Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Lexika
National-Enzyklopädie
Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3
Page - 118 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 118 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3

Image of the Page - 118 -

Image of the Page - 118 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3

Text of the Page - 118 -

l l s I u d e n <l h e n. racher-, Diessing-, Schwarzlacken-, Weidhof-, Hauserer-, Wild- und Waldsee, so wie die Bergseen zwischen den Seethaler und Iudenburger Alpen. — Der Kreis hat vortrefflichen Flachsbau, vieles Wildpret, auf den Hohen der Alpen auch Gemsen, kostbares wildes Gefiugel, schöne Hornviehzucht mit Alpenwirthschaft, einen starken Pferdeschlag und die edelsten Fischgattungen, vorzüglich im Grundelsee. Iudenehen. Zur Schließung einer gültigen Ehe müssen die Ver- lobten die Bewilligung von dem Kreisamte bewirken, in dessen Bezirke sich die Hauptgemeinde befindet, welcher ein und der andere Theil ein- verleibt ist. Das Ehehindernisi der Verwandtschaft erstreckt sich unter Seitenvenvandten bey den Juden nicht weiter, als auf die Ehe zwischen Bruder und Schwester und einem Sohne oder Enkel ihres Bruders oder ihrer Schwester; das Ehehinderniß der Schwägerschaft aber wird auf nachstehende Personen beschränkt: Nach aufgelöster Ehe ist der Mann nicht befugt, eine Verwandte seines Weibes in auf- und absteigender Linie, noch auch seines Weibes Schwester; und das Weib ist nicht befugt, einen Verwandten ihres Mannes in auf- und absteigender Linie, noch auch ihres Mannes Bruder, noch einen S>ohn oder Enkel von ihres Mannes Bruder oder Schwester zu eheligen. Die Verkündigung derI. muß in der Synagoge oder in dem gemeinschaftlichen Bethhause, wo aber kein solches besteht, von der Ortsobrigkeit an die Haupt-und be- sondere Gemeinde, welcher ein und der andere verlobte Theil einverleibt ist, in 3 nach einander folgenden Sabbath- oder Feyertagen ordentlich geschehen. Die Trauung muß von dem Rabbiner oder Religionslehrer der Hauptgemeinde des einen oder andern verlobten Theils, nachdem sie sich mit den erforderlichen Zeugnissen ausgewiesen haben, in Gegenwart zweyer Zeugen vollzogen werden. Der Religionslehrer kann auch den Rabbiner einer andern Gemeinde zur Trauung bestellen. Die vollzogene Trauungshandlung hat der ordentliche Rabbiner in der Landessprache in das Trauungsbuch gehörig einzutragen, die von den Verlobten beyge« brachten nothwendigen Zeugnisse mit der Neihenzahl, unter welcher die Getrauten dem Trauungsbuche einverleibt worden sind, zu bezeichnen, und dem Trauungsbuche anzuheften. — Eine Iudenehe, welche ohne Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften geschlossen wird, ist ungültig. Eine gültig geschlossene Ehe der Juden kann mit ihrer wechselseitigen freyen Einwilligung, vermittelst eines von dem Manne der Frau gege- benen Scheidebriefes, getrennt werden, jedoch müssen sich die Ehegatten zuerst ihrer Trennung wegen bey ihrem Religionslehrer melden, welcher die nachdrücklichsten Vorstellungen zur Wiedervereinigung zu versuchen, und nur dann, wenn der Versuch fruchtlos ist, ihnen ein schriftliches Zeugniß auszustellen hat, daß er die ihm auferlegte Pflicht erfüllt, un- geachtet aller seiner Bemühungen aber die Ehegatten von ihrem Ent- schlüsse abzubringen nicht vermochte. Mit diesem Zeugnisse müssen beyde Ehegatten vor dem Landrecht des Bezirks, in welchem sie ihren Wohnsitz haben, erscheinen. Findet diese Oerichtsbehörde aus den Umständen, daß zu der Wiedervereinigung noch einige Hoffnung vorhanden ist, s» soll sie die Ehescheidung nicht sogleich bewilligen, sondern die Ehegatten auf ein oder zwey Monathe zurückweisen. Nur wenn auch dieses fruchtlos
back to the  book Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3"
Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe I-M, Volume 3
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe I-M
Volume
3
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
768
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische National-Enzyklopädie