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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1
Seite - 674 -
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Seite - 674 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1

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874 D a m p f sch i f f f a h r t. erhielten den 17. April 1823 ein 3jährig?s Privilegium auf ihre Ver- besserung in dem Baue der Schiffe überhaupt und der Dampfschiffe in?- besondere.— Das k. k. privilegirte erste Donau-Dampfschiff Franz I. wurde im Herbste 1330 vom, Stapel gelassen. Es ist elegant für Rei- sende eingerichtet/ und befuhr seit dieser Zeit den Donaustrom" von Wien bis Pesth undvon Pesth nach Sem l i n , dann bis Moldawa abwärts/ wie auch von dort aufwärts. Die jedesmahlige Abfahrt dieses Schiffes von Wien oder Pesth ward regelmäßig in den Zeitungen dieser Städte angezeigt, was auch gegenwärtig bey erweiterter D. fortan geschieht, damit man sich Plätze bestellen, oder Versendungen durch Verwendung an die Schiffsbureaus zu Wien , Preßburg, Raab^, Pesth, Neusatz und Sem l in machen könne. Die Preise sind mäßig, jedem Reisenden ist gestattet, 30 Pfund Gepäcke unenrgeld- lich mit sich zu nehmen, für höheres Gewicht wird für das Pfund 1 Kreuzer C. M. bezahlt. In Betreff bedeutenderer Versendungen er- halten die Kaufleute nach Verwendung an die Schiffsbureaus noch ge- mäßigtere Preise, die Verschiffung von Meubeln und leichten Waaren von großem Umfange wird nach Schätzung übernommen, jede Waare, welche zur Versendung über die Gränze bestimmt ist, muß einen Tag vor Abfahrt des Schiffes, mit gehöriger zollämtlicher Expedition und Bolleten versehen, dem Schiffsagenten übergeben werden; dem Gepäcke der Reisenden darf keine Art Waare beygegeben seyn. Briefe mitzu- nehmen, ist den Reisenden ebenfalls untersagt und jede Contrebande wird nach den Gesetzen bestraft. Die Reisenden von Osterreich nach Un- garn müssen mit den gehörigen Pässen und Linienpassirscheinen versehen seyn. In einem eigenen Tariffe sind jene Orter angegeben, bey welchen die Reisenden während der Fahrt des Schiffes ein- und ausgeschifft werden, indessen bequemt sich die Direction auch in ungewöhnlichen Fällen den Wünschen der Reisenden, wenn nicht etwa deren Ausfüh- rung mit Gefahr verbunden ist. Die Plätze werden gleich bey der Auf- nahme bezahlt, wogegen den Reisenden eine Aufnahmscharte eingehän- digt wird; Rückzahlung findet nur in dem Falle Statt, wenn Elemen- tarereignisse die Abfahrt des Schiffes zur bestimmten Zeit verhindern. Kinder unter 10 Jahren, so wie Militärpersonen ohne Grad zahlen nur die Hälfte des Platzes, Officiere jedoch den ganzen Platz. Noch gehört zur Ordnung des Schiffes, daß das Tabakrauchen nur auf dem Verdecke gestattet ist, und Hunde oder andere Thiere, wenn sie mit- genommen werden, auf dem Verdecke angehangen bleiben müssen. Die Capitäne und Conducteurs sind überhaupt angewiesen, die auf den Schiffen vorgeschriebene Ordnung und Reinlichkeit zu erhalten. An Bord des Schiffes befindet sich auch eine Restauration mit festgesetzten Preisen. (Seit kurzem befährt auch ein zweites, wohleingerichtetes und schön gebautes Dampfschiff: Ungarn, die Donau.) Zur Beförderung der nunmehr regelmäßigen D. von Preß bürg aus ist vertragsmäßig durch die D.s-Gesellschaft dafür gesorgt, daß ordentlich ausgestattete Schiffe in Wien bereit stehen, in denen die Reisenden sammt ihren Effecten nach P>eßburg geführt werden. 1830 bildete sich auch unter den Auspicien der Administratoren der ersten österr. D.s-Gesellschaft,
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Band 1
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe A-D
Band
1
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
788
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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