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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Band 3
Seite - 278 -
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Seite - 278 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Band 3

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278 R r a i n b u r g. mark unter einem Regentenstamme gleiche Rechte genossen und gleiche Schicksale getheilt, und besonders ist dieses seit derRegierung der letzten Dynastie der Fall. Da inzwischen das Land nicht gleich anfänglich ein Ganzes war, sondern sich in Theilen ausbildete, die nach und nach ver- einigt worden sind, so ergaben sich doch einige Abweichungen in den Verfassungs- und Verwaltungsformen, die das Land als ein eigenes Ganzes in der Art erhielt, wie es die nationalen Eigenthümlichkeiten seiner Einwohner, seine Production, und selbst seine physische Lage und Stellung zu erfordern schienen; darum war auch die Vereinigung der Geschäftsleitung für K. und Steyermark nie von langer Dauer. Der krainerischen Landschaft ertheilte bereits Kaiser Friedrich I I I . 1460 einen eigenen, mit der goldenen Bulle bestätigten Freyheitsbrief^ welcherihr, nebst anderen Privilegien, von Kaiser Mar im i l i a n I. 1494, und bis auf Leopold I. von den meisten Landesfürsten K.'s bestätiget wurde. Noch älter sind einige Privilegien, welche Graf Albrecht von Görz (schon 1265) seinem Landesantheile in der windischen Mark, der Stadt Möt t l i ng und dem Istrianer Bezirke verliehen hat, und aus diesen verschiedenen Freyheitsbriefen, wie aus den Lehensgnaden des Erzher- zogs Car l von Steyermark 1567 und 1571, dann der innerösterreichischen Defensionsordnung 1518, dem sogenannten (die krainerische Landschaft allein betreffenden) Augsburgischen Libell 1510 und anderen ähnlichen entstand, nach dem Beyspiele der steyermärkischen, auch eine krainerische Landeshandveste, welche 1637 zu Laib ach gedruckt erschien. Nach Wiedererlangung dieser Provinz von Frankreich, erhielt K. auch wieder seine eigenen Landstände, in dieselben Classen, wie in Steyermark, ein- getheilt, welche durch den ständischen Ausschuß und die verordneten Stände, als permanentem Collegium repräsentirt werden. Doch hatte hier der Bürgerstand vorhin 3 Deputirte bey dem Ausschusse; dagegen in Steyermark nur ein Verordneter die landesfürstlichen Orte vertritt, und dort ging der geistliche Stand dem Herrenstande vor, welches in K. um- gekehrt der Fall war.— Das Landeswaven, welches Kaiser Friedrich 1463 d«m Herzogthume K. gegeben hat, ist ein gekrönter schwarzer Adler im weißen Felde, auf dessen Brust und ausgebreiteten Flügeln em weiß und roth geschächter halber Mond zu sehen ist. S. übrigens I l l y - r ien, Geographie und Sta t is t i k , wo auch die Bildungs- und sonstigen Anstalten vorkommen. Über das krainerische Museum in Lai- bach s. d. Art. L a n d e s - M u se e n. Rra inburg, illyr. landesfürstl. Stadt im Laibacher Kreise des Herzogthums Kram, klein aber freundlich, in gesunder romantischer Gegend, nahe an der Mündung der Kanker in die Save. Sie hat sammt ihren beyden Vorstädten, derKanker- und Savevorstadt, 257 Haus. und 1,720 Einwohner. Die Stadt liegt auf einem fast senkrecht abgeschnitte- nen Felsenstück, auf dem sie sich nach seiner ganzen Länge ausdehnt, und unter dem Felsen wirbelt die Save ihre Wellen über einen weißen Kalkgrund hinweg. Sie hat dieser Lage wegen Mangel an Trinkwasser, welches zum Theil mittelst Maschinen in die Stadt gebracht werden musi. Das in der Stadt liegende Schloß des Herrn v. Pagl iarucc i , schon im Jahre 1262 von den Grafen von Ortenburg erbaut, wird der
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe I-M, Band 3
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe I-M
Band
3
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
768
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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