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63s M e r c a n t i l . unt> wechselg e r ichte.
Mercantil - und Wechselgerichte sind zur Besorgung der
Handlungs- und Wechselgeschäfte niedergesetzt. Sie bilden theils selbst-
ständige Gerichte/ theils sind sie mit den Stadt- und Landrechten, landes«
fürstl. Civil- Collegialgerichten erster Instanz, oder Magistraten der
Hauptstädte in den Provinzen rereiniget. In den deutsch - böhm.-galizi-
schen Gebiethen der ö'sterr. Monarchie bestehen folgende M. u. W. erster
Instanz: 1. Das k. k. niederösterr. Mercantil- und Wechselgericht zu
Wien , für dieProvinz Osterreich unter der Enns. Es ist eine selbststän-
dige landesfürstl. Gerichtsstelle, welche durch die Verordnung vom 1.
April 1736 organisirt wurde, und aus folgendem Personale besteht:
1 Präsidenten, 4 k. k. Rathen und Referenten, 2 Mercantilbeysitzern,
2 Substituren derselben, von welchen sie im Verhinderungsfalle supplirt
werden, 1 Secretär, 2 Rathsprotocollisten und einem verhältnißmäßigen
Kanzleypersonale. 2. Das k. k. Mercantil- und Wechselgericht zu Linz
für das Land ob der Enns. Dasselbe wurde am 17. Sept. 1784 mit dem
Linzer Magistrate vereinigt, und seine Wirksamkeit ging daher als ein
Zweig der magistratischen Gerichtsbarkeit, an das 1820 neu errichteteStadt-
und Landrecht über. Zu seiner Besetzung in Wechselgeschäften gehören
noch 2 Wechselgerichtsbeysitzer und 2 Substimten derselben. 3. Das Mer-
cantil- und Wechselgericht zu Salz bürg für das gleichnahmige Gebieth
ist mit dem daselbst 1317 errichteten Stadt- und Landrechte vereinigs,
und hat in dieser Eigenschaft 2 Beysitzer aus dem Handelsstande, und
2 Substituten. 4. Das k. k. Mercantt'l- und Wechselgericht zu Gratz
für das Herzogthum Sreyermark, wird durch den Grätzel' Stadtmagistrat
besor.gr> und besteht aus 1 Präses (dem Bürgermeister), 3 Magistratsrcithen,
2 Mercantilbeysitzern, 2 Eubstituten derselben, 1 Secretär und 1 Ralhs-
protöcollisten. 5. Das k. k. Mercantil- und Wechselgericht zu Klagen-
fu r t für das Herzogthum Karnthen, ist mit dem dortigen Stadt- und
Landrechte vereinigt, und hat zwey Wechselgerichtsbeysitzer nebst 2 Sub-
stituten. 6. Das k. k. Mercantil- und Wechselgericht zu Laibach für
das Herzogthum Kram, ist gleichfalls mit dem Laibacher Stadt- und
Landrechte vereinigt, und hat ebenfalls 2 Mercantilbeysitzer und 2 Sub-
stituten. 7. Das k. k. Mercantil- und Wechselgericht, dann Seeconsulat
zu Triest für das Gebieth der Stadt Triest, und für die küstenländ.
Gebiethe Capo d'Istr ia, Monastero, Ä?onfalcone, Duino,
Schwarzenegg und Fün fenberg, errichtet am 20. Sept. 1314.
Es besteht aus 1 Präsidenten, 4 Rächen, 3 Mercantilbeysitzern, 2 Sub-
stituten, 1 Secretär und 2 Rathsprotocollisten, und ist eine selbststandige
landesfürstl. Stelle. 8. Das Mercantil- und Wechselgericht zu Gör;,
so wie 9. das Mercantil- und Wechselgericht, dann Seeconsulat zu Ro-
vigno, sind mit den dortigen Stadt- und Landrechten vereinigt, und
haben 2 besondere Beysitzer und 2 Substitute aus dem Handelsstande.
10. Das k. k. Mercantil- und Wechselgericht zu Prag, für das König-
reich Böhmen, ist seit dem 1. Iuly 1785 mit dem "Magistrate der Haupt-
stadt vereinigt, welcher die Geschäfte durch 1 Präses, 3 Räthe und 1
Secretär, mit Zuziehung von 2 Mercantilbeysitzern und 4 Substituten
versieht. 11. Das Mercantil- und Wechselgericht für Mahren ist seit 1.
Iuly 1785 mit dem Msgistrate zu B runn vereinigt, welcher dieHan.-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Volume 3
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe I-M
- Volume
- 3
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 768
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie