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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Band 3
Seite - 638 -
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Seite - 638 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Band 3

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63s M e r c a n t i l . unt> wechselg e r ichte. Mercantil - und Wechselgerichte sind zur Besorgung der Handlungs- und Wechselgeschäfte niedergesetzt. Sie bilden theils selbst- ständige Gerichte/ theils sind sie mit den Stadt- und Landrechten, landes« fürstl. Civil- Collegialgerichten erster Instanz, oder Magistraten der Hauptstädte in den Provinzen rereiniget. In den deutsch - böhm.-galizi- schen Gebiethen der ö'sterr. Monarchie bestehen folgende M. u. W. erster Instanz: 1. Das k. k. niederösterr. Mercantil- und Wechselgericht zu Wien , für dieProvinz Osterreich unter der Enns. Es ist eine selbststän- dige landesfürstl. Gerichtsstelle, welche durch die Verordnung vom 1. April 1736 organisirt wurde, und aus folgendem Personale besteht: 1 Präsidenten, 4 k. k. Rathen und Referenten, 2 Mercantilbeysitzern, 2 Substituren derselben, von welchen sie im Verhinderungsfalle supplirt werden, 1 Secretär, 2 Rathsprotocollisten und einem verhältnißmäßigen Kanzleypersonale. 2. Das k. k. Mercantil- und Wechselgericht zu Linz für das Land ob der Enns. Dasselbe wurde am 17. Sept. 1784 mit dem Linzer Magistrate vereinigt, und seine Wirksamkeit ging daher als ein Zweig der magistratischen Gerichtsbarkeit, an das 1820 neu errichteteStadt- und Landrecht über. Zu seiner Besetzung in Wechselgeschäften gehören noch 2 Wechselgerichtsbeysitzer und 2 Substimten derselben. 3. Das Mer- cantil- und Wechselgericht zu Salz bürg für das gleichnahmige Gebieth ist mit dem daselbst 1317 errichteten Stadt- und Landrechte vereinigs, und hat in dieser Eigenschaft 2 Beysitzer aus dem Handelsstande, und 2 Substituten. 4. Das k. k. Mercantt'l- und Wechselgericht zu Gratz für das Herzogthum Sreyermark, wird durch den Grätzel' Stadtmagistrat besor.gr> und besteht aus 1 Präses (dem Bürgermeister), 3 Magistratsrcithen, 2 Mercantilbeysitzern, 2 Eubstituten derselben, 1 Secretär und 1 Ralhs- protöcollisten. 5. Das k. k. Mercantil- und Wechselgericht zu Klagen- fu r t für das Herzogthum Karnthen, ist mit dem dortigen Stadt- und Landrechte vereinigt, und hat zwey Wechselgerichtsbeysitzer nebst 2 Sub- stituten. 6. Das k. k. Mercantil- und Wechselgericht zu Laibach für das Herzogthum Kram, ist gleichfalls mit dem Laibacher Stadt- und Landrechte vereinigt, und hat ebenfalls 2 Mercantilbeysitzer und 2 Sub- stituten. 7. Das k. k. Mercantil- und Wechselgericht, dann Seeconsulat zu Triest für das Gebieth der Stadt Triest, und für die küstenländ. Gebiethe Capo d'Istr ia, Monastero, Ä?onfalcone, Duino, Schwarzenegg und Fün fenberg, errichtet am 20. Sept. 1314. Es besteht aus 1 Präsidenten, 4 Rächen, 3 Mercantilbeysitzern, 2 Sub- stituten, 1 Secretär und 2 Rathsprotocollisten, und ist eine selbststandige landesfürstl. Stelle. 8. Das Mercantil- und Wechselgericht zu Gör;, so wie 9. das Mercantil- und Wechselgericht, dann Seeconsulat zu Ro- vigno, sind mit den dortigen Stadt- und Landrechten vereinigt, und haben 2 besondere Beysitzer und 2 Substitute aus dem Handelsstande. 10. Das k. k. Mercantil- und Wechselgericht zu Prag, für das König- reich Böhmen, ist seit dem 1. Iuly 1785 mit dem "Magistrate der Haupt- stadt vereinigt, welcher die Geschäfte durch 1 Präses, 3 Räthe und 1 Secretär, mit Zuziehung von 2 Mercantilbeysitzern und 4 Substituten versieht. 11. Das Mercantil- und Wechselgericht für Mahren ist seit 1. Iuly 1785 mit dem Msgistrate zu B runn vereinigt, welcher dieHan.-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe I-M, Band 3
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe I-M
Band
3
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
768
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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