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der Armee nur wenige Stunden entfernt, erhalten die erforderlichen
Spitals-Requisiten und Bettfournituren auf 400 Kranke, und sowohl
das Aufsicht- und Wart- als das Heilungspersonale, aus dem Stande
desjenigen Truppen-Corps, für welches ein solches Spital aufgestellt
ist. — Die Un terlag sspitäler, welche weiter rückwärts, und
zwar so weit es thunlich ist, im Mittelpuncte der Aufnahms- und
Hauptfeldspitaler errichtet werden, erhalten die Einrichtung auf 800
Kranke«—Ein H au ptfe ldspital erhalt die Einrichtung auf 1,000
Kranke. — In mehreren Provinzial-Hauptstädten sind sowohl in Kriegs-
die unter der un-
mittelbaren Leitung des bey jedem General - Commando angestellten
Stabs-Feldarztes stehen, und deren innere Einrichtung mir jener der
Haupt-Armeespiräler im Wesentlichen übereinkommt. — Die ausführli-
chen Vorschriften über diese innere Einrichtung der Feld- und Haupt-
Oarnisonsspitaler, über die Einthei/ung und Erfordernisse der Kranken-
zimmer, über die Erhaltung der Reinlichkeit, über die Verkostigung
der Kranken und des Spital-Personals, über die Obliegenheiten des
letzteren, insbesondere über die Pflichten der Inspections- und Oconomie-
Officiere, der Spital-Capläne, des Rechnungspersonals, des subalter-
nen Aufsicht-, Wart- und Wachpersonals, der Milibar« Hrzte über-
haupt, und der zur Respicirung der Spitäler aufgestellten feldkriegs-
commissariatischen Beamten, dann die weitern Vorschriften über die Ver-
waltung der Spitalgeschäfte im Allgemeinen, über die Aufnahme und'
den Abgang der Kranken, über die Evidenthaltung des Standes, und
endlich über das Medicamentenwesen und die Beyschaffüng der nöthige:!
Arzneyen, sind in dem Militär-Sanitatsreglement enthalten, aus dem
1815 vom Hofkriegsrathe ein revidirter und verbesserter Auszug im
Drucke erschien. — Sämmtliche in den Provinzen angestellten diri-
girenden Stabsärzte stehen unter der oberstfeldärztlichen Direction in
Wien, die wieder dem k. t. Hofkriegsrathe untergeordnet ist. — In
Kriegszeiten wird über die zu einer Armee gehörigen Feldspitäler,
eine Feldspitäler - Oberdirection aufgestellt, welche bey größeren Ar-
meen aus einem General, einem Stabs - Feldarzt und einem Feld-
kriegs - Commissär besteht, an die Feldspitäler alle Befehle zu er-
theilen und von ihnen alle Berichte, Rapporte und Eingaben zu em-
pfangen hat. — Diese Direction hat überhaupt die Sanitatsangele-
genheiten der Armee zu leiten; in Fallen, die durch die bestehenden
Vorschriften entschieden sind, die Antrage und Anfragen der Feldspitä-
ler zu erledigen, zweifelhafte und ihre Befugnis; überschreitende Ge-
genstände aber der Entscheidung des Armee-General-Commando's zu un-
terlegen. — Der iln Hauptquartier an der Seite des comman5:renden
Generals angestellte erste Feld-Stabsarzt hat die Oberleitung der Ar-
mee-Sanitatsgeschafte, er vertritt bey der Armee die Stelle des ober-
sten Feldarztes, mit dem er bezüglich auf die feldärztlichen Dienste in
ununterbrochener Verbindung bleiben musi. — In Friedenözeiten haben
die Regimenter, dort wo sich ein Garnisons-Hauptspiral befindet, ihre
Kranken dahin abzugeben, alle ilbrigen Regimenter aber habe.', da, wo
sie in Friedeaszeiten bequanirt sind, ein eigenes Spitalgebäude, in wel-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Volume 3
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe I-M
- Volume
- 3
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 768
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie