. 1830 bildete sich auch unter
den Auspicien der Administratoren der ersten österr. D.s-Gesellschaft,
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Volume 1
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe A-D
- Volume
- 1
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 788
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie