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278 R r a i n b u r g.
mark unter einem Regentenstamme gleiche Rechte genossen und gleiche
Schicksale getheilt, und besonders ist dieses seit derRegierung der letzten
Dynastie der Fall. Da inzwischen das Land nicht gleich anfänglich ein
Ganzes war, sondern sich in Theilen ausbildete, die nach und nach ver-
einigt worden sind, so ergaben sich doch einige Abweichungen in den
Verfassungs- und Verwaltungsformen, die das Land als ein eigenes
Ganzes in der Art erhielt, wie es die nationalen Eigenthümlichkeiten
seiner Einwohner, seine Production, und selbst seine physische Lage und
Stellung zu erfordern schienen; darum war auch die Vereinigung der
Geschäftsleitung für K. und Steyermark nie von langer Dauer. Der
krainerischen Landschaft ertheilte bereits Kaiser Friedrich I I I . 1460 einen
eigenen, mit der goldenen Bulle bestätigten Freyheitsbrief^ welcherihr,
nebst anderen Privilegien, von Kaiser Mar im i l i a n I. 1494, und
bis auf Leopold I. von den meisten Landesfürsten K.'s bestätiget wurde.
Noch älter sind einige Privilegien, welche Graf Albrecht von Görz
(schon 1265) seinem Landesantheile in der windischen Mark, der Stadt
Möt t l i ng und dem Istrianer Bezirke verliehen hat, und aus diesen
verschiedenen Freyheitsbriefen, wie aus den Lehensgnaden des Erzher-
zogs Car l von Steyermark 1567 und 1571, dann der innerösterreichischen
Defensionsordnung 1518, dem sogenannten (die krainerische Landschaft
allein betreffenden) Augsburgischen Libell 1510 und anderen ähnlichen
entstand, nach dem Beyspiele der steyermärkischen, auch eine krainerische
Landeshandveste, welche 1637 zu Laib ach gedruckt erschien. Nach
Wiedererlangung dieser Provinz von Frankreich, erhielt K. auch wieder
seine eigenen Landstände, in dieselben Classen, wie in Steyermark, ein-
getheilt, welche durch den ständischen Ausschuß und die verordneten
Stände, als permanentem Collegium repräsentirt werden. Doch hatte
hier der Bürgerstand vorhin 3 Deputirte bey dem Ausschusse; dagegen in
Steyermark nur ein Verordneter die landesfürstlichen Orte vertritt, und
dort ging der geistliche Stand dem Herrenstande vor, welches in K. um-
gekehrt der Fall war.— Das Landeswaven, welches Kaiser Friedrich
1463 d«m Herzogthume K. gegeben hat, ist ein gekrönter schwarzer
Adler im weißen Felde, auf dessen Brust und ausgebreiteten Flügeln em
weiß und roth geschächter halber Mond zu sehen ist. S. übrigens I l l y -
r ien, Geographie und Sta t is t i k , wo auch die Bildungs- und
sonstigen Anstalten vorkommen. Über das krainerische Museum in Lai-
bach s. d. Art. L a n d e s - M u se e n.
Rra inburg, illyr. landesfürstl. Stadt im Laibacher Kreise des
Herzogthums Kram, klein aber freundlich, in gesunder romantischer
Gegend, nahe an der Mündung der Kanker in die Save. Sie hat sammt
ihren beyden Vorstädten, derKanker- und Savevorstadt, 257 Haus. und
1,720 Einwohner. Die Stadt liegt auf einem fast senkrecht abgeschnitte-
nen Felsenstück, auf dem sie sich nach seiner ganzen Länge ausdehnt,
und unter dem Felsen wirbelt die Save ihre Wellen über einen weißen
Kalkgrund hinweg. Sie hat dieser Lage wegen Mangel an Trinkwasser,
welches zum Theil mittelst Maschinen in die Stadt gebracht werden musi.
Das in der Stadt liegende Schloß des Herrn v. Pagl iarucc i , schon
im Jahre 1262 von den Grafen von Ortenburg erbaut, wird der
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Volume 3
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe I-M
- Volume
- 3
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 768
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie