Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Lexika
National-Enzyklopädie
Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3
Page - 641 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 641 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3

Image of the Page - 641 -

Image of the Page - 641 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3

Text of the Page - 641 -

Mercantil« und wechselgerichte. tl«1 die zu diesem Amte erforderlichen Fähigkeiten besitzen. Beyde dürfen ihr Amt erst nach erfolgter höchster Bestätigung und abgelegtem Eide an« treten. Der Kanzler, Actuar und Pedell haben in ihrem Dienste zu ver- bleiben, so lange sie dessen würdig befunden werden. Aus erheblichen Ur- sachen steht dem Magistrate und Contractanten frey, zu einer Ballotti- rung für diese Dienstplätze zu schreiten. Die Erledigung einer solchen Stelle wird durch ein an das Haus des Mercantil-Magistrates angehef- tetes Edict bekannt gemacht und in dem darauf folgenden Markte die Wahl vorgenommen. Die Gerichtsbarkeit des Botzener Marktmagistrates währt nur so lange, als der Markt, dessen Respect- und Zahltage dauern; nach Beendigung des Marktes übt der Magistrat nur noch einige Sicher- stellungs- und Erecutionsschritte mittelst der sogenannten ausiermärttli- chen Mercantil-Deputation aus. Bey der Ernennung dieser Deputation ist jederzeit ausdrücklich zu bestimmen, welche von den aufgestellten De- putirten in erster, und welche in zweyter Instanz zu fungiren haben; auch sind für jede Instanz mehrere Deputirte zu ernennen, damit bey Verhinderung des einen, der im Range zunächst folgende itt die Func- tion eintrete, übrigens sind die außerordentlichen Geschäfte nicht in col- legialer Form zu behandeln. — Die M. u. W. haben durchaus keine Realgerichtsbarkeit und sind strenge genommen in der Regel nicht eimahl vollkommene Personalgerichte, indem ihnen nur das Richteramt in ge- wissen Streitsachen übertragen ist. Einen ausgedehntem Wirkungskreis haben jene M. u. W. , welche zugleich Seeconsulate sind, und deßhalb auf Schissfahrts - Angelegenheiten Einfluß nehmen. Überdieß hat das Trie? ster Mercantil- und Wechselgericht, als Personalinstanz der dortigen Handelsleute und mehrerer mit dem Handelsstande in nähererBeziehung stehenden Personen, und das Marktgericht zu Botzen vermög seiner Satzungen und Freyheiten eine eigene Iurisdictionssphare. Überhaupt tritt die Gerichtsbarkeit des Mercantil- und Wechselgerichtes dann ein, wenn der Streit ein Geschäft betrifft, welches nach dem Wechselpatente vom 1. Oct. 1763 ausdrücklich dem Mercantil- und Wechselgerichte zu- gewiesen ist. Nach dem Wechselpatente gehören nun Hieher: 1) Alle Streitsachen aus förmlichen Wechselbriefen; 2) alle Streitigkeiten aus unförmlichen Wechseln; beydes jedoch nur unter der Voraussetzung, daß der, der Klage zum Grunde liegenden Forderung, nach den Gesetzen an sich Wechselrecht gebühre und dieses nicht etwa wieder erloschen sey; 3) Streitigkeiten, welche zwischen Handelsleuten oder Fabrikssocietäten in Handlungssachen vorkommen, und wobey es gemeiniglich auf die Ein- sichtnehmung der Handlungsbücher und Correspondenz ankommt; 4) Hie- her können auch Contoforderungen eines Handelsmannes gegen einen andern Handelsmann gerechnet werden, nicht aber derley Forderungen eines Handelsmannes gegen einen Fabrikanten. Das auf diese Art be- stimmte Forum des Handelsmannes in Handlungsgeschäften hört auch nach seinem Tode nicht auf, daher sind derley Forderungen in diesem Falle bey dem Wechse^gerichte und zwar gegen die Verlassenschaftsmasse des Handelsmannes anhängig zu machen. Dagegen sind die den Handel nicht betreffenden, obschon zwischen Kaufleuten obwaltenden Personal- und Realansprüche, so wie dieCrida- und Verlassenschafts-Abhandlungen ^Oestcrr. Nat. Cncykl.Vd.Ill. 4
back to the  book Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3"
Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe I-M, Volume 3
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe I-M
Volume
3
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
768
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische National-Enzyklopädie