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Handel und Handelspolitik. 493
gen die größte Aufmerksamkeit geschenkt, der Landbauer aus seinen drü-
ckenden Verhältnissen gezogen, dem Gewerbsmanne Freyheit der Be-
schäftigung und gesicherter Absatz durch d'ieSchassung eiues innern großen
Marktes ertheilt, und alle hemmenden Schranken des gegenseitigen Verkeh-
res der Provinzen niedergerissen. Allmählig reifte die köstliche Frucht einer
blühenden Gewerbsthätigkeit, welche bald nicht nur dcn einheimischen
Bedarf sicherstellte, sondern auch auswärtigen Absatz suchte, wodurch
die Regierung durch die Beförderung des nun auf festen Grundlagen ru-
henden auswärtigen Verkehrs zu sorgen nachtet.— Kaiser Carl VI.
bemühte sich durch die Anlegung guter Straßen, und Errichtung ber 4
Freyhäfen Triest, Fiume, Bu ccari und PorcoReum die Belebung
des Außenhandels; seine Nachfolgerinn, die große Maria Theresia,
war durch die Gründung des Wiener Großhandlungsgremiums, durch
die Verbesserung der bereits von ihrem Vorfahrer erlassene» Wechselord-
nung, und durch viele andere heilsame Verordnungen für die Aufmun-
terung des innern Verkehrs besorgt; die Abschaffung der Leibeigenschaft
in verschiedenen Provinzen wirkte wohlthätig auf die Verbesserung des
Landbaues. Das große Wert der Belebung der Nationalthätigkeit, durch
Maria Theresia begonnen, wurde durch die kräftige Hand Jo-
seph's I I . rasch fortgeführt; die Entfesselung des Landmannes von sei-
nen drückenden Lasten, die Ermunterung des Gewerbfieißes durch größere,
ihm eingeräumte Freyheit, durch die Herstellung gleichen Maßes und
Gewichtes, so wie eines ungehemmten Verkehrs zwischen den verschiede-
nen Landestheilen, bahnten den Weg zu der Blüthe der einheimischen
Industrie, die durch die schon früher, vorbereitete Einführung de» Prohibi-
tiosystems, welche ihr einen ausgedehnten Markt sicherte, ihren höchsten
Aufschwung erhielt. Wie verschieden auch die Urtheile über dieses System
ausfallen, was auch immer die Theorie dagegen einzuwenden haben mag;
die Erfahrung hat den Streit entschieden und bewahrt, wie weise seine
Einführung unter gewissen Voraussetzungen sey. Wenn überhaupt jede
Lehre der Staat5wnthschaft mehr oder weniger einen gegebenen Zustand
des Staates voraussetzt, auf den sie bezogen werden kann, so ist dieses-
wohl am meisten mitder Lehre derHandelsfreyheit der Fall, die nach Maß-
gabe der Verhältnisse einen so höchst verschiedenen Einfluß auf die Na-
tionalwohlfahrt zu äußern vermag. Man kann von der Zulässigkeit, oder
wohl gar vou cerNothwendigkeitjdieser Maxime inderTheorievollkommm
überzeugt seyn, und doch in der wirklichen Anwendung eine scheinbar
entgegengesetzte Verfügung treffen, weil es in der praktischen Staats-
wirthschaft nicht um die Einrichtung eines idealen Staates, sondern um
die Regelung gegebenerVerhältnisse zu thun ist, und vielleicht handelt eine
Regierung, welche durch die temporäre Einführung dei Prohibitivsyste-
mes die einheimischen industriellen Kräfte zu einem künftigen freyen Kam-
pfe vorzubereiten und zu stählen sucht, zweckmäßiger in dem Sinne der
Lehre vom freyen Verkehre, als eine andere, die ohne Berücksichtigung
des Gewerbszustandes im eigenen Staate ihre einheimischen Märkte ohne
Rückhalt der Übermacht einer fremden, gänzlich überlegenenIndustrie öffnet»
— Die Frage von der Einwirkung des Verbothssystemes stellt sich übrigens
in Osterreich unter einem ganz andern Gesichtspuncte dar, als in man-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Volume 2
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe E-H
- Volume
- 2
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 696
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie