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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Band 3
Seite - 685 -
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M i l i t ä r - Sp i tä le r . 685 der Armee nur wenige Stunden entfernt, erhalten die erforderlichen Spitals-Requisiten und Bettfournituren auf 400 Kranke, und sowohl das Aufsicht- und Wart- als das Heilungspersonale, aus dem Stande desjenigen Truppen-Corps, für welches ein solches Spital aufgestellt ist. — Die Un terlag sspitäler, welche weiter rückwärts, und zwar so weit es thunlich ist, im Mittelpuncte der Aufnahms- und Hauptfeldspitaler errichtet werden, erhalten die Einrichtung auf 800 Kranke«—Ein H au ptfe ldspital erhalt die Einrichtung auf 1,000 Kranke. — In mehreren Provinzial-Hauptstädten sind sowohl in Kriegs- die unter der un- mittelbaren Leitung des bey jedem General - Commando angestellten Stabs-Feldarztes stehen, und deren innere Einrichtung mir jener der Haupt-Armeespiräler im Wesentlichen übereinkommt. — Die ausführli- chen Vorschriften über diese innere Einrichtung der Feld- und Haupt- Oarnisonsspitaler, über die Einthei/ung und Erfordernisse der Kranken- zimmer, über die Erhaltung der Reinlichkeit, über die Verkostigung der Kranken und des Spital-Personals, über die Obliegenheiten des letzteren, insbesondere über die Pflichten der Inspections- und Oconomie- Officiere, der Spital-Capläne, des Rechnungspersonals, des subalter- nen Aufsicht-, Wart- und Wachpersonals, der Milibar« Hrzte über- haupt, und der zur Respicirung der Spitäler aufgestellten feldkriegs- commissariatischen Beamten, dann die weitern Vorschriften über die Ver- waltung der Spitalgeschäfte im Allgemeinen, über die Aufnahme und' den Abgang der Kranken, über die Evidenthaltung des Standes, und endlich über das Medicamentenwesen und die Beyschaffüng der nöthige:! Arzneyen, sind in dem Militär-Sanitatsreglement enthalten, aus dem 1815 vom Hofkriegsrathe ein revidirter und verbesserter Auszug im Drucke erschien. — Sämmtliche in den Provinzen angestellten diri- girenden Stabsärzte stehen unter der oberstfeldärztlichen Direction in Wien, die wieder dem k. t. Hofkriegsrathe untergeordnet ist. — In Kriegszeiten wird über die zu einer Armee gehörigen Feldspitäler, eine Feldspitäler - Oberdirection aufgestellt, welche bey größeren Ar- meen aus einem General, einem Stabs - Feldarzt und einem Feld- kriegs - Commissär besteht, an die Feldspitäler alle Befehle zu er- theilen und von ihnen alle Berichte, Rapporte und Eingaben zu em- pfangen hat. — Diese Direction hat überhaupt die Sanitatsangele- genheiten der Armee zu leiten; in Fallen, die durch die bestehenden Vorschriften entschieden sind, die Antrage und Anfragen der Feldspitä- ler zu erledigen, zweifelhafte und ihre Befugnis; überschreitende Ge- genstände aber der Entscheidung des Armee-General-Commando's zu un- terlegen. — Der iln Hauptquartier an der Seite des comman5:renden Generals angestellte erste Feld-Stabsarzt hat die Oberleitung der Ar- mee-Sanitatsgeschafte, er vertritt bey der Armee die Stelle des ober- sten Feldarztes, mit dem er bezüglich auf die feldärztlichen Dienste in ununterbrochener Verbindung bleiben musi. — In Friedenözeiten haben die Regimenter, dort wo sich ein Garnisons-Hauptspiral befindet, ihre Kranken dahin abzugeben, alle ilbrigen Regimenter aber habe.', da, wo sie in Friedeaszeiten bequanirt sind, ein eigenes Spitalgebäude, in wel-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe I-M, Band 3
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe I-M
Band
3
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
768
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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